SENDETERMIN Fr., 31.03.23 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Abgaben im Nebenjob

mit Marieke Einbrodt, Stiftung Warentest

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Service: Abgaben im Nebenjob | Video verfügbar bis 31.03.2025 | Bild: WDR

Nebenbei etwas dazu zu verdienen, klingt attraktiv. Zumal gerade jetzt, da vieles mehr kostet als noch vor einem Jahr. Doch man sollte sich gut überlegen, welche Art von Job der richtige ist und ob am Ende mehr Brutto auch wirklich mehr Netto bedeutet.

Im Minijob dazuverdienen

Immer mehr Berufstätige nehmen einen Zweit- oder gar Drittjob an: Die Bundesagentur für Arbeit registrierte im Juni 2022 knapp 3,8 Millionen Multijobber. Die meisten kombinieren ihre Hauptbeschäftigung mit einem pauschal versteuerten Minijob. Seit Oktober 2022 ist es möglich, in so einem Job regelmäßig bis zu 520 Euro im Monat brutto wie netto zu verdienen, vorher waren es 450 Euro. Steuerfreie Zuschläge oder Feiertags- und Nachtarbeit werden nicht auf diese Grenze angerechnet.

Steuern für den Minijob

Für den Verdienst werden zwar pauschal 2 Prozent Lohnsteuer fällig, doch
diese übernimmt häufig der Arbeitgeber. Dann müssen die Jobbenden den Verdienst
nicht in ihrer Steuererklärung angeben. Anders ist es, wenn die Firma auch einen
so niedrigen Verdienst nicht pauschal, sondern nach Steuerklasse beim Finanzamt ab-
rechnet. Dann müssen Jobbende ihre Zusatzeinkünfte in der Steuererklärung eintragen.


Tipp Sind Sie noch auf der Suche nach einem Minijob oder in Gesprächen mit einer neuen Firma? Versuchen Sie die Chefs von der Pauschalversteuerung zu überzeugen. Selbst wenn sie die Lohnsteuer dann auf Sie abwälzen, also von Ihrem Verdienst abziehen, ist das in der Regel immer noch günstiger, als wenn nach Steuerklasse abgerechnet wird.

Sozialabgaben

Die Arbeitgeber zahlen die fälligen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Minijobber sind verpflichtet, einen Teil der Rentenbeiträge selbst zu übernehmen. Von dieser Pflicht können sie sich aber befreien lassen.

Tipp Es kann sich lohnen, wenn Sie selbst Rentenbeiträge zahlen, etwa um Ihre Rentenansprüche zu steigern. Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenversicherung.

Beim Nebenjob die Steuerklasse mitbedenken

Bei der Suche nach einem Zusatzjob sollte sich nicht jeder von einem attraktiven Bruttoverdienst leiten lassen. Vielmehr gilt es zu klären, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt.
Werden Verdienst- und Zeitgrenzen, wie etwa bei Mini- oder Saisonjobs, eingehalten, kann das sogar mehr bringen als ein Job mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit. Das ist vor allem für Rentnerinnen und Rentner interessant, die sich so ihre Rente aufbessern wollen.
Finanztest bietet einen Brutto-Netto-Rechner, mit dem sich ermitteln lässt, was ein Zusatzjob bringen kann (test.de/gehaltsrechner). Wer ganz genau wissen will, welche Zahlungen mit der Steuererklärung zu erwarten sind, sollte sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden

Selbstständig dazuverdienen

Auch mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit lässt sich das Budget aufbessern.
Allerdings gilt zu bedenken, dass der Gewinn in der Steuererklärung abgerechnet werden muss. Je nach Höhe des Gewinns sollten Selbstständige einplanen, dass dafür nachträglich Steuern fällig werden können – neben der Einkommens- auch eine Umsatzsteuer. Diese Steuer kann für Selbstständige ebenfalls ein Thema sein. Entscheidend ist, ob das Finanzamt sie als Kleinunternehmer führt oder nicht. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt weiterleiten. Das ist aber nur möglich, wenn der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr bei höchstens 22 000 Euro liegt.

Ist er höher, sind Selbstständige im Jahr darauf kein Kleinunternehmer mehr und müs-
sen Umsatzsteuer einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Rechnen Sie bereits
im laufenden Jahr mit mehr als 50.000 Euro Umsatz, entfällt der Status als Kleinunternehmer schon im laufenden Jahr. Es kann sich aber auch bei niedrigen Umsätzen lohnen, Umsatzsteuer zu erheben und weiterzuleiten – etwa, wenn der Kauf teurer Arbeitsmittel geplant ist. Die dafür gezahlte Vorsteuer darf mit der Umsatzsteuer gegenrechnet werden. Das kann Ihnen eine Steuererstattung bringen.

(Quelle: test.de)

Weitere Informationen

• WDR, Faktencheck: Bürgergeld, Minijob, Vollzeitjob
https://www1.wdr.de/nachrichten/buergergeld-minijob-vollzeitjob-arbeit-100.html

• NDR, Nordmagazin: Zuverdienst durch Nebenjob
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/Zuverdienst-durch-Nebenjob-Was-zu-beachten-ist,nordmagazin95550.html

• SWR, Was Minijobber wissen müssen
https://www.swrfernsehen.de/landesschau-rp/gutzuwissen/was-minijobber-wissen-muessen-100.html

• BR, Nachrichten: Immer mehr Menschen brauchen einen Zweitjob
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/immer-mehr-menschen-brauchen-ein-zweitjob,TGdtATm

• RBB, Wirtschaft: Rentner-Jobs
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2023/01/rentner-jobs-geringfuegig-beschaeftigung-sozialversicherungspflichtig.html

• Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

• Minijobzentrale, Infomationen zu Rentenbeiträgen
https://www.minijob-zentrale.de

Stand: 05.04.2023 08:01 Uhr

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