SENDETERMIN Mi., 29.03.06 | 23:15 Uhr | Das Erste

Tod im Taxi

Ausgebranntes Taxi
Das ausgebrannte Taxi mit der Leiche der 24-jährigen Fahrerin. | Bild: SR / Schmelzer

St. Ingbert, eine Kleinstadt in der saarländischen Provinz. Hier fand am 9. Februar 1993 ein grausames Verbrechen statt, welches die saarländische Justiz noch zehn Jahre später beschäftigen sollte. Ein zur Tatzeit 19-jähriger Mann, wegen diverser Eigentums- und Gewaltdelikte eindeutig vorbestraft, vergewaltigt und tötet eine damals 24-jährige Taxifahrerin im Wald am Rande der Stadt.

Um die Spuren seiner Tat zu verwischen, steckt er das Fahrzeug mit der darin befindlichen Leiche des Opfers in Brand. Die Ermittlungen verlaufen nach dem Geschehen zunächst ergebnislos. Die Ermittler stehen vor einem schwierigen Fall, denn die Lebens- und Sexualgewohnheiten des Opfers lassen einen weiten Kreis von Verdächtigen zu. Selbst als es den Gerichtsmedizinern gelingt, aus der Leiche des Opfers männliches Sperma zu extrahieren und dieses, mit den Möglichkeiten der damals noch in den Kinderschuhen steckenden DNA-Analyse genau zu bestimmen, kommen die Ermittlungen keinen Schritt weiter.

Das ändert sich allerdings zehn Jahre später. Im November 2003 kommt man mittels DNA-Abgleich mit der entsprechenden Datenbank des BKA’s auf die Spur des mittlerweile 30-jährigen Täters. Dieser war zwischenzeitlich wieder straffällig geworden, und dadurch wurde seine DNA beim Bundeskriminalamt registriert.

Ein Aufsehen erregender Prozess beginnt: Der Täter gibt zu, mit dem Opfer zusammen gewesen zu sein, bestreitet aber die Tat. Auch gibt es keine Zeugen der Geschehnisse. Viele Fragen, etwa wie der Täter das Auto in Brand steckte, bleiben im Prozess offen. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die gefundene DNA, die zweifelsfrei vom Täter stammt und dazu auf das eindeutige Vorstrafenregister. Zeugen aus der Drogen- und Halbweltszene der Kleinstadt werden vernommen. Zeitlücken im Ablauf der Tat können bis zum Schluss nicht geschlossen werden.

Doch die vorgelegten Fakten reichen dem Gericht für eine Verurteilung: Schuldig im Sinne der Anklage. Da der Täter zur Tatzeit laut Gesetz noch als Heranwachsender gilt, wird er zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten wegen Mordes verurteilt. Die Revision vor dem BGH wird von diesem abgelehnt. Ein Mord ohne Zeugen und Geständnisse. Gerichtsmedizin, Polizei und Justiz ohne die geringsten Zweifel an der Schuld des Verurteilten, ein Täter, dessen Weg zum Kapitalverbrechen schon in der frühen Jugend begann. Die Dokumentation von Dietmar Noss rekapituliert die wesentlichen Fakten eines grausamen Verbrechens und wirft einen genauen Blick auf die Techniken und Vorgehensweisen der DNA-Analyse als eine der bestimmenden Bestandteile der modernen Gerichtsmedizin.

Film von Dietmar Noss (SR)

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