Do., 10.12.20 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Wie verbringen wir die Weihnachtszeit?
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Umfangreiche Corona-Schutzmaßnahmen bestimmen unseren Alltag, Lockerungen sind nicht in Sicht. So sehen viele mit Sorge auf die bevorstehenden Weihnachtstage. Mit wie vielen Gästen darf gefeiert werden? Sind Reisen im Inland oder ins Ausland möglich? Kann in Deutschland in Hotels übernachtet werden? Worauf muss ich achten, wenn ich Verwandte im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen möchte?
Kontaktbeschränkungen
Bundesweit gelten Abstands- und Hygieneregeln. Unbedingt ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von anderthalb Metern zu achten. Je nach Infektionslage können sehr strenge Kontaktbeschränkungen erlassen werden, die zwingend zu beachten sind. In den meisten Bundesländern gilt derzeit bei privaten Treffen eine Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen.
Private Feiern sollen nach dem Appell von Politik und Medizin aufgrund der aktuellen Corona-Infektionszahlen vermieden werden. Für die Weihnachtstage stehen die Beschränkungen noch nicht abschließend fest, doch in einigen Bundesländern werden die derzeitigen Kontaktbeschränkungen über die Festtage nicht gelockert. Sogar Verschärfungen sind nicht ausgeschlossen. Auf den Internetseiten der Bundesländer können die jeweiligen aktuellen Bestimmungen eingesehen werden.
Reisen
Reisen im Inland oder ins Ausland sind nicht grundsätzlich verboten, aber es wird derzeit seitens der Bundesregierung von nicht notwendigen Reisen abgeraten. Wer jedoch einen Auslandsurlaub in einem Land macht, das als Corona-Risikogebiet gilt, muss bei der Rückreise nach Deutschland die strengen Einreise- und Quarantänebestimmungen seines Bundeslandes zwingend beachten. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.
Im Inland sind derzeit touristische Übernachtungen in Hotels nicht möglich. Einige Bundesländer wollen über die Weihnachtstage Ausnahmen für Verwandtenbesuche zulassen. Skiurlaub wird in den Weihnachtsferien nur eingeschränkt möglich sein. In Deutschland sind voraussichtlich den gesamten Dezember über die Skilifte nicht in Betrieb. In Österreich öffnen Hotels voraussichtlich erst zum 7. Januar, der Ski-Saisonstart in Italien wurde auf Januar verlegt.
Infektionsschutzgesetz
Seit dem 19.11.2020 gilt eine neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz enthält nun einen konkreten Katalog über Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, u.a. wird die Möglichkeit zu Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten- und öffentlichen Raum aufgeführt, Maskenpflicht, Untersagung oder Beschränkungen von Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen, Beschränkungen von Übernachtungsangeboten (Hotel, Pension usw.), Schließung von Kitas und Schulen, Betriebs- und Gewerbeuntersagungen von Einzel- und Großhandel, Beschränkungen beim Abhalten von Versammlungen, Alkoholverbote an öffentlichen Plätzen, Untersagung oder Beschränkungen von gastronomischen Einrichtungen, Reisebeschränkungen usw.
Für Urlauber ist ebenfalls eine wichtige Änderung in Kraft getreten. Wer in ein Corona-Risikogebiet reist und nach seiner Rückkehr in Quarantäne muss, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz nun keinen Verdienstausfall mehr.
Weitere Informationen
• Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
• Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
• Robert Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
• RKI-Covid-19-Dashboard
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
• Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Stand: 16.12.2020 23:40 Uhr