SENDETERMIN Di., 08.11.22 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Was tun im Trauerfall?

mit Eugénie Zobel, Stiftung Warentest

PlayTrauer, Trauerarbeit
Service: Was tun im Trauerfall? | Video verfügbar bis 08.11.2023 | Bild: WDR

Der Tod eines geliebten Menschen stellt die Hinterbliebenen vor viele Herausforderungen. Die Trauerfeier muss organisiert, Verträge gekündigt, Renten und Versicherungsleistungen beantragt, Nachlass und Erbschaftssteuer müssen geklärt werden. Manche Dinge noch am selben Tag, andere haben etwas mehr Zeit.

Das muss sofort erledigt werden

Stirbt ein Mensch zu Hause, müssen Angehörige oder Mitbewohner unmittelbar einen Arzt verständigen. Das kann der ärztliche Notdienst oder der Hausarzt sein. Darüber hinaus müssen die nächsten Angehörigen informiert werden, um mit ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.
Der Arzt muss die Todesursache zweifelsfrei feststellen und im Totenschein vermerken, außerdem Zeitpunkt und Ort des Todes sowie die Personalien des Toten. Der Totenschein ist in wichtiges Dokument, das zur Beantragung der Sterbeurkunde gebraucht wird und die Bestattung zu organisieren.

Am Tag danach

Am Tag danach beziehungsweise am ersten Werktag nach dem Todesfall, muss mit dem Totenschein die Sterbeurkunde beantragt werden. Eine Sterbeurkunde ist das amtliche Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt.
Je nach Familienstand, werden dafür zusätzlich zur Sterbeurkunde der Personalausweis des Verstorbenen, das Familienstammbuch (mit Geburtsurkunde und Heiratsurkunde) und eventuell ein bestehendes Scheidungsurteil und/oder die Sterbeurkunde eines schon zuvor verstorbenen Ehegatten benötigt. Die Beantragung erfolgt beim Bürgeramt oder auf dem Standesamt des Ortes, an dem der Tod eingetreten ist.

Die Sterbeurkunde wird für viele weitere Stellen benötigt. Zum Beispiel Einwohnermeldeamt, Banken, Krankenversicherungen, gesetzliche Renten-versicherung sowie private Rententräger. Auch Verträge und Willenserklärungen des Verstorbenen müssen zusammengesucht werden, um dringende Anliegen zu klären. Dazu gehören, wenn vorhanden: Testament, Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht und ein möglicherweise schon existierender Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut und Wünsche für die Art und Weise der Beisetzung.

Bestatter können viele organisatorische Arbeiten abnehmen, wissen, welches Amt zuständig ist und welche Urkunden benötigt werden.

Hat der Verstorbene eine Lebens- oder Unfallversicherung, muss schnell gehandelt werden. Oft stehen in den Vertragsbedingungen Fristen, innerhalb der Versicherung der Todesfall angezeigt werden muss, sonst erlischt der Anspruch auf Leistungen. Die Fristen betragen oft nur 24 oder 72 Stunden nach dem Tod. Melden Sie den Todesfall am besten zunächst telefonisch und zur Sicherheit auch noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Innerhalb der ersten zwei Tage

Nach den verschiedenen Bestattungsgesetzen der Bundesländer bleiben in der Regel 36 Stunden Zeit, um ein Beerdigungsinstitut mit dem Transport des Toten in eine Leichenhalle zu beauftragen. In Brandenburg und Sachsen sind es nur 24 Stunden und in Thüringen 48 Stunden.

Sofern sich der Verstorbene nicht schon selbst für ein Bestattungsunternehmen entschieden hatte, liegt die Auswahl bei den Angehörigen. Da die Preis- und Lesitungsunterschiede erheblich sind, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Der Bestatter kann in Absprache auch zahlreiche organisatorische Aufgaben übernehmen, die über die reine Beisetzung hinausgehen.

Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich nach Kenntnis vom Todesfall beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen abzugeben.

In den Tagen danach

Informieren Sie so schnell wie möglich den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Gesundheitskarte müssen Sie an die Kasse zurückschicken. Kündigen Sie Verträge und Mitgliedschaften und kümmern Sie sich um die Bankgeschäfte des Verstorbenen, damit keine weiteren Zahlungen erfolgen.

Unternehmen wie Versicherungen, Stromversorger, Telefonanbieter müssen schriftlich über den Tod ihres Kunden unterrichtet werden, um die jeweiligen Verträge kündigen zu können. Ob Hinterbliebene Versicherungspolicen von Verstorbenen aktiv kündigen müssen, hängt von der Art der Versicherung ab und davon, was im Vertrag vereinbart ist.

Vergessen Sie auch nicht den Rundfunkbeitrag des Verstorbenen abzumelden. Wenn jemand verstirbt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Zahlungsverpflichtung stoppt. Hinterbliebende sind verpflichtet, das Beitragskonto des Verstorbenen zu kündigen. Hilfe und Unterstützung bekommen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Informieren Sie auch die Rentenversicherung. So erhält zum Beispiel der hinterbliebene Partner des Verstorbenen, sofern dieser bereits Rentner oder Rentnerin war, in den ersten drei Monaten nach dem Tod im sogenannten „Sterbevierteljahr“ die monatliche Rente des Verstobenen in voller Höhe ausbezahlt, ohne dass dieses auf sein Einkommen angerechnet wird. Danach kann es auf Antrag Rentenleistungen für Hinterbliebene geben, wie Witwen oder Waisenrente.

Weitere Informationen

• Stiftung Warentest Ratgeber: "Schnelle Hilfe im Trauerfall" (mit Checklisten und Musterschreiben)
https://www.test.de/shop/kinder-familie/schnelle-hilfe-im-trauerfall-sp0533/

• Verbraucherzentrale: "Was tun, wenn jemand stirbt?"
https://www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/wennjemandstirbt

• Planet Wissen: Was tun, wenn jemand stirbt?
https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/tod_und_trauer/sterben/pwiewastunwennjemandstirbt100.html

• NDR, Ratgeber Verbraucher: Checkliste für den Todesfall
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Checkliste-fuer-den-Todesfall-Bestattung-Vertraege-und-Fristen,beerdigung142.html

• Rundfunkbeitrag und Sterbefall
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/sterbefall/index_ger.html?highlight=informieren%20anmelden%20Online%20und

Stand: 08.11.2022 07:08 Uhr