Do., 18.03.21 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Rechtsfragen zu Corona-Regeln
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Bund und Länder haben auf ihrem letzten Treffen einige Lockerungen bestehender Corona-Regeln beschlossen: Kontaktbeschränkungen wurden gelockert, Geschäfte können in vielen Regionen und mit Hygieneregeln wieder öffnen, körpernahe Dienstleistungen und Schulbesuche sind, mit Einschränkungen, wieder möglich. Urlaubsmöglichkeiten im In- und Ausland für Ostern und Sommer sind allerdings noch nicht klar. Darüber wollen Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen am 22. März beraten.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte des eigenen mit einem weiteren Haushalt sind gestattet. Insgesamt dürfen im Privaten und in der Öffentlichkeit höchstens fünf Personen zusammenkommen. Paare gelten als ein Haushalt, auch, wenn sie nicht zusammen wohnen. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, können drei Haushalte zusammenkommen. Allerdings dürfen sich dann höchstens zehn Personen treffen.
Kinder unter 14 Jahren werden bei dieser Personenzahl nicht mitgezählt. Steigt der Inzidenzwert über 100, treten wieder die strengen Regeln in Kraft: ein Haushalt darf maximal eine Person aus einem anderen Haushalt treffen.
Ladenöffnungen
Friseure, Buchhandlungen, Blumen- oder Gartengeschäfte sind zum großen Teil wieder offen. Der übrige Einzelhandel kann je nach örtlicher Inzidenzzahl öffnen.
Liegt der Wert unter 50, dürfen Kundinnen und Kunden unter Beachtung von Hygieneregeln kommen. Die erlaubte Anzahl von Kunden im Geschäft hängt von der Größe der Verkaufsfläche ab. Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100, ist nur so genanntes Terminshopping erlaubt, d.h. ein Kunde muss sich vorher anmelden.
Homeoffice, Schulen und Kitas
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. Wenn es möglich ist und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, müssen Arbeitgeber die Möglichkeit zum Home-Office anbieten.
Über die Öffnung von Schulen und Kitas entscheiden die Bundesländer. Entsprechende Informationen bieten die Webseiten der jeweiligen Landesregierungen.
Regelungen für Sport
Privater Sport ist in Kleingruppen wieder möglich, wenn es die Inzidenzzahl in einer Region zulässt. Nähere Regeln stellen die einzelnen Bundesländer auf.
Als Richtwert gilt: Bei einer Inzidenzzahl unter 50 ist kontaktloser Außensport mit bis zu zehn Personen zulässig. Bei einem Wert von 50-100 gilt: Max. fünf Personen aus zwei Haushalten. Bleibt der Wert unter 50 ist nach 14 Tagen auch kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen wieder zulässig.
Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 ist kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen zwar ebenfalls möglich, es bedarf zuvor aber eines negativen tagesaktuellen Corona-Schnell-oder Selbsttests.
Weitere Informationen
• Bundesregierung: Bund-Länder-Beschluss: "Die nächsten Schritte klug gehen" - Übersicht über Öffnungsschritte (4.3.21)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1872126
• Tagesschau.de: Karte "Die Corona-Lage im Überblick"
https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-karte-deutschland-101.html
• Deutschlandfunk: Corona-Pandemie – Wann ist wieder Urlaub im Ausland möglich? (12.3.21)
https://www.deutschlandfunk.de/corona-pandemie-wann-ist-wieder-urlaub-im-ausland-moeglich.1939.de.html?drn:news_id=1236874
• WDR Verbraucher: Reisen ins Ausland – was ist wo möglich? (10.3.21)
https://www1.wdr.de/verbraucher/freizeit/reisen/urlaub-corona-ausland-100.html
Stand: 18.03.2021 09:04 Uhr