Falsche Gewinnversprechen – Darauf müssen Sie achten

Gewinn-Nachrichten auf dem Handy kennt fast jeder. Ob Smartphone, Einkaufsgutscheine oder gar eine Reise – die per SMS versprochenen Preise klingen attraktiv. Doch was ist die Gegenleistung?
Wir probieren es aus und folgen dem Link in einer der Gewinn-SMS. Auf der Webseite werden alle möglichen persönlichen Daten von uns verlangt – Name, Adresse, Telefonnummer, aber auch Angaben zur Stromrechnung oder Haustieren. Und genau darum geht es.
Milliardengeschäft mit privaten Daten
Diese Daten sind das einzige, was die fragwürdigen Gewinnspiel-Anbieter interessiert, erklärt uns Dariusz Kogut. Der Vorsitzende des Vereins Antispam beobachtet die Szene schon seit Jahren kritisch. Diese Daten werden an Unternehmen verkauft, die an zielgruppenorientierter Werbung interessiert sind. Deshalb zum Beispiel auch die Frage nach dem Haustier – eine Information, die für jedes Unternehmen, das Tiernahrung verkauft, bares Geld wert ist.
Je nach Qualität des Datensatzes können fünf bis zehn Euro pro Satz erzielt werden. Und jeder Datensatz lässt sich mehrmals verkaufen. Ein lukratives Geschäft! Wer seine Daten einmal preisgegeben hat, wird sie kaum mehr einfangen können.

Vorsicht bei angeblichen Gewinnversprechen
Der ursprünglich versprochene Gewinn existiert häufig nicht einmal. Stattdessen versuchen die Anbieter und ihre Partner, leichtgläubigen Gewinnspiel-Teilnehmern das Geld aus der Tasche zu ziehen, indem sie ihnen am Telefon irgendwelche Abos aufschwatzen – für Lotto-Teilnahmen, Zeitschriften oder vermeintliche Serviceleistungen. Eine angeblich kostenlose Reise soll den Kunden den Abschluss schmackhaft machen.
Spam-Versender tricksen Behörden aus
Legal ist das alles natürlich nicht. Das Versenden von Werbe-SMS setzt die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers voraus. Dies gilt auch für die weitere Verwendung der Daten. Es drohen Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände oder die Abschaltung der Absender-Rufnummer durch die Bundesnetzagentur.
Doch die unseriösen Gewinnspielanbieter nutzen meist gefakte Nummern. Damit ist der Inhaber für die Behörden nicht ermittelbar und die Ansprüche sind nicht durchsetzbar. Da die Anbieter überdies meistens im Ausland sitzen, ist es schwer, Ansprüche rechtlich durchzusetzen.

"Gratisreise" nach Ostfriesland – wir waren dabei
Was sind das für Reisen, die einem da angeboten werden? Kosten sie tatsächlich nichts? Wir haben uns darauf eingelassen und eine solche Reise tatsächlich angetreten – nach Ostfriesland. Die erste Ernüchterung erfolgt schon bei der Reservierung: An vier von fünf Terminen wird ein "Saisonzuschlag" für die Reise fällig – da hat es sich schon mit der Kostenfreiheit. Am Zielort angekommen, wartet die nächste Überraschung: Das versprochene "gute Hotel" entpuppt sich als Motel, das seine besten Zeiten hinter sich hat.
Es liegt in einem kleinen Ort, öffentliche Busse, um sich in der Umgebung etwas anschauen zu können, fahren hier kaum. Wie praktisch, dass der Reiseveranstalter Ausflüge anbietet – natürlich kostenpflichtig. Das Komplettpaket mit vier Ausflügen kostet 169 Euro. Am Ende hat unser Reporter für die "Gratis"-Reise 250 Euro liegen lassen.
Kommentare