SENDETERMIN Do., 09.06.22 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Betrug bei Kleinanzeigen im Internet

mit Hans Hülsbeck, Kriminalhauptkommissar LKA NRW

PlayeBay-Kleinanzeigen
Service: Betrug bei Kleinanzeigen im Internet | Video verfügbar bis 09.06.2023 | Bild: WDR

Kostenlose Kleinanzeigen im Internet sind beliebt, nicht nur bei Verkäufern. Auch Betrüger wittern hier ein gutes Geschäft. Mit ausgeklügelten Betrugsmaschen erschleichen sie sich Geld und Waren ahnungsloser Nutzer.

eBay-Kleinanzeigen ist das meistbesuchte Digital-Angebot in Deutschland. Besonders hier werden mit immer neuen Maschen und miesen Tricks ahnungslose Käufer abgezockt. Die häufigsten Methoden und wie Sie sich davor schützen können:

Betrug mit der Funktion "Sicher bezahlen" bei eBay-Kleinanzeigen

Die Betrüger melden sich auf ein Inserat, aber nicht über die Kontaktfunktion von eBay Kleinanzeigen, sondern direkt keim Verkäufer per SMS, oder WhatsApp, wenn dieser seine Handynummer mit angegeben hat. Sie geben vor die Ware direkt kaufen zu wollen - in der Regel verhandeln sie auch nicht - und schlagen vor, zur Bezahlung die Funktion "Sicher Bezahlen" von eBay Kleinanzeigen zu nutzen. Dann schicken sie einen gefälschten Link zu einer Bezahlseite, die der "Sicher bezahlen"-Seite täuschend ähnlich sieht. Dort soll der Verkäufer sich erst mal registrieren und seine Kontodaten eingeben, damit das Kleinanzeigenportal ihm das Geld auf sein Konto überweisen kann. Doch genau mit diesen Kontodaten räumen die Betrüger sein Bankkonto leer. Perfide: Die Opfer gelangen über den Link der Betrüger nicht nur auf eine perfekt nachgebaute eBay-Bezahlseite, sie werden dort auch noch von einem Live-Support-Chat begleitet, der sie "an die Hand" nimmt und sicherstellt, dass auch Bestätigungs- und Sicherheits-Abfragen der Bank im Sinne der Betrüger ausgefüllt werden.

Betrug mit gefälschten PayPal-Nachrichten und Guthabenkarten

Beliebt ist auch der Missbrauch des Online-Bezahlsystems PayPal und Gutscheinkarten von Anbietern wie Steam, iTunes oder Amazon. Der Betrüger meldet sich auf die Kleinanzeige und behauptet er befinde sich nicht in Deutschland und wolle die Ware an Dritte in Form eines Geschenks verschicken. Dann bittet er darum, eine Gutscheinkarte zu kaufen und der Sendung beizulegen. Die Kosten für die Karte und der Kaufpreis der Ware werde er über PayPal an den Verkäufer zahlen, oft wird sogar noch eine Aufwandsentschädigung angeboten.

Im Verlauf der Kommunikation wird auf WhatsApp, oder E-Mail gewechselt. Der Betrüger schickt eine gefälschte Bestätigung von PayPal, dass das Geld eingegangen sei und nach dem Versand der Ware freigegeben würde. Oft wird auch behauptet, der Gutscheincode müsse erst übermittelt werden, bevor das Geld freigegeben werden könne. Wer sich auf diesem Deal einlässt, verliert in der Regel sowohl die Ware als auch das Geld für den Gutschein.

Betrug mit TAN-Codes

Der Betrüger meldet sich auf die Kleinanzeige im Internet und gibt sich als Interessent aus. Er bekundet seine Kaufabsicht und bittet darum die Ware zu versenden. Im Verlauf der Kommunikation wechselt er auf WhatsApp, E-Mail oder SMS. Er gibt an über ein Online-Bezahlsystem zahlen zu wollen. Daraufhin erhält der Verkäufer eine PIN in Form eines TAN-Codes per SMS von dem angeblichen Online-Bezahlsystem. Doch diese TAN ist in Wahrheit eine Transaktionsnummer, die zur Validierung einer Online-Zahlung dient. Damit wird der Betrag über den Mobilfunkanbieter des Verkäufers abgerechnet. Das heißt er bezahlt für die Ware, die der Täter bei ihm selbst eingekauft hat. Da alle Daten des Käufers frei erfunden sind, bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen.

Betrug mit falscher Versandbestätigung

Hier funktioniert der Betrug umgekehrt: Der Betrüger setzt eine Kleinanzeige ins Internet, hat jedoch nicht die Absicht die Ware zu verkaufen. Hat ein Käufer Interesse an der Ware gezeigt, wechselt der Verkäufer auf andere Kommunikationswege wie WhatsApp, E-Mail oder SMS. Manchmal bietet er sogar an, die Ware auf Kosten seines Arbeitgebers zu versenden, so dass keine Versandkosten anfallen. Bezahlt werden soll per Nachnahme, über den Postzusteller. Der Käufer erhält dann in Regel eine E-Mail, die vermeintlich vom Postdienstleister stammt und in der aufgefordert wird, die Ware durch eine sogenannte Paysafecard zu bezahlen (ein elektronisches Zahlungsmittel nach dem Prepaid-Prinzip für Käufe im Internet). Die Karte soll eingescannt und im Anhang an die E-Mail-Adresse zurückgeschickt werden. Wer das tut verliert in der Regel sein gesamtes Prepaid-Guthaben. Oder die Bezahlung erfolgt ganz traditionell in bar an den Paketboten, der die Bestellung ausliefert. Doch das Paket ist leer. In beiden Fällen kann das Geld nicht zurückgefordert werden, weil weder der Inhaber der E-Mail-Adresse noch der Absender ausfindig zu machen sind.

Folgende Hinweise sollten Sie beim Kauf über Kleinanzeigenportale im Internet beachten

  • Lesen Sie die Produktbeschreibungen genau durch. Mit irritierenden Formulierungen wie zum Beispiel "Computer-Originalverpackung" oder "Schale" werden gelegentlich nicht die eigentlichen Produkte, sondern nur deren Verpackung verkauft.
  • Informieren Sie sich über den regulären Preis eines Artikels beispielsweise über Online-Preisvergleichsplattformen. Nicht jede Ware ist ein Schnäppchen.
  • Gehen Sie die Bewertungen sowie die Handelshistorie von Käufern und Verkäufern aufmerksam durch und prüfen Sie diese mit Ihrem gesunden Menschenverstand.
  • Wählen Sie immer sichere Passwörter zur Nutzung der Plattformen. Informationen zur Vergabe von sicheren Passwörtern finden Sie auf der Internetseite www.mach-dein-passwort-stark.de
  • Achten Sie bei der Datenübertragung auf Sicherheit. Einen ersten Hinweis darauf gibt in der Regel ein Kürzel in der Adresszeile des Browsers (https://...) in Kombination mit einem kleinen Schloss-Symbol in der unteren Browserleiste.
  • Öffnen Sie keine Anhänge von E-Mails, von unbekannten Absendern, oder wenn Sie nicht sicher sind, dass der Absender seriös ist. Zum Schutz vor Schadsoftware müssen eine Antivirensoftware und eine Firewall auf Ihrem Rechner installiert und immer auf dem aktuellen Stand sein.
  • Schützen Sie sich vor Datendiebstahl. Wenn Sie aufgefordert werden, vertrauliche Daten wie Passwörter oder Kreditkarteninformationen in ein Formular einzugeben, seien Sie misstrauisch. Geben Sie keine Bankdaten preis und beantworten Sie auch keine Sicherheitsfragen.
  • Wickeln Sie Kleinanzeigenkäufe in jedem Fall bis zum Ende über die ausgewählte Internetplattform ab und nutzen Sie keine anderen Kommunikationswege (SMS, E-Mail, oder WhatsApp)
  • Nutzen Sie die Bezahlfunktionen der Plattformen oder wählen Sie selbst einen Zahlungsanbieter, wie zum Beispiel PayPal oder Klarna, aus. Lassen Sie sich nicht durch vermeindliche Mails von Zahlungsdiensten und Transportdienstleistern verunsichern, oder unter Druck setzen. Diese können gefälscht sein.
  • Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Dies ist auch online möglich. Informieren Sie auch die Verkaufsplattform über den Fall.
  • Informieren Sie auf alle Fälle auch Ihr kontoführendes Kreditinstitut, unter Umständen können Beträge "zurückgeholt", gefordert werden.

Die Polizei benötigt für weitere Ermittlungen "Beweismaterial" , daher gilt:

• Sichern Sie den entsprechenden Mailverkehr.
• Fertigen Sie Screenshots von Messenger Nachrichten.

Weitere Informationen und Hinweise zum sicheren Online-Handel finden Sie unter

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

https://polizei.nrw/cybercrime-0

• Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
https://www.verbraucherzentrale.nrw

• Onlinewachen der Polizeien der Länder
https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/Onlinewache/onlinewache_node.html

• Informationen zum Thema "Cybersicherheit"
https://www.mach-dein-passwort-stark.de

• SWR: Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche auf eBay Kleinanzeigen
https://www.swr.de/swr1/bw/programm/polizei-warnt-vor-betrugsmasche-bei-ebay-kleinanzeigen-100.html

Stand: 09.06.2022 07:28 Uhr