Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Wer weiß denn sowas?" über die ARD Quiz App

Die Durchführung und die Gewinnspiel-Teilnahme an Testspielen und TV-Sendungen im Spielmodus "Wer weiß denn sowas?" / "Wer weiß denn sowas? XXL" über die ARD Quiz App richten sich nach folgenden Bestimmungen.

I. Gewinnspiel

1. Veranstalter des Gewinnspiels "Wer weiß denn sowas?" ist die Degeto Film, GmbH, am Steinernen Stock 1, 60320 Frankfurt (nachfolgend "Veranstalter" genannt) im Auftrag der ARD-Werbegesellschaften. Veranstalter des Gewinnspiels "Wer weiß denn sowas? XXL" ist der Norddeutsche Rundfunk, Hugh-Greene Weg 1, 22529 Hamburg (nachfolgend "Veranstalter XXL-Shows" genannt).

2. Die Preise des Gewinnspiels werden direkt vom Veranstalter/ Veranstalter XXL-Shows zur Verfügung gestellt. Auslobender gemäß § 657 BGB und damit allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die ausgelobten Preise ist der Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows.

II. Teilnehmer

1. Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind die App-Spieler: App-Spieler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die App für ihr Endgerät aus dem bereitgestellten Store heruntergeladen haben. Keine Gewinnausschüttung erfolgt an Personen, die nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme – sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.

2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

3. Die Teilnahme an den Spielrunden der Fernsehsendungen kann ausschließlich aus Deutschland erfolgen.

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die App. Zur Teilnahme muss eine gesonderte Anmeldung getätigt werden. Dies geschieht direkt bei oder auch nach der Registrierung durch das Setzen eines Haken neben dem Feld "Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und bin mit den Teilnahmebedingungen und Gewinnspielregeln einverstanden". Es besteht auch die Möglichkeit, sich während des laufenden Spiels für das Gewinnspiel zu registrieren.

5. Um am Gewinnspiel teilzunehmen muss mindestens eine Frage zu der jeweiligen Sendung in der App beantwortet werden.

6. Ausschließlich die*der Teilnehmer*in selbst ist verantwortlich für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel.

7. Jede*r Teilnehmer*in darf pro Sendung nur mit einem Endgerät (Smartphone/Tablet) an dem Gewinnspiel teilnehmen. Eine sogenannte Mehrfachteilnahme (z.B. via App auf dem Smartphone und Tablet) ist ausgeschlossen. Der Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows behält sich vor, Teilnehmer mit Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß Ziffer III (2) vom Gewinnspiel auszuschließen.

III. Ausschluss vom Gewinnspiel

1. Mitarbeiter und deren Angehörige von den ARD-Rundfunkanstalten und allen Mutter- und Tochtergesellschaften/ Beteiligungen sowie der beteiligten Provider und Dienstleister sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen und/oder Datenschutzbestimmungen behält sich der Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und die Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen oder zurückzufordern.

3. Auch werden Personen ausgeschlossen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder versuchen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen die Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

4. Personen, die in der zum jeweiligen Gewinnspiel ausgestrahlten Sendung im Studiopublikum anwesend waren, sind ebenfalls vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

IV. Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

1. Das Gewinnspiel läuft anlässlich der Sendungen von "Wer weiß denn sowas?"/"Wer weiß denn sowas? XXL" im Fernsehen. Das Gewinnspiel findet in der Regel nurbei der jeweiligen Erstausstrahlung der Sendung statt, bei Wiederholungen nur, wenn es in der App freigeschaltet ist.

2. Auch ohne gesonderte Registrierung für das Gewinnspiel ist die reine Spielteilnahme möglich. Wer aber auch an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, muss sich hierfür gesondert gemäß II (4) registrieren lassen.

3. Die Gewinnauslosung findet pro Show nur unter den App-Spielern statt, die sich bis zum Ende der sechsten Fragenkategorie für das Gewinnspiel registriert und für das Gewinner-Team entschieden haben.

4. Die Gewinner werden per E-Mail mittels der bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegebenen E-Mail-Adresse über den Gewinn und das weitere Verfahren zur Ausschüttung des Gewinns informiert. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht binnen sechs Monaten nach Information des Gewinners aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

5. Die Gewinner werden ggfs. unter ihrem bei der Registrierung gewählten Benutzernamen (sog. "Nickname") sowie mit Profilbild direkt in der Sendung, auf Facebook und online auf den Websites der Sendung bekannt gegeben.

6. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

7. Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich an den Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows zu richten. Verspätete und fernmündlich mitgeteilte Beschwerden werden nicht bearbeitet.

8. Da das Profilbild im Falle eines Gewinnes in der Sendung eingeblendet wird, muss die*der App-Spieler*in die Nutzungsrechte an dem verwendeten Profilbild besitzen. Bei etwaigen Forderungen von Dritten, bezogen auf die unautorisierte Ausstrahlung des Bildes, werden die Nutzerdaten an die eigentlichen Rechteinhaber weitegegeben. Sollte der Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows vor der Gewinnerziehung Kenntnis von etwaigen Rechteverstößen erlangen, behält er sich vor, Nutzer*innen vom Gewinnspiel auszuschließen.

V. Gewinnsumme

1. Wer weiß denn sowas?: Die Gewinnsumme pro Gewinner*in entspricht der Gewinnsumme eines Studiogastes im Gewinnerteam der jeweiligen Sendung. Sie beträgt zwischen 0 und 6.000,- Euro pro Fernsehsendung. Per Zufallsgenerator werden drei App-Mitspieler als Gewinner ermittelt, die sich fristgerecht für das Gewinnspiel registriert und auf das Gewinnerteam gesetzt haben.

2. Wer weiß denn sowas? XXL: Die Gewinnsumme pro Gewinner*in entspricht der Gewinnsumme eines Studiogastes im Gewinnerteam der jeweiligen Runde in der Sendung. Sie beträgt ebenfalls zwischen 0 und 6.000,- Euro pro Gewinnspiel, wobei insgesamt drei Runden pro „XXL“-Sendung gespielt werden. In jeder Runde werden per Zufallsgenerator drei App-Mitspieler als Gewinner ermittelt, die sich für das Gewinnspiel registriert und auf das Gewinnerteam der jeweiligen Runde gesetzt haben.

3. Sollte die App während eines Testspiels oder während der Sendung ausfallen und keine Spielerdaten aus der App verarbeitet werden können, werden keine Gewinne ausgeschüttet. Desweiteren gilt VI.

VI. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden. Dies kann aufgrund technischer, rechtlicher oder anderer Gründe geschehen. In diesem Fall werden keine Gewinne ausgeschüttet.

VII. Haftung

1. Der Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

2. Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters / Veranstalters XXL-Shows besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters / Veranstalters XXL-Shows zurückzuführen ist. Auch haftet der Veranstalter / Veranstalter XXL-Shows darüber hinaus für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer "Kardinalpflicht". Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die in Absatz 2 Satz 1 bezeichnete Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

VIII. Sonstiges

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Sofern nationales, zwingendes Recht nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar; der Gerichtsstand ist bei „Wer weiß denn sowas?“-Sendungen Frankfurt und bei "Wer weiß denn sowas? XXL"-Sendungen Hamburg.

3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

[Zusatz nur für die iOS-App: ]
Haftungsausschluss: Apple Inc. ist kein Sponsor und kein Partizipant an "Wer weiß denn sowas?" und „Wer weiß denn sowas? XXL“.

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