Was geschieht mit einem Flugzeug, das in die Hand von Terroristen gerät?
Was geschieht mit einem Flugzeug, das in die Hand von Terroristen gerät? Diese Frage hat sich die Bundesregierung bereits unter Kanzler Gerhard Schröder nach dem 11. September 2001 gestellt. Am 15. Januar 2005 trat das Luftsicherheitsgesetz in Kraft, das den Umgang mit einer solchen Situation regeln sollte.
Besonders umstritten darin: Der Paragraph 14, laut dem Streitkräfte der Bundeswehr die Befugnis erhielten, von Terroristen entführte Flugzeuge im äußersten Notfall abzuschießen.
Wörtlich hieß es im Gesetz:
Den Befehl zum Abschuss sollte der Bundesminister der Verteidigung oder ein "zu seiner Vertretung berechtigtes Mitglied der Bundesregierung" geben.
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