Do., 10.11.22 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Wenn es gekracht hat
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Im Herbst und Winter kracht es auf unseren Straßen besonders oft. Ein Verkehrsunfall ist immer ein Ereignis, das einen völlig unvorbereitet trifft, und die Regulierung von Sach- und Personenschäden kann sehr komplex sein.
Rechtsanwalt einschalten
Rechtsanwalt einschalten
Kommt es bei einem fremdverschuldeten Unfall zu größeren Sachschäden oder gar zu einem Personenschaden, sollte immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um Ansprüche geltend zu machen.
Nach einem Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug wird die Gegenseite durch eine Haftpflichtversicherung vertreten, die über erfahrene Spezialisten verfügt. Als Geschädigter ist es daher legitim, sich ebenfalls juristischer Unterstützung zu bedienen.
Trägt der Unfallgegner die Alleinschuld am Unfall, übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Besteht eine Mitschuld oder kommt es zum Streit, hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Personenschaden
Bei einem Personenschaden ist es für die Schadensregulierung wichtig, die Verletzungen detailliert attestieren zu lassen. Mögliche Schadensersatzansprüche des Verletzten sind, soweit Ansprüche nicht auf z.B. die Krankenversicherung übergegangen sind: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente, Haushaltsführungskosten u.a.
Fahrzeugschaden
Fremdverursachte kleinere Schäden am Fahrzeug (unter 1.000 Euro) sollten mittels Kostenvoranschlag einer Werkstatt beziffert bzw. sollte eine Entschädigung mittels Reparaturrechnung eingefordert werden. Bei größeren Schäden ist es ratsam, vor Erteilung eines Reparaturauftrages einen Sachverständigen damit zu beauftragen, den Schaden zu begutachten und zu beziffern. Der Geschädigte kann einen Gutachter auswählen, ein Gutachter der gegnerischen Versicherung muss nicht akzeptiert werden.
Fahrzeugreparatur
Der Geschädigte kann sein Fahrzeug in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen, d.h. die gegnerische Versicherung darf nicht vorschreiben, in welcher Werkstatt die Reparatur erfolgen soll.
Sind die Reparaturkosten allerdings wesentlich höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, liegt ein Totalschaden vor und die Versicherung des Unfallverursachers muss nur noch den Wiederbeschaffungswert ggf. abzüglich des Restwerts bezahlen..
Ein Fahrzeug muss aber nicht repariert werden, sondern der Schaden kann auch anhand eines Schadensgutachtens bzw. bei kleineren Schäden mit einem Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Das gilt auch bei einer Eigenreparatur. Hier können dann die veranschlagten Reparaturkosten als Schadensbetrag gefordert werden, allerdings in diesem Fall nur der ausgewiesene Nettobetrag der zu erwartenden Reparaturkosten.
Wertminderung
Durch einen Unfallschaden am Fahrzeug erfährt ein Auto in der Regel – außer bei Bagatellschäden – auch nach erfolgter Reparatur eine Wertminderung, da bei einem Weiterverkauf ein Unfallschaden angegeben werden muss. Dem Geschädigten steht gegenüber dem Unfallgegner eine Entschädigung wegen Wertminderung zu. Das gilt aber in der Regel nur bei neueren Fahrzeugen.
Nutzungsausfall/Mietwagen
Für den Zeitraum einer Unfallreparatur in einer Werkstatt steht dem Geschädigten für die Zeit ohne sein Fahrzeug eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Wer auf ein Auto angewiesen ist, kann statt einer Nutzungsausfallentschädigung auch einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur anmieten, und zwar ein Fahrzeug eine Klasse kleiner, um die Mietwagenkosten in voller Höhe ersetzt zu bekommen.
Bei einem gleichwertigen Fahrzeug wird oftmals nur ein Teil erstattet, denn die gegnerische Versicherung zieht in der Regel sogenannte ersparte Aufwendungen für das eigene Fahrzeug ab. Der Geschädigte muss sich aber verschiedene Mietwagenangebote einholen und ein günstiges wählen.
Weitere Informationen
• ADAC, Was tun nach einem Unfall https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/was-tun-nach-unfall/
• Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.: https://www.verkehrsanwaelte.de/unfall/unfall-1x1/
• Polizeipräsidium München, Verkehrsrecht
https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verkehrsrecht/005377/index.html
Stand: 10.11.2022 07:58 Uhr