Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Gegen die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz reichten ein Flugkapitän sowie mehrere Rechtsanwälte – darunter die beiden FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch – eine Verfassungsbeschwerde ein.

Der Kläger Burkhard Hirsch argumentierte so:

»Der Staat will sich zum ersten Mal das Recht nehmen, in Frieden Menschen das Leben zu nehmen, die sich völlig rechtmäßig verhalten haben.«

Das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern in seinem Urteil vom 15. Februar 2006 Recht und entschied: Die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz "ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig“. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass der Bund für einen solchen Fall keine Gesetzgebungsbefugnis habe. Wichtiger noch: Die Insassen eines entführten Flugzeugs würden durch das Gesetz als bloße Objekte behandelt.

In der Begründung des Urteils heißt es:

»Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen. Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.«

Das Argument, dass Passagiere mit dem Betreten eines Flugzeugs ein Risiko eingehen und sogar in ihre eigene Tötung einwilligen, bezeichnete das Bundesverfassungsgericht als "lebensfremde Fiktion". Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen ohnehin dem Tod geweiht seien, dürfe keine Rolle spielen. So erklärten die Richter:

»Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.«

Explizit keine Aussage traf das Bundesverfassungsgericht dagegen zu der Frage, wie der gleichwohl vorgenommene Abschuss durch einen einzelnen Piloten strafrechtlich zu würdigen wäre. Hier setzt Ferdinand von Schirachs "Terror“ an.

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