Anonymisierte Nutzungsmessung

Datenströme im Internet
Datenströme im Internet  | Bild: iStock / Getty Images Plus / nadla

Zweck der Datenverarbeitung

Die anonymisierte, statistische Nutzungsanalyse dient dem Zweck, die Telemedienangebote laufend zu optimieren. Stellt sich z. B. heraus, dass bei www.DasErste.de besonders häufig nach einer Suchanfrage die Hilfe-Seite aufgerufen wird, erlaubt das den Rückschluss, dass die Suchfunktion verbessert werden sollte. Dies dient also rein publizistischen und nicht etwa kommerziellen Zwecken. Während es kommerziellen Anbietern beim sog. Tracking in der Regel darum geht, Nutzerprofile für zielgenaue Werbung anzulegen, dient die Nutzungsmessung von DasErste.de zur Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Programmauftrags. Denn der Programmauftrag besteht im Kern darin, ein Programm anzubieten, das auch technisch alle erreicht.

Jeder Zugriff auf unsere Webseiten und jeder Abruf von Dateien wird für statistische und Sicherungszwecke protokolliert. Außerdem dient die Speicherung der Zugriffe der Gewährleistung von Stabilität und Betriebssicherheit des Systems und ermöglicht es, DasErste.de gegen eventuelle Angriffe von außen zu schützen.

Ihre IP-Adresse, Betriebssystem, Browserkennung und Domain, der Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, die übertragene Datenmenge, die Website, von der Sie auf unser Onlineangebot gelangen sowie der erfolgreiche Abruf werden in Protokolldateien (Logfiles) festgehalten. Diese Daten haben keinen direkten Personenbezug und dienen ausschließlich internen Zwecken. Zudem wird der Standort ermittelt, der bei eventuellen Geoblocking-Vorgaben von Rechteinhabern einzelner Videos herangezogen wird. Sie werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Die technische Administration der Webseiten und anonyme statistische Erhebungen ermöglichen eine Auswertung der Zugriffe auf das Angebot von DasErste.de und werden zur Optimierung der Internetpräsenz herangezogen.

Wie die für DasErste.de zuständige Datenschutzaufsicht festgestellt hat, dient die anonyme Nutzungsmessung den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu, "ihre Angebote redaktionell optimal aufzubereiten und zu präsentieren und damit eine möglichst große Nachfrage und Resonanz zu erzielen". Die Nutzungsmessung der Rundfunkanstalten ist auch aus Sicht der Aufsichtsbehörde zulässig, "weil diese ihrem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag dient, auf dessen Grundlage sie die Bevölkerung auf allen für elektronische Medien relevanten Märkten mit einem publizistisch konkurrenzfähigen Angebot zu versorgen haben".

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Da die Nutzungsmessung dem o. g. verfassungsrechtlichen Auftrag dient, kann sie auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO (Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe) gestützt werden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Verarbeitung der IP-Adresse (und deren Anonymisierung für Zwecke der Nutzungsmessung) schon deshalb keiner Einwilligung bedarf, weil diese "zu journalistischen Zwecken" im Sinne von Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO, § 23 Abs. 1 Medienstaatsvertrag erfolgt und insoweit das sog. Medienprivileg greift. Der Begriff "Journalismus" muss nämlich nach Erwägungsgrund 153 zur DS-GVO ausdrücklich weit ausgelegt werden. 

Auf derartige anonymisierte Nutzungsanalysen kann DasErste.de auch nicht verzichten. Denn der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet im Kern ein Programm für alle, das auch alle erreicht. Nach dem Medienstaatsvertrag ist DasErste.de insbesondere verpflichtet, seine Telemedienangebote zeitgemäß zu gestalten. Diese Ziele können bei der heutigen Angebotsvielfalt nur erreicht werden, wenn man die Angebote laufend optimiert. Ohne eine zeitgemäße anonymisierte Nutzungsanalyse wäre dies nicht möglich.

Die dabei eingesetzten Cookies sind daher – auch nach Ansicht der Datenschutzaufsicht – im Sinne des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) unbedingt erforderlich und zulässig.

Anonymisierte Nutzungsmessung am Beispiel von Google Analytics

Art und Umfang der Datenverarbeitung

Um unsere Telemedienangebote anhand von Nutzungsszenarien weiterzuentwickeln, verwenden wir das Analyseverfahren Google Analytics. Auch dieses Messverfahren arbeitet mit Cookies. Wir setzen eine Business-Variante von Google Analytics ein, bei der Verbindungsdaten in Form der IP-Adresse durch Kürzung anonymisiert werden. Die Anonymisierung der IP-Adressen findet hierbei auf dem Google Tag Manager Server (GTM-Server) im BR statt, noch bevor Google Zugriff erhält. Konkret bedeutet dies: Ruft eine Nutzerin oder ein Nutzer eine Seite in den genannten Angeboten auf, wird diese Information an den GTM-Server im BR gesendet. Im GTM-Server werden die Trackingdaten anonymisiert und erst dann zu Google Analytics weitergeleitet. Dort werden sie nicht mit von Google an anderer Stelle erhobenen Daten zusammengeführt. Auch für das initiale Laden der Skripte wird die IP-Adresse nicht an Google Analytics übermittelt. Vielmehr werden die Skripte auf Servern von DasErste.de gespeichert, sodass beim Aufruf der Angebote kein direkter Kontakt zu Google Analytics erfolgt. Zudem werten wir die Informationen nur aggregiert aus.

Google Analytics ermöglicht uns, Einblicke in die Nutzungsgewohnheiten zu bekommen, z.B. welche Elemente auf einer Seite bzw. in einer App besonders intensiv genutzt werden. Die im Zusammenhang mit der Nutzung von DasErste.de erhobenen Statistik-Daten werden nicht um Daten angereichert, die bei einem sonstigen Surfverhalten außerhalb des DasErste.de-Angebots anfallen. Auch umgekehrt fließt die DasErste.de-Statistik nicht in sonstige Statistiken ein. Die Cookies, die im Rahmen des Einsatzes von Google Analytics gespeichert werden, haben eine Lebensdauer von 2 Jahren und verfallen danach automatisch, es sei denn, Sie haben die Cookies vorher selbst gelöscht oder Ihre Einwilligung widerrufen.

Empfänger der Daten

Google Analytics empfängt keine personenbezogenen Daten. Wegen der Anonymisierung der IP-Adressen auf dem Google Tag Manager Server von DasErste.de werden keine personenbezogenen Daten an Google Analytics übermittelt.

Geplante Speicherdauer / Löschung personenbezogener Daten

Die personenbeziehbaren IP-Adressen werden unmittelbar nach dem Empfang anonymisiert und erst dann – in anonymisierter Form – an Google Analytics übermittelt. Personenbeziehbare Daten werden also gar nicht erst gespeichert.

Weitere Messverfahren

Verwendung von Zählpixeln

Zur Ermittlung dieser statistischen Daten setzt DasErste.de wie auch die anderen Gemeinschaftseinrichtungen und Landesrundfunkanstalten der ARD so genannte Zählpixel ein, die Daten in anonymisierter Form sammeln und speichern, um Zugriffszahlen zu messen. Diese Messung wurde unter Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung. Die gesammelten Daten werden lediglich zur Verbesserung des Angebots und zu Studienzwecken genutzt.

DasErste.de bzw. Landesrundfunkanstalten, die Angebote für DasErste.de erstellen, nutzen Technologien der Firma eTracker GmbH und das "Skalierbare Zentrale Messverfahren" (SZM) der Firma Infonline. Für die Ermittlung der anonymen statistischen Kennwerte werden weiterhin Techniken der Firma AT Internet und der sogenannten Sitestat-Zählpixel der Firma comScore und das sogenannte AGF-Zählpixel der Firma Nielsen (für die anonyme Analyse der Videonutzung) verwendet.

Die SZM-Reichweitenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen entweder einen Cookie mit der Kennung "ivwbox.de" oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Computers erstellt wird. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form gespeichert und verarbeitet.

InfOnline

Die mit INFOnline Measurement erhobenen Daten ermöglichen aufgrund der Datenarten und Datenmenge keine eindeutige Identifizierung der Nutzer. Das INFOnline Measurement ist als anonymes System (ohne Client-Identifier) angelegt. Der BR verwendet das "Skalierbare Zentrale Messverfahren" (SZMnG) der Firma INFOnline, um insbesondere die Auswertung der Zugriffe auf die Onlineangebote der Landesrundfunkanstalten der ARD vergleichbar zu machen. Dabei wird eine kleine Bilddatei bzw. ein Zählpixel in abrufbare Internetseiten und Apps eingebaut, um die Messung von Zugriffszahlen mittels eines Cookies mit der Kennung "ioam.de", ein "Local Storage Object" oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen des Webbrowsers erstellt wird, zu ermöglichen. Die Speicherung erfolgt ausschließlich anonymisiert auf Servern in Deutschland. Die Cookies, die im Rahmen des SZMnG eingesetzt werden, haben eine Lebensdauer von 300 Tagen und verfallen danach automatisch, es sei denn, Sie haben die Cookies vorher selbst gelöscht oder Ihre Einwilligung widerrufen.

ATInternet

Um unser Telemediangebot ständig optimieren zu können, setzen wir zusätzlich das Analyseverfahren AT-Internet (www.atinternet.com) ein. AT-Internet sammelt anonymisierte statistische Daten. Bei diesen Daten handelt es sich um Verbindungsdaten ohne Personenbezug, die mit dem verwendeten Browser/Betriebssystem, der Anzahl der Seitenaufrufe und Visits, dem Navigationsverhalten und der Verweildauer des Internetusers auf einer Website bzw. in einer App im Zusammenhang stehen. Die Cookies, die im Rahmen des AT Internet Analyseverfahrens eingesetzt werden, haben eine Lebensdauer von 180 Tagen und verfallen danach automatisch, es sei denn, Sie haben die Cookies vorher selbst gelöscht oder Ihre Einwilligung widerrufen.

AGF Nielsen

Nielsen setzt zum Zweck der Analyse auf dieser Webseite Cookies ein. Die Webanalyse dient dazu, statistische Analysen über die Nutzung dieser Webseite und deren Angebot zu erstellen. Diese Informationen helfen dabei, die Webseite und die damit verbundenen Services im Hinblick auf Effektivität und Effizienz zu verstehen und zu verbessern. Im Rahmen der Webanalyse und dem damit verbundenen Cookie werden nur anonyme Nutzerinformationen erfasst.

Sie haben die Möglichkeit, der anonymen Erfassung Ihrer Nutzungsvorgänge bei INFOnline (SZM 2.0) zu widersprechen. Außerdem können Sie den entsprechenden Cookie deaktivieren. Ferner haben Sie die Möglichkeit, der anonymen Erfassung bei AT Internet sowie bei Nielsen zu widersprechen:
- Opt-out INFOnline (SZM 2.0)
- Opt-out AT Internet
- Opt-out Nielsen
Bitte beachten Sie, dass das Opt-out-Cookie von Nielsen eine Gültigkeit von zwei Jahren hat.
Der anonymen Erfassung Ihrer Nutzungsvorgänge durch comScore können Sie hier widersprechen: http://sitestat.com/privacy/index.php?lang=de_DE

Argos

Für die Optimierung der Videoqualität und Erreichbarkeit der Videos/Audios auf DasErste.de, Checkeins.de und in der Tatort App werden nicht-personenbezogene Daten in Form von Video-Startzeit, technisch verursachte Unterbrechungen und Ladezeiten, empfangene Qualität und Netzwerkinformationen Ihres Internetanbieters an Auswertungsserver der Firma Institut für Rundfunktechnik (www.irt.de) gesendet. Die Video- und Audioqualitätsmessung setzt keine Cookies.

Der anonymen Erfassung Ihrer Nutzungsvorgänge durch Argos können Sie hier widersprechen: Ihre Nutzung wird momentan erfasst. Zum Deaktivieren bitte hier klicken

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben. Personenbezogene Informationen sind Auskünfte, die Ihre Identität offen legen – wie z.B. Ihr vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Bei Teilangeboten wie Newsletter, Blogs, Communitys, Gewinnspielen und Umfragen sind die genannten Daten zur Nutzung erforderlich. Diese Daten werden ausschließlich zweckgebunden erhoben, genutzt und verarbeitet und keinesfalls an Dritte weitergegeben oder gar verkauft. Bei Beendigung des Teilangebots werden alle personenbezogenen Daten gelöscht. Sie können auch jederzeit die Einwilligung in die Speicherung Ihrer Daten bei den Teilangeboten widerrufen, die Sie nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info@DasErste.de.

Wir behalten uns das Recht vor, im Falle von schweren Verstößen gegen unsere Nutzungsbestimmungen und unzulässigen Zugriffen bzw. Zugriffsversuchen auf unsere Server unter Zuhilfenahme einzelner Datensätze eine Herleitung zu personenbezogenen Daten zu veranlassen.