Do., 04.08.22 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Ärger mit der Flugreise
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Abgesagte Flüge, lange Warteschlangen am Airport, Probleme mit dem Gepäck, der Pilotenstreik und obendrauf Mängel am Urlaubsort. In diesen Sommerferien brauchen viele Urlauber starke Nerven und sind nach den Ferien eigentlich schon wieder urlaubsreif. Welche Rechte hat man, wenn die Urlaubsreise nicht so verläuft wie vereinbart?
Welche Rechte haben Fluggäste?
Für alle Flüge ab der Europäischen Union sowie Flüge mit einer EU-Airline von einem Drittstaat in die EU (beispielsweise USA – Deutschland mit Lufthansa) gelten die EU-Fluggastrechte. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um eine Geschäftsreise oder Urlaubsreise handelt oder in welcher Klasse man fliegt.
Kommt es zu größeren Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen, muss die Fluggesellschaft je nach Länge der Wartezeit kostenfreie Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel etc.) und gegebenenfalls einen Ersatzflug anbieten. Bei Problemen mit dem Flug muss die Fluggesellschaft den Passagier über die EU-Fluggastrechte schriftlich am Flughafen zu informieren. Ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Annullierungen und Überbuchungen steht dem Passagier zudem eine sogenannte Ausgleichszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.
Die Zahlung muss nicht geleistet werden, wenn sich die Airline auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann (z. B. schlechtes Wetter).
Mitwirkungspflichten des Passagiers
Vor dem Start der Reise müssen Sie unbedingt mit der Airline und/oder dem Reiseveranstalter abklären, welche Zeit man zum Check-In am Flughafen einplanen muss. Wer nicht rechtzeitig am Check-In oder Gate erscheint und den Flug verpasst, kann die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter nicht haftbar machen. Doch auch für die Sicherheitskontrolle müssen Flugpassagiere genügend Zeit einplanen. Kommt es hierbei zu Verzögerungen und der Flieger ist weg, kann von der Airline keine Entschädigung gefordert werden.
Aufgegebenes Gepäck
Sie sind als Passagier verpflichtet, sich vor der Abreise bei der Airline und/oder dem Reiseveranstalter darüber zu informieren, wie viel Gepäck Sie im Rahmen des Flugtarifs mitnehmen können.
Geht ein Koffer verloren oder wird er beschädigt, muss der Passagier dies sofort am Flughafen der Fluggesellschaft mitteilen. Beschädigtes und verlorenes Gepäck muss die Fluggesellschaft/Reiseveranstalter ersetzen, ebenso Ersatz leisten, wenn das Gepäck verspätet zum Urlaubsort nachgeliefert wird und sich der Passagier für die Wartezeit notwendige Ersatzkleidung oder Hygieneartikel kaufen muss.
Beim Kauf sollte unbedingt zurückhaltend und nur das Notwendigste eingekauft werden, denn die Fluggesellschaft kann sich auf eine Haftungshöchstgrenze berufen. Bewahren Sie in diesem Fall unbedingt alle Belege auf.
Einreisebestimmungen
Im Rahmen einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren, hierzu zählen auch dort geltenden aktuellen Corona-Vorschriften. Der Individualtourist muss sich selbst über die Pass- und Visumsvorschriften seines Reiselandes in Kenntnis setzen, ebenso über Impfbestimmungen.
Entschädigung bei Reisemängeln
Kommt es auf einer Pauschalreise zu Reisemängeln, muss der Urlauber umgehend bei der Reiseleitung, bei seinem Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter in Deutschland eine Mängelanzeige machen und Abhilfe fordern. Wer nicht sofort reklamiert, kann hinterher keine Ansprüche geltend machen. Ist die Reise mangelhaft, kann der Urlauber nach der Reise eine Preisminderung fordern. In welche Höhe die Minderung geltend gemacht werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Im Internet gibt es verschiedene Reisepreisminderungs-Tabellen, die eine Orientierung bieten, etwa die "ADAC-Tabelle zur Preisminderung" oder für Kreuzfahrten die so genannte "Würzburger-Tabelle". Ist die Reise erheblich beeinträchtigt oder fällt ganz aus, kann sich für den Urlauber gegenüber dem Reiseveranstalter auch ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Weitere Informationen
• Luftfahrt-Bundesamt: Ihre Rechte als Fluggast
https://www.lba.de/DE/Fluggastrechte/
• WDR: Flug verpasst und annulliert: Rechtslage
https://www1.wdr.de/nachrichten/flugzeug-verpasst-entschaedigung-fluggastrechte-100.html
• ADAC: Tabelle zur Reisepreisminderung bei Mängeln
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/reisepreisminderungstabelle.pdf?la=de-de
• Reisepreisminderungen bei Kreuzfahrten
http://www.würzburger-tabelle.de
• Weitergehende Informationen des Auswärtigen Amtes
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
• Verbraucherzentrale Bundesverband: Fluggastrechte – FAQ - Antworten auf häufige Fragen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/
Stand: 04.08.2022 09:01 Uhr
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