Betrug auf dem Teller – wenn Restaurants falsche Fische servieren

Viele Restaurants tricksen beim Fisch
In Gaststätten wird nicht selten falscher Fisch serviert. Statt teurer Seezunge bekommen Gäste billigeren Fisch auf den Teller. Das hat eine Stichprobe von "Vorsicht, Verbraucherfalle!" ergeben. In acht von 14 getesteten Restaurants wurde der Gast getäuscht. Dabei ist der Gewinn nicht unerheblich. Ausgelöstes Seezunge-Filet kostet den Gastronomen im Einkauf ca. 70 Euro / kg. Grätenfreies Pangasius-Filet ohne Haut als Tiefkühlware ist bereits für 5 Euro zu haben. Verdächtig ist es also, wenn im Restaurant die Seezunge zu Preisen um 15 Euro und günstiger angeboten wird.
In einer Stichprobe hat "Vorsicht, Verbraucherfalle!" bundesweit 14 Restaurants (Berlin, Leipzig, Erfurt, Frankfurt, Köln und Hamburg) getestet, die Seezunge zu teilweise erstaunlich günstigen Preisen auf der Speisekarte hatten. Die Fischproben hat das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Berlin) auf ihre DNA untersucht. Das Ergebnis: Nur in sechs Restaurants wurde tatsächlich Seezunge serviert. Zweimal kam Zanderfilet und sechs Mal der billige Süßwasser-Fisch Pangasius auf den Teller. Beide sind im Einkauf günstiger ist als Seezunge.

Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg überrascht das Ergebnis: "Das ist schon niederschmetternd und aus Sicht des Verbraucherschutzes eine sehr unschöne Entwicklung." Aus ihrer Sicht muss mehr kontrolliert werden: Man müsste die Namen der Restaurants veröffentlichen, weil man dann als Verbraucher erkennen kann, wo man über den Tisch gezogen wird." Zudem fordert sie hohe Bußgelder für die Betrüger.
Seezunge und Pangasius im Vergleich:

Falscher Fisch – Ihr Recht als Restaurantgast
Serviert der Kellner eine Speise, die Sie nicht bestellt haben, sollten Sie sofort reklamieren, rät Rechtsanwalt Jens Belter. "Wer klaglos den falschen Fisch aufisst und sich erst später beschwert, verwirkt sein Recht auf Ersatz oder Preisminderung", so der Jurist. Wenn statt eines teuren Fisches ein billiger serviert wird, muss es sich nicht unbedingt um einen vorsätzlichen Betrug handeln. Es könnte auch ein Versehen des Kochs gewesen sein. Geht der Wirt auf die Beschwerde ein, muss er eine Chance zur Nachbesserung bekommen. Das heißt, er muss in einer angemessenen Zeit den richtigen Fisch servieren. "Klappt das nicht, weil etwa kein Fisch mehr da ist oder sich der Wirt weigert, muss der Gast nicht zahlen", erläutert Belter die Rechtslage.

Falscher Fisch – So können Sich wehren
Eine offizielle Beschwerdestelle für getäuschte Restaurantkunden gibt es nicht. Klassische Mund-zu-Mund-Propaganda kann Freunde und Bekannte warnen. Einen größeren Kreis erreicht die Kritik, wenn man eine Bewertung auf einem Onlineportal schreibt. Dort informieren sich Viele auf der Suche nach einem guten Restaurant. Die Veröffentlichung eines Betrugs mit falschem Fisch könnte den Restaurantbetreiber dazu bringen, das zu unterlassen.
Die beiden größten Plattformen sind die weltweit agierenden Seiten Yelp.com und TripAdvisor.com. Deutsche Bewertungsportale sind u.a. DeutschlandGourmet.info, Speisekarte.de, Gesunde-Restaurants.de und Restaurant-Tipps.com.
TIPP:
Kommentare