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Der Totmacher Rudolf Pleil

Rudolf Pleil
Der Frauenmörder Rudolf Pleil während des Schwurgerichtsprozesses. | Bild: WDR/WDR/Niedersächsisches Landesarchiv

Vienenburg, Anfang Dezember 1946. Drei Kilometer hinter dem Ort im West-Harz verläuft die deutsch-deutsche Demarkationslinie. Auf der Westseite patrouillieren Briten, auf der Ostseite stehen sowjetische Soldaten mit schussbereiten Maschinenpistolen. Jeder illegale Grenzübertritt ist seit dem Sommer 1946 strengstens verboten. Trotzdem will die 44 Jahre alte Witwe Gertrud Glöde in den dunklen Morgenstunden über diese Grenze in den Osten schleichen. Sie muss nach Berlin, um ihre dortige Wohnung aufzulösen und Papiere für ein neues Leben im Westen zu beschaffen. Ihre zehnjährige Tochter Elvira überlässt sie der Obhut ihrer Mutter und verspricht, spätestens Weihnachten wieder zurückzusein.

Doch das Weihnachtsfest 1946 verleben Großmutter und Enkeltochter allein. Von der Mutter kein Lebenszeichen. Ob sie in einem sowjetischen Gefängnis verschwunden ist? Alles Warten, alles Beten ist vergebens. Gertrud Glöde kehrt niemals nach Hause zurück – wie so viele illegale Grenzgänger in jenen Jahren. In der Nachkriegszeit passieren tausende Deutsche die Grenze von Ost nach West und umgekehrt. Viele kommen nie auf der jeweils anderen Seite an, verschwinden buchstäblich im Niemandsland. Grenzführer bieten ortsunkundigen Reisenden Schutz und Hilfe an. Doch oft ist dieses Hilfsangebot eine Falle. Rudolf Pleil ist so ein Grenzführer. Einer, der Frauen auf ihrem Weg über die Grenze bestialisch erschlägt, dann vergewaltigt und ausraubt. Die ermittelnde niedersächsische Polizei hat es schwer, denn die ostdeutschen Behörden lehnen jede Zusammenarbeit mit den Westbehörden ab.

Einmal wird Pleil als Grenzgänger sogar von Polizisten kontrolliert, weil er zu viele Schnapsflaschen im Rucksack hatte. "Auf der Wache fragte ich meinen Chef, was wir mit dem machen sollten", erinnert sich der 92-jährige Polizist Reinhard Karlbowski heute. "Wir nahmen ihm den Schnaps ab und ließen ihn wieder laufen. Wir wussten damals nicht, dass wir den Mörder hatten!" 1947 wird schließlich im Harzstädtchen Zorge ein Kaufmann aus Hamburg gefunden – von Axthieben zerstückelt. Eine männliche Leiche; ein Raubmord. Ein Waldarbeiter identifiziert die Tatwaffe als Axt seines Arbeitskollegen Rudolf Pleil. Als dieser ahnungslos von einem seiner Grenzgänge wieder auftaucht, jagt ihn das ganze Dorf.

Das Landgericht Braunschweig verurteilt ihn wegen Raubmordes zu zwölf Jahren Haft – ohne zu ahnen, dass Rudolf Pleil auch der gesuchte Frauenmörder ist. So sitzt Pleil im Gefängnis und langweilt sich. Die Todesstrafe besteht in den westlichen Besatzungszonen bis zur Gründung der Bundesrepublik weiter – also bewirbt sich der einsitzende Mörder als Henker. Er sei eine ideale Besetzung für diesen Posten, beherrsche das schnelle Totmachen und habe auch Beispiele für seine Fertigkeit zu bieten, schreibt er. In Vienenburg gäbe es an einer alten Bahnlinie einen Brunnen mit den Leichen von zwei Frauen, die er getötet habe.

Die Staatsanwaltschaft beauftragt eine Firma, den acht Meter tiefen Brunnen auszupumpen – und findet auch die Leiche der vermissten Gertrud Glöde. Pleil erschlug sie am 19. Dezember 1946 auf ihrem Rückweg von Berlin, zwei Kilometer vor dem Haus, in dem ihre Tochter auf sie wartete. "Einen Tag bin ich zur Polizei reingekommen und habe die Schuhe meiner Mutter auf dem Tisch stehen sehen", erinnert sich die Tochter heute. "Ich hab' nur die Schuhe gesehen und gedacht, meine Mama kommt nie wieder." Danach gesteht Rudolf Pleil weitere Morde, immer im Tausch gegen Lebensmittel und Zigaretten. Die Zeitungen berichten aufgeregt über den Fall, und Pleil gefällt diese Aufmerksamkeit. Er gibt zu, mit zwei Komplizen, Karl Hoffmann und Konrad Schüssler, agiert zu haben, mit ihnen zusammen 26 Frauen umgebracht zu haben. Seine Geständnisse notiert er in kindlicher Sütterlinschrift in ein dreibändiges Tagebuch und überschreibt es mit dem Titel "Mein Kampf".

1950 wird ihm erneut in Braunschweig der Prozess gemacht. Seine Beteiligung an elf Morden kann die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei nachweisen. Alle drei Angeklagten bekommen lebenslänglich. Pleil begeht 1958 in seiner Zelle Selbstmord. Hoffmann und Schüssler werden Anfang der 70er Jahre aus dem Gefängnis entlassen.

Film von Hans-Dieter Rutsch

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