Pressemeldung vom 04.01.2019

Rekordwerte für „Nord bei Nordwest" und „Wer weiß denn sowas?"

Rekord für „Nord bei Nordwest" mit der Folge „Gold!": Die siebte Episode der Krimireihe mit Hinnerk Schönemann, Henny Reents und Marleen Lohse kam am Donnerstag, 3. Januar, auf einen Marktanteil von 19,9 Prozent. Das ist der beste Wert seit dem Start von „Nord bei Nordwest" im Jahr 2014. 6,45 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer sahen den jüngsten Fall, den Christian Theede nach einem Buch von Holger Karsten Schmidt inszeniert hatte. „Nord bei Nordwest: Gold!" war damit am 3. Januar in Deutschland die meistgesehene Sendung. Die nächste Folge der Reihe, „Frau Irmler", hat am kommenden Donnerstag, 10. Januar, um 20.15 Uhr im Ersten Premiere. Die beiden Ausgaben von „Nord bei Nordwest" wurden produziert im Auftrag der ARD Degeto und des Norddeutschen Rundfunks für Das Erste.

Einen neuen Staffel-Bestwert erreichte auch „Wer weiß denn sowas": Die Ausgabe mit Kai Pflaume am 3. Januar hatte einen Marktanteil von 17,8 Prozent. Das entsprach 3,77 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Redaktion von „Wer weiß denn sowas?" - eine Produktion im Auftrag der ARD-Werbung und der ARD für Das Erste - liegt beim NDR.

0 Bewertungen
Kommentare
Bewerten

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden innerhalb von 24 Stunden durch die Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten der Sendung, zur Mediathek oder Wiederholungsterminen richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an die ARD-Zuschauerredaktion: https://hilfe.ard.de/kontakt/. Vielen Dank!

*
*

* Pflichtfeld (bitte geben Sie aus Datenschutzgründen hier nicht Ihre Mailadresse oder Ähnliches ein)

Kommentar abschicken

Ihr Kommentar konnte aus technischen Gründen leider nicht entgegengenommen werden

Kommentar erfolgreich abgegeben. Dieser wird so bald wie möglich geprüft und danach veröffentlicht. Es gelten die Nutzungsbedingungen von DasErste.de.