Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Alleinerziehende können in Deutschland Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der ExPartner nicht für die Kinder aufkommt. Die Grundidee ist: Die Behörden springen ein, leisten die Zahlungen und holen sich das Geld zu einem späteren Zeitpunkt vom anderen Elternteil wieder. Doch nach Angaben des Bundesfamilienministeriums klappt das oft nicht. In rund 61 Prozent der Fälle bleibt der Staat auf den Kosten sitzen. Als Grund wird meist ein zu niedriges Einkommen der Ex-Partner angegeben. 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss reformiert.

Weitere Informationen dazu: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/ unterhaltsvorschuss/73558

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/unterhaltsvorschuss-111.html

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