Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Gegen die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz reichten ein Flugkapitän sowie mehrere Rechtsanwälte – darunter die beiden FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch – eine Verfassungsbeschwerde ein.
Der Kläger Burkhard Hirsch argumentierte so:
Das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern in seinem Urteil vom 15. Februar 2006 Recht und entschied: Die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz "ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig“. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass der Bund für einen solchen Fall keine Gesetzgebungsbefugnis habe. Wichtiger noch: Die Insassen eines entführten Flugzeugs würden durch das Gesetz als bloße Objekte behandelt.
In der Begründung des Urteils heißt es:
Das Argument, dass Passagiere mit dem Betreten eines Flugzeugs ein Risiko eingehen und sogar in ihre eigene Tötung einwilligen, bezeichnete das Bundesverfassungsgericht als "lebensfremde Fiktion". Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen ohnehin dem Tod geweiht seien, dürfe keine Rolle spielen. So erklärten die Richter:
Explizit keine Aussage traf das Bundesverfassungsgericht dagegen zu der Frage, wie der gleichwohl vorgenommene Abschuss durch einen einzelnen Piloten strafrechtlich zu würdigen wäre. Hier setzt Ferdinand von Schirachs "Terror“ an.
Kommentare