Mindesthaltbarkeit: Regeln und Irrtümer

Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)?

  • Lebensmittel in Fertigpackungen dürfen laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum tragen.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
  • Das MHD eines Produktes wird nicht vom Gesetzgeber bestimmt. Verantwortlich ist laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (§3 Abs. 1nr 4 in Verbindung mit §7) der Inverkehrbringer.
Yvonne Willicks macht Lebensmittel-Geruchstest
Yvonne Willicks macht den Geruchstest: Das Mindesthaltbarkeitsdatum soll nicht die eigenen Sinne ersetzen. | Bild: WDR

Mindeshaltbarkeitsdatum als Verkaufsinstrument?

Aus einer Studie der Fachhochschule Münster, bei der 44 Experten und Unternehmensvertreter der Lebensmittelbranche anonym befragt wurden, geht hervor, dass Hersteller Produkte teilweise mit einem kürzeren Mindesthaltbarkeitsdatum auszeichnen als ihre Lagerungsversuche ergeben. Ein Grund sei die Einberechnung möglicher Falschlagerung beim Endkunden, ein weiterer die Steuerung des Abverkaufs von saisonalen Produkten.

Unterschiedliche Haltbarkeitsdaten in derselben Produktcharge

Saisonale Produkte wie z.B. Stollen wären grundsätzlich länger haltbar, aber die Hersteller möchten natürlich in der neuen Weihnachtszeit ihre frischen Stollen verkaufen. In der Studie heißt es weiter, dass die Hersteller Produkte aus derselben Produktcharge mit unterschiedlichen Mindesthaltbarkeitsdaten auszeichnen. Dies wird laut der Studie so gehandhabt, weil es dem Einkaufsverhalten des  Verbrauchers entgegen kommt und deswegen vom Lebensmitteleinzelhandel gefordert wird: Die Verbraucher wählen bei ihrem Einkauf die Produkte nach ihrem Frischeempfinden aus, d.h. sie nehmen die Lebensmittel mit dem längsten ausgezeichneten MHD.

Kauft ein Kunde zum Beispiel zweimal in der Woche Joghurt ein, so möchte er beim zweiten Einkauf den Joghurt mit einem längeren MHD kaufen können als bei seinem ersten Einkauf. So kommt es laut der Studie, dass jede Lieferung ein neues Mindesthaltbarkeitsdatum hat, damit der Lebensmitteleinzelhändler seinen  Kunden innerhalb einer Woche unterschiedliche Restlaufzeiten des Mindesthaltbarkeitsdatums anbieten kann. Der Handel würde dementsprechend für die bestellten Waren eine bestimmte Restlaufzeit bei Anlieferung fordern, andernfalls  wird die Ware nicht angenommen.

Normalerweise haben Lebensmittel aus derselben Produktionscharge ein einheitliches MHD. "Aber",  heißt es in der Studie weiter:

"[…]Durch die Anforderungen des Handels an die unterschiedliche „Frische“ der Produkte, setzt der Produzent die Restlaufzeit der ersten beiden Lieferungen jedoch um einige Tage herunter. Das bedeutet, dass diese Produkte bei richtiger Lagerung noch länger, auch nach Ablauf des MHDs, ihre hochwertige Qualität beibehalten würden und nur aufgrund der  „Frischeanforderungen“ des Handels/des Endverbrauchers ein kürzeres MHD erhalten haben."

Da der Einzelhandel die kurz vor Ablauf stehenden Lebensmittel aus den Regalen nimmt, werden diese durch die vorzeitige Herabsetzung des Mindesthaltbarkeitsdatums noch früher aussortiert. Einige Händler bieten solche Waren zu reduzierten Preisen an, andere entsorgen sie. Verbraucher, die Produkte mit vermeintlich abgelaufenem MHD zu Hause haben und nach Ablauf nicht mehr essen, werfen also oft Lebensmittel in den Müll, die noch gut sind. Die Produzenten und der Handel – so Prof. Petra Teitscheid von der FH Münster – haben großes Interesse daran, die Lebensmittel möglichst schnell zu verkaufen und nutzen daher das MHD als Marketinginstrument: Die vermeintlich ungenießbaren Produkte landen in der Tonne und es werden neue Lebensmittel gekauft. In Japan geht es laut Prof. Teitscheid inzwischen schon so weit, dass dort die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht nur nach Tagen, sondern nach Stunden erfolgt. Frau Prof. Teitscheid spricht hier auch von einer "geplanten Obsoleszenz" bei Lebensmitteln.

  • Gesetzliche Regelung

Das MHD gilt als Qualitätsversprechen des Herstellers, d.h. bis zum Ablauf des MHDs behält das Produkt bei angemessener Lagerung seine spezifischen Eigenschaften. Der Hersteller ist nur bis zum Ablauf des MHD für die Qualität und die Genießbarkeit haftbar. Sollte ein Produkt nach Ablauf des MHD verkauft werden, ist der sogenannte Inverkehrbringer haftbar, also der Handel.  Der Inverkehrbringer darf nur Lebensmittel verkaufen, die "sicher" sind. Das heißt: Der Verkäufer muss garantieren,  dass seine Produkte nicht gesundheitsschädlich oder für den Verzehr ungeeignet sind.

Die häufigsten Irrtümer beim MHD

  • Das MHD ist kein Wegwerfdatum

Das MHD sagt nichts darüber aus, bis wann das Lebensmittel wirklich noch genießbar ist. Es zeigt lediglich an, bis wann die Herstellerfirma garantiert, dass das Lebensmittel noch so schmeckt, riecht und aussieht wie versprochen. Dafür plant der Hersteller häufig einen zeitlichen Puffer ein, so dass das Lebensmittel auch nach Ablauf des MHDs noch länger gut schmecken kann.

  • Das MHD soll nicht die eigenen Sinne ersetzen

Ob ein Produkt noch genießbar ist oder nicht – das kann der Verbraucher unabhängig vom MHD  selber beurteilen. Das MHD kann als Indikator dienen, ab wann der Verbraucher seine Sinne aufmerksam einsetzen sollte.

  • Ein Lebensmittel darf auch nach Ablauf des MHDs noch verkauft werden

Produkte, deren MHD abgelaufen ist, dürfen weiterhin verkauft werden. Der Händler sollte jedoch zur eigenen Absicherung auf den Umstand hinweisen, dass das MHD überschritten ist, um den Kunden nicht zu täuschen. Der darf im Supermarkt nämlich erwarten, dass das MHD nicht überschritten ist.

Unabhängig vom MHD darf der Händler im Sinne der Sorgfaltspflicht nur Lebensmittel in Verkehr bringen, die sicher sind. Das heißt: Die Lebensmittel dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich sind oder für den Verzehr ungeeignet sind.

  • Unterschied von MHD zu Verbrauchsdatum

Besonders empfindliche Lebensmittel (wie z.B. Hackfleisch oder Geflügel) werden nicht mit einem  MHD, sondern mit einem  Verbrauchsdatum ausgezeichnet. Dieses Datum gibt im Gegensatz zum MHD an, bis zu welchem Tag das entsprechende Lebensmittel verzehrt werden muss. Dies betrifft Produkte, die besonders anfällig für den Verderb durch Keime sind und dadurch gesundheitsschädlich sein können (wie z.B. Fleisch oder Fisch).

Wird sich das MHD künftig ändern?

Auf Antrag der Niederlande und Schwedens befasst sich der EU-Rat mit der Lebensmittelverschwendung. Beide Länder fordern, dass die EU-Kommission Maßnahmen ergreift. So könnte das MHD  je nach Verderblichkeit der Produkte unterschiedlich gehandhabt werden. Es wird unter anderem eine Abschaffung des MHD für Nudeln, Reis, Salz und andere lang haltbare Lebensmittel in Erwägung gezogen. Schon jetzt ist das MHD für folgende Produkte nicht vorgeschrieben:


  • nicht behandeltes frisches Obst und Gemüse,
  • Wein und Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent,
  • alkoholfreie Erfrischungsgetränke,
  • Fruchtsäfte, Fruchtnektar und alkoholische Getränke in Einzelbehältnissen von mehr als fünf Litern, die an gemeinschaftliche Einrichtungen geliefert werden,
  • Backwaren, Süßwaren und Feingebäck, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung verzehrt werden,
  • Essig,
  • Speisesalz,
  • Zucker in fester Form,
  • Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen und/oder Farbstoffen bestehen,
  • Kaugummi und
  • Speiseeis in Portionspackungen.