Mi., 05.01.22 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Sparen bei Strom- und Gaspreisen
mit Hermann-Josef Tenhagen, Finanztip
Strom und Gas sollen deutlich teurer werden. Das Verbraucherportal Verivox hat ausgerechnet, dass private Haushalte im Schnitt mit zusätzlichen Belastungen von mehr als 400 Euro pro Jahr rechnen müssen. Viele Versorger nehmen aktuell keine neuen Kunden mehr an. Die verschiedenen Vergleichsportale listen deswegen Lieferanten nicht mehr und Gaslieferanten, wie beispielsweise Gas.de, haben sogar die Versorgung ganz eingestellt. Hunderttausende Gaskunden sind damit in die Ersatzversorgung gerutscht, weil ihr Vertragspartner sie nicht länger beliefert. Seit Anfang letzten Jahres hat sich der Gaspreis im Großhandel mehr als verdreifacht. Preisgünstige Verträge rechnen sich daher offenbar für einige Lieferanten nicht mehr.
Wenn der Energieversorger nicht mehr liefert
Stellt der Energielieferant die Belieferung mit Strom oder Gas ein, kommt es nicht zur Unterbrechung der Energieversorgung. Kann der Verbrauch keinem bestimmten Lieferanten zugeordnet werden - zum Beispiel im Falle einer Kündigung oder Insolvenz - springt der Grundversorger ein.
Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet; es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Allerdings ist der Preis dafür in der Regel höher als bei einem Sondervertrag. Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate. Wer bis dahin keinen anderen Vertrag abgeschlossen hat, bekommt dann automatisch einen Grundversorgungsvertrag.
Fragwürdiges Verhalten mancher Grundversorger
Eigentlich müssen die Grundversorger gestrandeten Kunden problemlos in den Grundversorgungstarif aufnehmen. Einige Unternehmen in Nordrhein-Westfalen unterscheiden aber schon seit November zwischen Bestands- und Neukunden und verlangen von Neukunden das Doppelte.
Im Dezember sind auch Grundversorger in anderen Bundesländern diesem Beispiel gefolgt. Eine entsprechende Liste gibt es bei Finanztip. In Berlin und Brandenburg etwa zahlen seit dem 2. Dezember Neukunden mehr als doppelt so hohe Verbrauchspreise wie Kunden, die schon länger im Grundtarif sind.
Preiserhöhungen bei Strom und Gas
Viele Gasversorger und Stromanbieter haben ihre Preise erhöht oder Preiserhöhungen angekündigt. Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem anderen Anbieter wechseln. Es ist wichtig, jeden Brief und jede E-Mail des Strom- oder Gasanbieters genau zu lesen, auch wenn es zunächst unwichtig wirkt oder wie Werbung aussieht! Preiserhöhungen bei Strom oder Gas sind nicht immer leicht zu erkennen.
Die Verbraucherzentrale vermutet, dass manche Anbieter sogar darauf zu setzen scheinen, dass Kunden diese Informationen übersehen. Manchmal kommen Preiserhöhungen sogar schon kurz nach Vertragsbeginn. Bis zu 30 Prozent sind keine Seltenheit.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Hier können Sie sich bei Problemen Hilfe holen
Weitere Informationen
• Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen bei Strom und Gas - was ist erlaubt?
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201
• Verbraucherzentrale: Musterbrief Kündigung nach Strompreiserhöhung
https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/energie
• WDR: Strom- und Gasverträge: Kurzfristige Kündigungen oft nicht rechtens
https://www1.wdr.de/nachrichten/gasversorger-kuendigen-vertraege100.html
• Finanztip: Höhere Preise für Neukunden in der Grundversorgung https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gasanbieter-wechseln/
• Schlichtungsstelle Energie
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Stand: 05.01.2022 07:51 Uhr
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