Mi., 11.05.22 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Beim Neuwagenkauf kommt es bei etlichen Marken derzeit zu extremen Lieferschwierigkeiten, da elektronische Bauteile und Kabelbäume fehlen. Die Gründe: coronabedingten Lieferausfällen und der Krieg in der Ukraine. In Folge sind Nachfrage und Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt gestiegen. Wie ist man beim Kauf eines gebrauchten Autos auf der sicheren Seite? Und welche Rechte habe ich, wenn ich bei einem Händler oder von privat kaufe?
Besichtigung
Um einen Wagen auf technische Mängel und mögliche Vorschäden zu überprüfen, sollte man einen Gebrauchtwagentest bei einer Prüforganisation (TÜV, Dekra, Automobilclub u.a.) machen. Wer diese Kosten sparen will, der sollte zumindest einen fachkundigen Begleiter mit zum Verkaufsgespräch nehmen, denn vier Augen sehen mehr als zwei. Machen Sie immer eine Probefahrt. Für den Verkäufer heißt es stets: Vor der Probefahrt Ausweis und Führerschein zeigen lassen und auf der Probefahrt mitfahren.
Kaufvertrag
Es sollte ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen. Vorgefertigte Verträge findet man online bei Automobilclubs, verschiedenen Kfz-Versicherungen u.a.
Wichtige Punkte, die im Vertrag u.a. geklärt sein sollten:
- Vollständige Namen/Anschriften des Verkäufers/Käufers Marke des Fahrzeuges, Typ, Fahrgestellnummer, Baujahr, Erstzulassung, ggf. Kennzeichen
- Anzahl der Vorbesitzer, Kilometerangabe, TÜV-Termin, Umbauten, Vorschäden, bekannte Mängel, Zusatzausstattung, Scheckheft
- Regelung über Ummeldung des Fahrzeuges
- Preis, Zahlungsvereinbarung Fahrzeuggarantie und Prüfprotokoll soweit vorhanden Bescheinigung über letzte Hauptuntersuchung
- Ort und Zeit der Übergabe des Fahrzeuges, der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) und Anzahl der Schlüssel
Haftung
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gilt bei Mängeln eine Sachmängelhaftung, d.h. es besteht eine gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer haftet zwei Jahre für Mängel am Fahrzeug, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden.
Kauft man das Fahrzeug von privat, kann diese Haftung vollständig ausgeschlossen werden. Das muss im Kaufvertrag aber extra vereinbart werden. Beim Kauf von einem gewerblichen Verkäufer kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden, allerdings ist es für den Verkäufer zulässig, die Haftung vertraglich zu verkürzen.
Eine Reduzierung auf ein Jahr ist möglich, muss aber ausdrücklich vereinbart werden. Hat ein privater Verkäufer die Haftung ausgeschlossen, muss er bei Mängeln nur haften, wenn er diese arglistig verschwiegen hat (z.B. einen Unfallschaden) oder bewusst falsche Angaben gemacht hat.
Garantie
Gibt der Verkäufer eine Garantie, ist das ein zusätzlicher Schutz für den Käufer. Sie besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung. Die Garantie springt z.B. für Mängel am Fahrzeug ein, die erst nach Übergabe des Fahrzeuges oder nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit entstehen. Wie lange und unter welcher Voraussetzungen die Garantie gilt, regeln die Garantiebedingungen.
Links
Weitere Informationen
• WDR, Hier und Heute: Worauf achten beim Gebrauchtwagenkauf?
https://www.ardmediathek.de/video/hier-und-heute/worauf-achten-beim-gebrauchtwagenkauf/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWNkZTQzODBkLWI1ZTQtNGY1Ni1hYTQ5LWYyZjBmNDkyYWI4Zg
• NDR, Markt: Verdeckte Schäden an Gebrauchtwagen
https://www.ardmediathek.de/video/markt/verdeckte-schaeden-an-gebrauchtwagen/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS8wZWYxZjIwOS0wMTIwLTRiZjItYTY0Yi0wZTA4ZTZmZjUxM2Q
• WDR2 – Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
https://www1.wdr.de/radio/wdr2/themen/servicezeit/tipps-fuer-den-gebrauchtwagenkauf-100.html
• NDR, Ratgeber: Schutz vor Abzocke
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Gebrauchtwagen-kaufen-Tipps-zum-Schutz-vor-Abzocke,gebrauchtwagen109.html
• Allgemeine Informationen des ADAC
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/
Stand: 11.05.2022 07:02 Uhr
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