SENDETERMIN Di., 30.01.24 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Sicheres Spielzeug

Experte auf der Spielemesse Nürnberg: Rainer Weiskirchen, TÜV Rheinland

PlaySchadstoffe in Spielzeug
Service: Sicheres Spielzeug | Video verfügbar bis 30.01.2026 | Bild: dpa/Inga Kjer

Die Zahl der gemeldeten Artikel, die verbotene Chemikalien enthalten, ist in der EU in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Vor allem im Internet gekauftes Spielzeug aus Nicht-EU-Ländern kann für Kinder gesundheitsschädliche Chemikalien, die in der EU eigentlich verboten sind, in hohen Konzentrationen enthalten.

Die europäische Spielzeugrichtlinie regelt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Spielzeug, das in der EU verkauft wird. Das CE-Zeichen (Communauté Européenne) ist gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet, dass der Hersteller garantiert, dass alle gesetzlichen Anforderungen an das Produkt eingehalten werden. Dabei handelt es sich nicht um ein Prüfzeichen einer unabhängigen Kontrollstelle, da die Hersteller das Zeichen selbst und eigenverantwortlich anbringen. Besser ist es auf weitere Auszeichnungen wie beispielsweise das deutsche GS-Zeichen zu achten.

Unabhängige Prüfzeichen geben Orientierung

Prüfzeichen von unabhängigen Prüforganisationen liefern Orientierungshilfe beim Kauf. Dazu zählen das GS-Zeichen für "geprüfte Sicherheit" oder spezielle Zeichen von TÜV Rheinland für Sicherheits- und Schadstoffprüfungen sowie "Ausgezeichneten Spielwert". Solche Prüfzeichen werden generell nur nach bestandener Prüfung im Labor vergeben. Die Zeichen stellen also eine zusätzliche, freiwillige Überprüfung dar, die über die Kontrollen des Herstellers selbst hinausgehen. Bei den Prüfungen werden vielfältige Sicherheitsaspekte einschließlich beispielsweise der elektrischen Sicherheit oder möglicher Schadstoffe kontrolliert. Auch mechanische Kontrollen oder Entflammbarkeitsprüfungen für Plüschtiere gehören dazu. 

Vertrauenswürdig ist auch das Zeichen "Spiel Gut", das vom Arbeitsausschuss Kinderspiel und Spielzeug vergeben wird. Allerdings wird hierbei keine Schadstoffprüfung durchgeführt. Anders als beim "Proof"-Zeichen des TÜV Rheinland. Spielzeuge, die damit ausgezeichnet sind wurden garantiert auf Schadstoffe geprüft. Strengere Anforderungen an die chemische Sicherheit von Spielzeug legen die Stiftung Warentest und Öko-Test an.

Vorsicht beim Online-Kauf aus Nicht-EU-Ländern

Etwa 42 Prozent des Spielzeugs wird laut Statistischem Bundesamt online gekauft. Dabei ist manchmal nicht nachzuvollziehen, woher das Produkt überhaupt stammt. Untersuchungen haben gezeigt: Vor allem billiges Spielzeug aus China ist oft mit Schadstoffen belastet. Spielzeuge aus Nicht-EU-Ländern entsprechen meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards und wenn sie defekt sind oder sich als Produktfälschung entpuppen, ist es schwer, Ansprüche geltend zu machen.

Tipps für einen sicheren Spielzeugkauf

Sehen Sie sich das Spielzeug vor dem Kauf in Ruhe an. Orientieren Sie sich an Sicherheitszeichen, Warnhinweisen und pädagogischen Altersempfehlungen der Hersteller. Lassen Sie sich am besten in einem Fachgeschäft beraten.

Schnuppern: Prüfen Sie mit allen Sinnen. Schnuppern, reiben, ziehen und wackeln Sie am Spielzeug. Riecht es unangenehm, fallen Teile ab, lösen sich Nähte oder Farben, dann lassen Sie die Ware besser im Laden liegen. Achten Sie auf scharfe Ecken und Kanten.

Kunststoffspielzeug: Bevorzugen Sie Spielzeug aus hartem Kunststoff, etwa aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher können etwa in Weich-PVC (Polyvinylchlorid) enthalten sein. PVC erkennen Sie am Recyclingdreieck mit der Ziffer 03 und der Kennzeichnung PVC.

Holzspielzeug: Bevorzugen Sie Spielzeug aus unlackiertem Vollholz. Denn die Schadstoffe befinden sich oft im Lack. Sperrholz und Spanplatten können zudem formaldehydhaltige Bindemittel enthalten.

Stoff: Puppen für Kleinkinder sollten am besten aus Stoff sein. Diese sind meist nicht belastet. Waschen Sie Stoffpuppen und Plüschtiere, bevor Sie sie Ihrem Kind geben. Dadurch kann der Schadstoffgehalt verringert werden.

TIPP: Intensiver unangenehmer Geruch, sich lösende Kleinteile oder Schadstoffe, die per Gesetz nicht im Spielzeug enthalten sein dürfen, sind Mängel. Als Käufer haben Sie das Recht auf ein mangelfreies Produkt. Dafür hat der Verkäufer der Ware zwei Jahre lang einzustehen. Ab Kauf wird ein halbes Jahr lang vermutet, dass etwaige Mängel bereits beim Kauf vorlagen. Sie können das Spielzeug in solchen Fällen zurückgeben und erhalten ihr Geld zurück.

Weitere Informationen

• Verbraucherzentrale: Spielzeug ohne Schadstoffe: Das sollten Sie beim Spielzeugkauf beachten
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/spielzeug/kinderspielzeug-6910

• BUND: Achtung Spielzeug! Gesundheitsschädliche Chemikalien in Kinderprodukten https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/achtung-spielzeug/

• NDR, Ratgeber Verbraucher, Spielzeug kaufen: Auf Sicherheit und Herkunft achten https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Spielzeug-kaufen-Auf-Sicherheit-und-Herkunft-achten-,spielzeug228.html

• DasErste: Bunt, lustig, gefährlich? – So wird Spielzeug getestet
https://www.daserste.de/checkeins-kinder/neuneinhalb/videosextern/bunt-lustig-gefaehrlich-so-wird-spielzeug-getestet-100.html

Stand: 30.01.2024 08:17 Uhr