SENDETERMIN Mo., 04.07.22 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Ärger am Flughafen

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

PlayGepäck staut sich am Flughafen
Service: Ärger am Flughafen | Video verfügbar bis 04.08.2023 | Bild: WDR

Zum Start der Sommerferien kam es zu chaotischen Szenen an Flughäfen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen: Flugausfälle, lange Warteschlangen beim Sicherheitscheck und Probleme mit der Gepäckabfertigung. Grund für solche Situationen sei vor allem Personalmangel, so das Institut der deutschen Wirtschaft. Laut einer Studie fehlen an deutschen Flughäfen insgesamt 7.200 Fachkräfte.

Wer diesen Sommer fliegen will, muss daher Geduld und starke Nerven mitbringen. Wegen Personalmangels und Streiks streichen viele Linien Flüge in der Feriensaison. Allein die Lufthansa hat 900 Flüge innerhalb Deutschlands und Europas für Juli abgesagt. Weitere 2.200 Verbindungen anderer Fluglinien ab Frankfurt und München können nicht wie geplant starten.

Welche Rechte haben Fluggäste?

Die Fluggastrechte der EU gelten für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten. Außerdem für Flüge mit EU-Airlines von einem Drittstatt in die EU (beispielsweise Türkei - Deutschland mit Lufthansa). Die Fluggastrechte greifen, falls Passagiere wegen Überbuchung nicht befördert werden, Flüge gestrichen werden oder sich verspäten.

Die Fluggesellschaft muss die Passagiere bei Problemen mit dem Flug zudem über ihre Rechte schriftlich am Flughafen informieren. Bei größeren Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen muss die Fluggesellschaft - je nach Länge der Wartezeit - kostenlose Verpflegung bzw. Unterbringung usw. und gegebenenfalls einen Ersatzflug anbieten.

Ab einer Verspätung von drei Stunden, sowie bei Annullierungen und Überbuchungen steht Fluggästen eine Ausgleichszahlung zu. Sie richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

Eine Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn sich die Airline auf so genannte „außergewöhnliche Umstände“ berufen kann. Dazu gehören zum Beispiel schlechtes Wetter, oder – in manchen Fällen – Streiks.

Wie kann ich Entschädigungen für Flugprobleme bekommen?

Wollen Passagiere Forderungen gegen die Fluggesellschaft gelten machen, sollten sie im betreffenden Schreiben eine Zahlungsfrist setzen. Bei anschließenden Problemen können sich Reisende kostenfrei an die Schlichtungsstelle für Personenverkehr wenden. Auch Fluggastrechte-Portale bieten an, Forderungen für die Passagiere zu stellen. Das ist zwar bequem, aber die Portale behalten für diesen Vorgang eine Provision ein.

Wer selber die tatsächlichen Start- und Landezeiten eines bestimmten Flugs herausfinden möchte, kann das auf Internetportalen nachschauen. Mit den errechneten Verspätungszeiten können Fluggäste dann ihre Ansprüche geltend machen.

Was muss ich als Passagier vor einem Flug klären?

Vor dem Abflug sollten Reisende unbedingt mit der Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter klären, wie viel Zeit vor dem Check-In am Flughafen eingeplant werden muss. Wegen des derzeitigen, häufigen Personalmangels an Flughäfen müssen Passagiere teils mit mehreren Stunden Wartezeit rechnen.

Wer nicht rechtzeitig am Check-In oder Gate erscheint und den Flug verpasst, kann die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter nicht haftbar machen. Auch für die Sicherheitskontrollen müssen Passagiere ausreichend Zeit einplanen. Kommt es dabei zu Verzögerungen und der Flug wird deshalb verpasst, muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen.

Was muss ich beim Fluggepäck beachten?

Fluggäste müssen sich vor der Reise bei der Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter darüber informieren, wie viel Gepäck beim gebuchten Tarif erlaubt ist. Bei Problemen mit aufgegebenem Gepäck, wie Verlust oder Beschädigung, müssen Passagiere dies noch am Flughafen der Fluggesellschaft mitteilen.

Beschädigtes und verlorenes Gepäck müssen Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter ersetzen. Sie müssen auch Ersatz leisten, wenn Gepäck verspätet nachgeliefert wird und sich Passagiere deshalb notwendige und angemessene Ersatzkleidung oder Hygieneartikel kaufen müssen.

Weitere Informationen

• SR3, Saarlandwelle: Ärger mit dem Urlaubsflieger: Rechte als Fluggast
https://www.sr.de/sr/sr3/themen/ratgeber/verbrauchertipp/gut_zu_wissen_fluggastrechte_100.html

• SWR, Rechte von Passagieren (29.06.22) Personalmangel: Tipps im Flughafen-Chaos
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/flugausfaelle-wegen-personalmangels-fluggastrechte-rlp-100.html

• Verbraucherzentrale Bundesverband: Fluggastrechte – FAQ - Antworten auf häufige Fragen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/fluggastrechte-faq-39125

• Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall (03.05.22)
https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/fluggastrechte.html

• Luftfahrt-Bundesamt: Ihre Rechte als Fluggast
https://www.lba.de/DE/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html;jsessionid=B4A97356B47A1FE189C07FDF0462E787.live21324

Stand: 28.07.2022 14:34 Uhr

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