Teilnahmebedingungen zu "Quizzen vor acht"

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel der ARD-Quizsendung "Quizzen vor acht" über die ARD Quiz App (nachfolgend "App" genannt) sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Gewinnspiel

1. Veranstalter des Gewinnspiels "Quizzen vor Acht" ist die WDR mediagroup GmbH, Ludwigstraße 11, 50667 Köln (nachfolgend "Veranstalter" genannt) im Auftrag der ARD-Werbegesellschaften.

2. Die Preise des Gewinnspiels werden direkt vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Auslobender gemäß § 657 BGB und damit allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die ausgelobten Preise ist der Veranstalter

2. Teilnahme

1. Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind App-Spieler*innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die App für ihr Endgerät aus den unterstützten Stores heruntergeladen haben. Keine Gewinnausschüttung erfolgt an Personen, die nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme – sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.

2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die App, die aus den unterstützten App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden kann.

3. Zur Teilnahme muss eine gesonderte Anmeldung getätigt werden. Dies geschieht direkt bei oder auch nach der Registrierung durch das Setzen eines Hakens neben dem Feld "Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und bin mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass mein selbst gewählter Nutzername und mein Profilbild im TV, auf Social Media, der App sowie im Internet angezeigt werden." Es besteht auch die Möglichkeit, sich während des laufenden Spiels für das Gewinnspiel zu registrieren.

4. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss die Quizfrage zum Thema des Tages der jeweiligen Sendung in der App beantwortet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die App ausfällt. Alle App-Spieler*innen haben die gleichen Chancen auf den Gewinn. Fällt die App über die gesamte Sendung hinweg aus und kann keine Frage ausgewertet werden, werden keine Gewinne ausgeschüttet.

5. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme an den Gewinnspielen ist ausschließlich der/die Teilnehmer*in verantwortlich.

6. Jede/r Teilnehmer*in darf pro Sendung nur mit einem Endgerät (Smartphone/Tablet) an dem Gewinnspiel teilnehmen. Eine sogenannte Mehrfachteilnahme (z.B. via App auf dem Smartphone und auf dem Tablet) ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen mit Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß Ziffer 3 Nr. 2 vom Gewinnspiel auszuschließen.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

1. Mitarbeiter*innen der WDR mediagroup GmbH, der ARD-Rundfunkanstalten und allen Mutter- und Tochtergesellschaften/Beteiligungen sowie der beteiligten Provider und Dienstleister und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Datenschutzbestimmungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und die Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen oder zurückzufordern.

3. Auch werden Personen ausgeschlossen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile zu verschaffen versucht. Gegebenenfalls können in diesen Fällen die Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

4. Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiele

1. Das Gewinnspiel findet anlässlich der TV-Sendung "Quizzen vor acht“ im Vorabendprogramm des Ersten statt. Das Gewinnspiel ist auf die jeweilige Erstausstrahlung beschränkt.

2. Auch ohne gesonderte Registrierung für das Gewinnspiel ist die reine Spielteilnahme möglich. Wer aber auch an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, muss sich hierfür gemäß Ziffer 2 Nr. 3 registrieren und der Teilnahme in der App  zustimmen.

3. Durchführung des Gewinnspiels "Quizzen vor acht“:
- In der ARD-Quizshow "Quizzen vor acht“ mit Jörg Pilawa wird zwischen dem 29. April und 13. Juni 2019 jeweils von Montag bis Donnerstag (Feiertage ausgenommen) gegen 19:45 Uhr eine Frage zum Thema des Tages gestellt.
- Wer sich für das Gewinnspiel registriert und die Frage in der ARD Quiz App beantwortet hat, erhält die Chance, 200 Euro zu gewinnen. Insgesamt werden pro Tag 5 x 200 Euro unter allen Teilnehmer*innen von "Quizzen vor acht“ in der App verlost.
- Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, wird die ARD Quiz App benötigt. Dazu muss mit einer gültigen E-Mai-Adresse ein Benutzerkonto eingerichtet werden. Bereits in der App registrierte Nutzer*innen melden sich mit ihren Daten an. Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss das Formatmodul "Quizzen vor acht" in der App ausgewählt und die Teilnahme am Gewinnspiel bestätigt werden. 
- Im Spielmodul "Quizzen vor acht“ wird das Thema des Tages angezeigt. Nach einigen Sekunden erscheint automatisch die jeweilige Frage. Diese muss innerhalb von 15 Sekunden beantwortet werden. Innerhalb dieser Zeitspanne muss eine der drei möglichen Antworten ausgewählt werden. Dazu muss der entsprechende Antwortkasten (Button) geklickt werden. Er erscheint anschließend gelb markiert.
- Die jeweilige Frage zum Thema des Tages kann sendungsunabhängig beantwortet werden.
- Die Frage wird innerhalb der Ausstrahlung von "Quizzen vor acht“ im Vorabendprogramm des Ersten aufgelöst. Die richtige Antwort erscheint dann auch grün unterlegt in der App.
- Kurz nach Ausstrahlung der tagesaktuellen Sendung "Quizzen vor acht“ im Ersten und im Anschluss an die Gewinnerziehung wird in der App die Frage zur kommenden Sendung veröffentlicht.
4. Die Gewinner*innen werden per E-Mail mittels der bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegebenen E-Mail-Adresse über den Gewinn und das weitere Verfahren zur Ausschüttung informiert. Auf diese E-Mail-Gewinnbenachrichtigung muss innerhalb einer Frist von sieben Tagen geantwortet werden. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht binnen sechs Monaten nach Information des Gewinners/der Gewinnerin aus Gründen, die in der Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, erfolgen kann.

5. Die Gewinner*innen werden unter ihrem bei der Registrierung gewählten Benutzernamen (sog. "Nickname“) sowie mit Profilbild direkt in der Sendung, und in der App bekannt gegeben.

6. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

7 .Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich an den Veranstalter zu richten.

8. Da das Profilbild im Falle eines Gewinnes in der Sendung eingeblendet werden kann, muss der/die App-Spieler*in die Nutzungsrechte an dem verwendeten Profilbild besitzen. Bei etwaigen Forderungen von Dritten, bezogen auf die unautorisierte Ausstrahlung des Bildes, werden die Nutzerdaten an die eigentlichen Rechteinhaber weitergegeben. Sollte der Veranstalter vor der Gewinnerziehung Kenntnis von etwaigen Rechteverstößen erlangen, behält er sich vor, Nutzer vom Gewinnspiel auszuschließen.

5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden. Dies kann aufgrund technischer, rechtlicher oder anderer Gründe geschehen. In diesem Fall werden keine Gewinne ausgeschüttet. Sofern eine Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

6. Haftung

1. Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

2. Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist. Auch haftet der Veranstalter darüber hinaus für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer "Kardinalpflicht". Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein/e Gewinnspielteilnehmer*in regelmäßig vertrauen darf.

3. Die in Ziffer 6 Nr. 2 Satz 1 bezeichnete Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Sonstiges

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Sofern nationales, zwingendes Recht nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar; der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.