Gemeinsam ermitteln!

"Tatort" Public Viewing

Neue Optik für die Stammkneipe oder WG!

Plakat zum Public Viewing
Das Plakat zum Public Viewing | Bild: Das Erste

Viele Krimifans ermitteln bereits gemeinsam beim "Tatort" Public Viewing in ihrer Lieblings-Bar. Da die Anzahl dieser sonntäglichen Events stetig steigt, stellt das Erste Deutsche Fernsehen ab sofort offizielle "Tatort"-Plakate und Tischaufsteller zum Selbstausdruck zur Verfügung, sodass die Veranstalter prominent auf ihr Event hinweisen können.

Ihre Stammkneipe bietet noch kein Public Viewing an? Dann schlagen Sie es Ihrem "Barmann des Vertrauens" vor – mit diesen universellen Vorlagen, kann jeder Besitzer zur öffentlichen Fahndung einladen: Einfach das jeweilige PDF herunterladen und mit einem handelsüblichen Gerät ausdrucken. Es steht sowohl eine Farb- als auch eine Schwarz-Weiß-Variante zum Download bereit.

Plakat und Aufsteller zum Download

Aufsteller zum Public Viewing
Der Aufsteller (Vorderseite) | Bild: Das Erste

So laden Sie sich das Plakat und die Tischaufsteller auf Ihren PC: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Download-Link (rechte Spalte), wählen Sie die Funktion "Ziel speichern unter..." und speichern Sie das jeweilige PDF auf Ihren PC.

Richtlinien, die beachtet werden müssen

1 Bewertungen
Kommentare
Bewerten

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden innerhalb von 24 Stunden durch die Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten der Sendung, zur Mediathek oder Wiederholungsterminen richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an die ARD-Zuschauerredaktion: https://hilfe.ard.de/kontakt/. Vielen Dank!

*
*

* Pflichtfeld (bitte geben Sie aus Datenschutzgründen hier nicht Ihre Mailadresse oder Ähnliches ein)

Kommentar abschicken

Ihr Kommentar konnte aus technischen Gründen leider nicht entgegengenommen werden

Kommentar erfolgreich abgegeben. Dieser wird so bald wie möglich geprüft und danach veröffentlicht. Es gelten die Nutzungsbedingungen von DasErste.de.