SENDETERMIN So., 05.05.13 | 16:30 Uhr

Knöllchen für die Garage

Unglaublich, aber wahr

Geräte, Gartenschlauch in Garage
Normal und doch verboten | Bild: SWR

Was steht bei Ihnen in der Garage? Fahrräder, Rasenmäher oder etwa ein Schrank? Das ist verboten und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. So hat es ein Autofahrer erlebt, will sich das aber nicht gefallen lassen und zieht vor Gericht. 

Herrscht Anarchie in den Vorstadtgaragen? Denn fast überall stehen nicht nur Autos, sondern auch viele andere Dinge in der Garage. In unserem Fall hat die Stadt Offenbach angeordnet: Rasenmäher, Gartendünger, Kinderräder - alles muss raus und zusätzlich sind 500 Euro Bußgeld zu zahlen. Garagenbesitzer Carsten B. ist empört, denn er will sich bei der Nutzung seiner Garage nicht einschränken lassen. 

Verständnis bei Richterin, Klage trotzdem erfolglos

500 Euro Bußgeld-Bescheid
Bußgeld für Garagen-Missbrauch | Bild: SWR

Er klagt gegen die Einschränkung und das Bußgeld. Doch bis zum Prozess muss er erst mal alles ausräumen. Und am Ende muss es auch draußen bleiben. Denn er verliert vor Gericht, obwohl die Richterin großes Verständnis zeigt. Schuld sind die peniblen deutschen Rechtsvorschriften, genauer gesagt die Bau- und Garagenverordnungen. Ein Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar. Private Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für Autofahrer übernehmen muss. Tatsächlich herrscht in vielen Städten Parkplatznot. Wenn dann Garagenbesitzer ihr Auto draußen abstellen, weil ihre Garage zugestellt ist, ärgern sich die anderen.

Garage nur für Kfz

Auto in Garage
Nur für Autos | Bild: SWR

Carsten B. hat in seiner Garage allerdings noch Platz für seinen Wagen und außerdem gibt es bei ihm vor der Haustür ausreichend Parkplätze. Das hat er auch den Behörden mitgeteilt. Doch die verweisen auf die Hessische Bauordnung, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas anderes dürfe dort nicht stehen. Dies gelte grundsätzlich auch in allen anderen Bundesländern, bestätigt Baufachanwalt Wolfgang Baur.

Rasenmäher, Gartengeräte, Sportausrüstungen -  all dies ist laut Bauordnungen in Garagen verboten! Wer kein Auto hat, müsste demnach seine Garage leer stehen lassen. Streng genommen braucht man selbst für einen Gartenschlauch oder eine Werkbank eine behördliche Genehmigung. Sonst drohen 500 Euro Bußgeld.

Lagerraum muss genehmigt werden

Die deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden penibel zwischen Garagen und Lagerräumen. Wenn demnach Möbel in der Garage stehen, wird sie zum Lagerraum. Dadurch wird juristisch gesehen die Nutzung geändert, was ohne Genehmigung nicht zulässig ist, also verboten. Auch Feuerversicherungen könnten diese bürokratische Falle nutzen, um Zahlungen im Brandfall zu verweigern.

Fahrräder in Garage durchkreuzt
Wir müssen draußen bleiben | Bild: SWR

Absurd wird es, wenn nicht nur Möbel, sondern auch Fahrräder aus der Garage verbannt werden. Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine "Kraftfahrzeug-Garage", das heißt im Klartext, rein darf nur, was knattert und stinkt. Alles andere sind entsprechend dieser Paragrafen keine Kfz und dürfen deshalb auch nicht in Garagen abgestellt werden.

Kulanz für Fahrräder

Bei Carsten B. war die Behörde immerhin so großzügig, dass sie einige Fahrräder trotz des eigentlich bestehenden Verbots erlaubt hat, allerdings unter strengen Auflagen: Nur wenn er einen Kleinwagen behält, darf er wenige Räder in die Garage stellen und die müssen dabei exakt so positioniert sein, dass das Auto ohne die Räder zu verschieben ein- und ausgefahren werden kann.

leere Garage
Nur Platz für Kfz | Bild: SWR

Und Parkraum gewonnen ist damit auch nicht wirklich. Denn kein Gesetz verpflichtet ihn, die Garage auch zu nutzen. Er darf genauso gut einen Parkplatz draußen belegen. Sollte man da statt der Garagen nicht mal die Paragrafen entrümpeln?

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