Faktencheck zur Wahlarena mit Olaf Scholz am 7.9.2021

Olaf Scholz (SPD, M), Spitzenkandidat seiner Partei bei der kommenden Bundestagswahl, steht gemeinsam mit den Moderatoren Andreas Cichowicz, NDR Chefredakteur und Ellen Ehni, WDR Chefredakteurin in der ARD-Wahlarena zur Bundestagswahl in der Kulturwerft Gollan
Olaf Scholz (SPD, M), Spitzenkandidat seiner Partei bei der kommenden Bundestagswahl, steht gemeinsam mit den Moderatoren Andreas Cichowicz, NDR Chefredakteur und Ellen Ehni, WDR Chefredakteurin in der ARD-Wahlarena zur Bundestagswahl in der Kulturwerft Gollan | Bild: picture alliance/dpa / Axel Heimken

Faktencheck von Anna Herbst & Tom Klees

Der Verteidigungsetat

Zu Beginn der ARD-Wahlarena mit Olaf Scholz stellte ein Zuschauer eine Frage zur Ausstattung der Bundeswehr.

Olaf Scholz sagte dazu:

„Wir haben den Verteidigungsetat um viele Milliarden angehoben in dieser Legislaturperiode. Wir sind jetzt ungefähr bei 50 Milliarden Euro im Jahr.“

Bewertung:

Die Entwicklung des Verteidigungsetats in der Legislaturperiode des 19. Bundestags:

2018: 38,5 Milliarden Euro

2019: 43,2 Milliarden Euro

2020: 45,6 Milliarden Euro

2021: 46,9 Milliarden Euro

2022: 50,3 Milliarden Euro (voraussichtlich)

Olaf Scholz hat Recht, wenn er sagt, dass der Verteidigungsetat in dieser Legislaturperiode angehoben worden sei. Die 50-Milliarden-Schwelle wurde aber noch nicht überschritten – das sieht der Haushaltsplan erst für 2022 vor. Bei diesem Haushaltsplan handelt es sich allerdings nur um einen Entwurf. Nach der Bundestagswahl am 26. September liegt es an der neuen Bundesregierung, einen neuen Haushaltsentwurf einzubringen.

Quellen:
www.bundesfinanzministerium.de
www.bundeshaushalt.de
http://www.bmvg.de

Rente

Eine weitere Zuschauerfrage betraf die Rente. Olaf Scholz wurde auf die Rentenreform 2001 und die Riester-Rente angesprochen. Auch ging es um den Unterschied zwischen Pension und gesetzlicher Rente.

Olaf Scholz sagte:

„Die Experten, die uns in den Neunzigerjahren Ratschläge gegeben haben, die haben sich alle geirrt. Die haben uns nämlich vorausgesagt, wir zahlen jetzt viel höhere Beiträge. Aber wir zahlen geringere Beiträge als zu Zeiten von Helmut Kohl.“

Bewertung:

Der Beitragssatz für das Jahr 2021 in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent. In der Regierungszeit von Helmut Kohl lagen die Beitragssätze in den meisten Jahren über 18,6 Prozent. Am höchsten war er in den Jahren 1997 und 1998 mit 20,3 Prozent. Eine Ausnahme bilden die Jahre 1991 bis 1993. In diesen Jahren lagen die Beitragssätze bei 17,7 Prozent (1991, 1992) und 17,5 Prozent (1993).

Von Schweden lernen?

Angesprochen auf die niedrige Rendite der Riester-Rente, verweist Scholz auf Schweden als mögliches Vorbild für eine zukünftige Reform des Rentensystems.

Olaf Scholz sagte:

„Zur Riester-Rente: Da müssen wir das neu machen. Die Rendite ist zu gering und die Kosten sind zu hoch. Und ich gucke ein bisschen in dieser Frage (…) in Richtung Schweden. Weil die etwas haben, was wenig Vertriebskosten hat und deswegen eine relativ hohe Rendite hat. Wenn man das macht über einen staatlichen Fonds, der immer wieder neu ausgeschrieben wird und sehr billig die Dinge verwaltet.“

Dazu Dr. Sandra Fischer von der Universität Duisburg-Essen:

„Das schwedische Rentensystem besteht aus drei Komponenten: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und optionales privates Sparen. Die gesetzliche Rente setzt sich aus einem umlagefinanzierten und einem kapitalgedeckten Teil zusammen. 16 Prozent des Einkommens bis zu einer Bemessungsgrenze von umgerechnet circa 50.000 Euro im Jahr fließen in die Umlagefinanzierung. 2,5 Prozent gehen in die kapitalgedeckte Prämienrente. Beide Teile sind obligatorisch. Bei der kapitalgedeckten Rente hat der oder die Versicherte die Wahl des Anbieters. Etwa vier Millionen Schwedinnen und Schweden entscheiden sich für den staatlichen Fonds, AP7 Såfa. Unter anderem dadurch kann dieser Fonds zu geringen Verwaltungskosten arbeiten. Politisch und rechtlich ließe sich ein solches System auch in Deutschland einführen. Allerdings mangelt es hierzulande noch an einer entsprechenden ‚Aktienkultur’ und der damit einhergehenden Bereitschaft, Kursschwankungen und zwischenzeitliche Wertverluste in Kauf zu nehmen. Dies ist in Schweden weithin der Fall. In Deutschland könnte aber eine staatliche Fondslösung dazu beitragen, eine solche Kultur entstehen zu lassen.”

Vergleich: Beamtenpension und gesetzliche Rente

Eine gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmerin zahlt einen prozentualen Anteil ihres Bruttogehalts in die Rentenversicherung ein. Eine Beamtin muss das nicht tun. Sie erhält nach ihrem Arbeitsleben vom Staat eine Pension – ohne eigene Beiträge dafür zu zahlen.

Vergleicht man die Pension mit der gesetzlichen Rente prozentual, so beziehen Beamte eine Pension von rund 71 Prozent ihres letzten Bruttolohns, während es bei Rentnern rund 48 Prozent vom Bruttolohn ihres gesamten Erwerbslebens sind.

Hier gibt es noch ausführlichere Informationen zu diesem Thema.

Quelle:
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/rv_in_zeitreihen.html

Das Recht auf Sterben

Eine Zuschauerin sprach den Kanzlerkandidaten der SPD auf eine bevorstehende Reform der Sterbehilfe an.

Olaf Scholz sagte dazu,

man dürfe „die Tür, die das Bundesverfassungsgericht geöffnet hat, für die eigene freie Entscheidung am Lebensende nicht zuschlagen, indem wir zu bürokratische Regeln entwickeln.“

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den §217 StGB für nichtig erklärt. Dieser sagte aus:

„(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht den Reformdruck im Bereich der Suizidbeihilfe. Dabei geht es um eine Gratwanderung zwischen dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts und dem Schutz des Lebens.”

Am 21. April 2021 gab es dazu eine Orientierungsdebatte im Bundestag. Derzeit gibt es mehrere Diskussionsentwürfe, eine konkrete Regelung steht aus.

Quelle:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de--834808

Aufbauhilfe für die vom Hochwasser betroffenen Regionen – eine Übersicht

Eine weitere Frage betraf die Hochwasserhilfen und die Wege, auf denen Betroffene diese Hilfen erhalten können.

Olaf Scholz dazu:

„Was können wir jetzt machen als Bundesrepublik Deutschland? Dafür sorgen, dass es nicht am Geld fehlt.“

Welche Gelder werden vom Bund bereitgestellt?

Bei den Geldern des Bundes muss zwischen der Soforthilfe und der Aufbauhilfe 2021 unterschieden werden.

Bei der Soforthilfe handelt es sich um Gelder, die die Bundesregierung am 21. Juli 2021 auf den Weg gebracht hat. Für diese Soforthilfe wurde ursprünglich ein Bedarf von 400 Millionen Euro – hälftig zwischen Bund und den betroffenen Ländern geteilt – geschätzt. Dieser Betrag wurde kurz darauf auf 800 Millionen Euro erhöht. Damit ist der Bund mit 400 Millionen Euro an der Soforthilfe beteiligt.

Die Aufbauhilfe 2021 ist ein Aufbauhilfefonds mit Mitteln von bis zu 30 Milliarden Euro. Mithilfe dieses Geldes soll die Beseitigung der Hochwasserschäden, die Entschädigungen an betroffene Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, sowie der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur finanziert werden. 2021 will der Bund Mittel in Höhe von 16 Milliarden zur Verfügung stellen, ab 2022 werden die Mittel dann je nach Bedarf mobilisiert. Die Verteilung an die Bundesländer erfolgt nach einem Schlüssel, der an die Schäden angepasst wird. Am 7. September stimmte der Bundestag der entsprechenden Gesetzesinitiative zu, am 10. September berät der Bundesrat in einer Sondersitzung darüber.

Wie kommt das Geld zu den Menschen?

Die Auszahlung der Soforthilfen wird durch die jeweiligen Länder geregelt. Die Beantragung erfolgt über ein Formular, das bei der eigenen Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden muss. Pro Haushalt sind maximal 3500 Euro möglich. Die Antragsfrist in Nordrhein-Westfalen ist am 31. August 2021 abgelaufen, in Rheinland-Pfalz können Anträge noch bis zum 10. September 2021 gestellt werden.

Die Beantragung von Hilfen aus dem Aufbauhilfefonds soll in NRW ab dem 10. September möglich sein, in Rheinland-Pfalz kann voraussichtlich ab Oktober beantragt werden.

Quellen:
www.land.nrw/de/soforthilfe
bks-portal.rlp.de/katastrophenschutz/gefahren-schutz-und-hilfe/elementarhilfen/elementar-2021-öffentliche-seite
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/flutkatastrophe-hilfen-103.html

Geld für Digitalisierung an Schulen

Ein Schüler fragt unter anderem, wie Scholz gegen den Lehrermangel und die Missstände bei der Digitalisierung an Schulen vorgehen will.

Scholz antwortet darauf:

„Wir haben in dieser Legislaturperiode, die jetzt zu Ende geht, in diesen vier Jahren, hart verhandelt, dass wir das Grundgesetz ändern können. Denn eigentlich darf der Bund den Ländern und den Gemeinden nicht helfen bei der digitalen Infrastruktur und bei den Gebäuden. Stand früher. Das haben wir jetzt geändert und einen Digitalpakt auf den Weg gebracht, der mit viel Geld ausgestattet ist, damit die digitale Anbindung der Schulen dann auch tatsächlich stattfinden kann. Dazu zählt auch die Anschaffung von Laptops für Lehrer und für Schüler, wo nicht viel Geld ist. Aber das muss jetzt alles mit Leben erfüllt werden.“

Nachfrage Andreas Cichowicz: „Es ist aber noch nicht so viel abgeflossen, oder? Jetzt gerade mal 500 Millionen, glaube ich.“

Olaf Scholz: „Es sind mittlerweile die meisten Mittel bestellt. Das muss man dazu sagen. Es wird jetzt auch Stück für Stück abfließen.“

Bewertung:

Der sogenannte „DigitalPakt Schule“ startete im Mai 2019, womit der Bund Gelder für die digitale Infrastruktur von Schulen zur Verfügung stellt. Da Bildung Ländersache ist, wurde zuvor Artikel 104c des Grundgesetzes geändert. Zunächst stellte der Bund 5 Milliarden Euro bereit; im Zuge der Corona-Pandemie wurde diese Summe mit drei Zusatzvereinbarungen auf 6,5 Milliarden Euro aufgestockt. Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung wurden davon bis Mitte dieses Jahres rund 852 Millionen ausgezahlt. Weitere 1,41 Milliarden Euro wurden beantragt, aber noch nicht abgerufen. Damit wurde bisher rund ein Drittel der Gelder, die der Bund zur Verfügung stellt, entweder genutzt oder verplant. Der „DigitalPakt“ Schule läuft noch bis 2024.

Dazu Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW):

„Die Mittel fließen aus unserer Sicht zu langsam ab. Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens: Die Menschen in den Schulverwaltungen und Kommunen, die Schulträger sind, kommen mit der Beantragung der Gelder nicht nach, weil sie personell zu schlecht ausgestattet sind. Zweitens: Jede Schule muss ein Digitalkonzept vorlegen, bevor sie die Gelder überhaupt beantragen kann. Das ist ein sehr großer zusätzlicher Aufwand für die Schulen, den sie gerade während der Corona-Pandemie kaum bewältigen konnten. Hier wäre es gut gewesen, wenn es von den Kultusministerien der Länder oder den Schulämtern Leitlinien für solche Konzepte geben würde, an denen sich die Schulen orientieren können, damit nicht jede Schule für sich selbst ein Konzept erarbeiten muss. Solche Hilfe gibt es bisher nur sehr vereinzelt.

Die zusätzlichen Gelder, die im Rahmen der Corona-Pandemie vom Bund etwa für Laptops für Schüler und Lehrkräfte bereitgestellt wurden, wurden schneller abgerufen, weil hier die Beantragung deutlich unaufwendiger gestaltet war. Es zeigt sich allerdings schon jetzt, dass diese Gelder, gerade in den ärmeren Kommunen nicht ausreichen und aufgestockt werden müssten.“

Quellen:
www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/020921-Digitalpakt.html
www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/das-sollten-sie-jetzt-wissen.html

Wie viel Strom braucht die Chemieindustrie in Zukunft?

Zum Thema Kohleausstieg und Klimaschutz führte Olaf Scholz an, dass der Strombedarf der Bundesrepublik in Zukunft stark ansteigen werde.

In diesem Zusammenhang sagte Olaf Scholz:

„Wir brauchen mehr Strom, nicht nur wegen der Elektrofahrzeuge, sondern auch wegen der Industrie. (…) Die Chemieindustrie sagt ganz konkret: Ich brauche 2050 600 Terawattstunden. Das ist jetzt eine Zahl, die heißt übersetzt: so viel Strom wie Deutschland heute.“

Bewertung:

Diese Zahl stammt aus der Studie „Roadmap Chemie 2050“, die 2019 im Auftrag des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) erstellt wurde und klären soll, wie die Chemieindustrie treibhausgasneutral werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, geht die Studie von einem Bedarf an 628 Terawattstunden Strom im Jahr 2050 aus, um auf fossile Rohstoffe wie Erdöl verzichten zu können.

Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes ist die Chemieindustrie mit einem Anteil von 29 Prozent bereits heute der größte Energieverbraucher.

579,8 Terrawattstunden betrug laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der deutschlandweite Stromverbrauch im Jahr 2019.

Quelle:
www.vci.de/services/publikationen/broschueren-faltblaetter/vci-dechema-futurecamp-studie-roadmap-2050-treibhausgasneutralitaet-chemieindustrie-deutschland-langfassung.jsp
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_476_435.html
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/strommarkt-der-zukunft.html

Elektrobatterien künftig weniger umweltschädlich?

Eine Zuschauerin weißt darauf hin, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gäbe, wonach Batterien für Elektroautos sehr schädlich für die Umwelt seien.

Olaf Scholz antwortet darauf:

„Es gibt in der Wissenschaft auch die gegenteiligen Erkenntnisse. Wir müssen, wenn wir die Fahrzeuge elektrifizieren, wenn wir auf Batterien setzten für die Fahrzeuge, dann müssen wir sicherstellen, dass wenig riskante Rohstoffe eingesetzt werden. Das ist das, was die Automobilindustrie, diejenigen, die die Forschung dazu augenblicklich betreiben mit großem Tempo voranbringen. Ich bin also sicher, dass wir in kurzer Zeit erleben, dass die Batterien mit weniger Aufwand produziert werden können, dass sie selbst einen geringeren klimaschädlichen Fußabdruck hinterlassen, als das heute in vielen Fällen noch der Fall ist und dass sie auch mit weniger riskanten Rohstoffen hergestellt werden und dass sie billiger werden und dass sie länger halten. Das sind die Ziele der gesamten Industrie, die in diesem Bereich gerade Milliarden investiert.“

Dazu das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie:

„Für die Produktion solcher Hochleistungsbatterien, mit denen auch relevante Reichweiten für E-Fahrzeuge erreicht werden können, werden enorme Mengen an Rohstoffen wie Lithium, Kobalt oder Nickel benötigt, die mit enormen CO2-Aufwand produziert werden müssen – für eine einzige Nickel-Mangan-Kobalt Batterie werden beispielsweise ca. 5 Kilogramm Lithium benötigt. Batteriehersteller arbeiten daran, den Anteil der benötigten kritischer Rohstoffe wie etwa Kobalt in den Batterien deutlich zu reduzieren.

Zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks dieser Batterien ist die Kreislaufführung dieser Rohstoffe ein zentraler Ansatz: Die Gewinnung der Rohstoffe aus Recyclingprozessen verursacht häufig nur einen Bruchteil der CO2-Emissionen im Vergleich zur Primärproduktion. Auch die Aufbereitung solcher Batterien und Weiternutzung für andere Anwendungen kann erheblich zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen. An der Entwicklung entsprechender Rücknahmesysteme (heute wird die überwiegende Mehrzahl der in Deutschland abgemeldeten Fahrzeuge nicht hier recycelt, sondern ins Ausland exportiert und dort weitergenutzt), innovativer Recycling- und Remanufacturingverfahren arbeitet die Industrie mit Hochdruck; getrieben auch durch Vorgaben der Europäischen Kommission.

Gleichzeitig ist natürlich zu berücksichtigen, dass erst langsam E-Fahrzeuge das Ende ihrer Nutzungsphase erreichen und zum Recycling zur Verfügung stehen, 2030 könnte hier erstmals die Grenze von einer halben Millionen Batterien erreicht werden, aus denen dann neue, weniger klimaintensive Rohstoffe zurückgewonnen werden könnten.

Insgesamt hat das E-Auto – einschließlich Rohstoffgewinnung und Batterieherstellung etc. – bereits heute einen klaren Vorteil nicht nur gegenüber dem Verbrenner, sondern auch gegenüber den anderen Alternativen (Wasserstoff-Brennstoffzelle und Synthetische Kraftstoffe). Aktuelle Studien sehen den Klimavorteil eines in Europa neu zugelassenen Elektroautos (Kompaktklasse) gegenüber einem konventionellen Benziner oder Diesel bei 66-69% - über den Lebenszyklus betrachtet, also einschließlich der Batterieherstellung. Dies liegt auch daran, dass die Batterieherstellung energieeffizienter geworden ist und höhere Anteile erneuerbaren Stroms bei der Produktion sowie im Betrieb der Fahrzeuge eingesetzt werden. Dieser Vorteil wird sich mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energie noch weiter erhöhen.“