AGBs für das Einbinden von Videos

Pressevertreter bzw. Medienunternehmen finden hier eine Auswahl an Videos, die Das Erste zum Embedden anbietet.

Es gelten folgende AGBs:

Als essentielle Regelungen dieser AGBs erkennt der Nutzer die Integrität der von ihm genutzten Sendung, die Werbefreiheit, Werbeunabhängigkeit und Werbeferne dieses Angebotes, ferner die Identifizierbarkeit des Angebotes als ein solches des Ersten bzw. der ARD und die Zugänglichmachung des Angebotes ohne die Erhebung eines speziellen Online-Entgelts oder ähnlichem an.

Dem Medienunternehmen wird die Möglichkeit eingeräumt, unentgeltlich und nicht-exklusiv den Das Erste Video-Player zum Embedding im eigenen Angebot zum Zwecke der Programmbewerbung (redaktionelle Berichterstattung und Programmhinweise) zu nutzen.

Das Medienunternehmen darf  das Logo des Ersten im Video Player und den Player selbst nicht verändern. Darüber hinaus bedarf die Nutzung von weiteren Logos, Marken oder sonstigen Zeichen des Ersten bzw. der ARD der vorherigen Zustimmung durch die Programmdirektion Erstes Deutschs Fernsehen.

Das Medienunternehmen garantiert, dass das überlassene Angebot werbefrei abgespielt bzw. dargestellt wird. Sofern das Medienunternehmen Werbung im Umfeld des Das Erste-Videoplayers im eigenen Online-Auftritt präsentiert, ist diese so zu gestalten, dass zwischen dem Video Player und den Werbeaussagen inhaltlich weder unmittelbar noch mittelbar ein Bezug hergestellt werden kann. Insbesondere ist es nicht gestattet, das überlassene Programmangebot durch Werbung zu unterbrechen oder sonstige online-typische Werbeformen zu verwenden, etwa durch Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Splitscreen oder Bandenwerbung.

Das Medienunternehmen erkennt ausdrücklich die freie redaktionelle Verantwortung des Ersten bzw. der ARD für die bereitgestellten Inhalte an und wird diese daher unverändert und in voller Länge nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung verwenden.

Das Medienunternehmen ist für die Einbindung des Videoplayers in das Bildschirmangebot selbst verantwortlich.

Die Nutzungsbefugnis für ein eingestelltes Angebot endet, wenn es Das Erste aus rechtlichen (insbesondere urheber-, medien- oder presserechtlichen) oder anderen Gründen nicht weiter zur Verbreitung bringen kann. In diesen Fällen wird Das Erste das Angebot ohne Vorankündigung offline stellen.

Die Video-Verweildauer endet automatisch (bei Trailern meist mit Ende des Sendetages). Die eingebundenen Videoplayer zeigen dann eine entsprechende Tafel an – das Video selbst ist dann nicht mehr verfügbar.

Ohne Rückfrage dürfen keine Videos, die nicht explizit zum Embedden angeboten und freigegeben sind, auf Onlineseiten und/oder sozialen Medien bzw. Drittseiten eingebunden werden.

Anleitung zum Embedden

Videos, die zum Embedden freigegeben sind, werden mit einem "Embed Code" versehen. Diesen finden Sie, wenn Sie unten im Player auf das "Teilen" Symbol klicken. Es öffnet sich ein Fenster, das neben den Links zu den sozialen Medien auch einen Code (iframe) zum Embedden aufweist. Nur freigegebene Videos zeigen den Code an. Der iframe-Code kann ähnlich wie bei YouTube in eigene Seiten eingebaut werden – dadurch wird ein externer Player mit dem gewählten Video abgebildet. Die Größe des Players können Sie verändern. Voreingestellt sind 640x360 px. Soll der iFrame in ein responsives Layout eingebaut werden, ist darauf zu achten, dass sich die „width“ und „height“ Angaben des iFrames dynamisch an den Viewport anpassen. Hilfe dazu finden Sie im Netz u. a. unter http://maddesigns.de/responsive-iframes-2417.html oder http://coolestguidesontheplanet.com/videodrome/youtube/ etc.

"Teilen"-Symbol im Player
"Teilen"-Symbol im Player | Bild: Das Erste

Bitte beachten Sie zudem: Videos, die aus Jugendschutzgründen zeitgesteuert werden, sind auch im embed-Player zeitgesteuert. Tagsüber erscheint dann eine entsprechende Tafel.

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