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Service: Führerscheintausch

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

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Service: Führerscheintausch | Video verfügbar bis 12.10.2025 | Bild: WDR

Viele Autofahrer müssen sich in den kommenden Jahren noch von ihren alten Führerscheinen verabschieden. Der alte „Lappen“, die rosa Klapp-Führerscheine und auch die DDR-Fahrerlaubnis müssen in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Insgesamt betrifft das rund 43 Millionen Führerscheine, besser gesagt alle, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden.

Umtausch

Rund 43 Millionen Papierführerscheine und ältere Scheckkartenführerscheine sind in Deutschland im Gebrauch. Diese Führerscheine müssen in den nächsten Jahren in einheitliche und fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschaktion muss zwar erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein, aber Inhaber besonders alter Führerscheine müssen bereits jetzt tätig werden.

Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber ein Geburtsjahr zwischen 1953 und 1964 haben, mussten ihren Führerschein bereits umtauschen. Jahrgänge zwischen 1965 und 1970 haben bis zum 19.01.2024 Zeit. Spätere Jahrgänge entsprechend länger. Bei Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr. Wer seinen Führerschein ab dem 01.01.1999 bis 2001 erhalten hat, muss diesen bis zum 19.01.2026 umtauschen. Spätere Ausstellungsjahre müssen dann in den Folgejahren umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt ohne theoretische- oder praktische Prüfung, es handelt sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit.

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Bei massiven Verkehrsverstößen wird neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt. Nach Ablauf des Fahrverbotes erhält man seinen Führerschein zurück. Bei einer Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, illegales Autorennen u.a.) wird der Führerschein für mindestens sechs Monate eingezogen.

Nach Ablauf der ausgeurteilten Sperrfrist muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Neuerteilung des Führerscheins kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller zunächst eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) absolvieren und bestehen muss. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann auch angeordnet werden, wenn sich der Inhaber des Führerscheins wegen körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen zeigt. Ebenso wird der Führerschein entzogen, wenn im Fahreignungsregister (Punktekonto in Flensburg) 8 Punkte eingetragen sind.

Fahreignungsregister

Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wird ein Fahreignungsregister geführt. Autofahrer, die schwerwiegende Verkehrsverstöße oder Straftaten begehen, werden dort eingetragen.

1. Punktekonto: Punkte erhält man für Verstöße, die sich auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken und für die ein Bußgeld von mindestens 60 € verhängt wird. Je nach Art des Verstoßes bekommt man 1-3 Punkte. Bei einem schweren Verstoß (Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot mit mindestens 60 € Bußgeld) gibt es 1 Punkt (z.B. innerorts mit 25 km/h zu schnell).

Ein besonders schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und mind. 60 € Bußgeld) gibt 2 Punkte (z.B. innerorts mit 31 km/h zu schnell). Bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es 3 Punkte (z.B. Alkoholfahrt mit 1,1 Promille). Für Verkehrsverstöße, die man im Ausland begeht, bekommt man in Deutschland keine Punkte in Flensburg.

Nicht nur Autofahrer können Punkte bekommen, sondern auch Radfahrer (z.B. Fahren über rote Ampel) und sogar als Fußgänger (z.B. Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke)

2. Punktefolgen: Gegen denjenigen, der zu viele Punkte sammelt, werden Führerschein-maßnahmen eingeleitet. Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung. Bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bis einschließlich 5 Punkten kann man freiwillig einmal innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungsseminar besuchen und so einen Punkt abbauen.

3. Tilgung: Punkte in Flensburg werden nach einer festgelegten Zeit wieder gelöscht. 1 Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach 2 ½ Jahren entfernt, 2 Punkte für eine grobe Ordnungswidrigkeit und Straftat (ohne Entziehung der Fahrerlaubnis) nach 5 Jahren und 3 Punkte für eine Straftat, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat, nach 10 Jahren.

Weitere Informationen

• Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Infos zum Umtausch
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

• Tagesschau: Wer jetzt umtauschen muss
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fuehrerschein-107.html

• WDR: Fristen beim Führerschein-Umtausch
https://www1.wdr.de/nachrichten/fuererschein-umtausch-frist-laueft-ab-kraftfahrer-100.html

• Bundesregierung zum Umtausch
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574

• Bundesministerium für Digitales und Verkehr zum Umtausch
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

• ADAC
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

• Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/faer_node.html

Stand: 12.10.2023 07:01 Uhr