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Service: Steigende Krankenkassenbeiträge

mit Sabine Baierl, Stiftung Warentest

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Service: Steigende Krankenkassenbeiträge | Video verfügbar bis 05.01.2026 | Bild: WDR

Die Krankenkassen erheben zusätzlich zum normalen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent noch einen Zusatzbeitrag. Für 2024 wurde der vom Gesundheitsministerium Ende Oktober 2023 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent angehoben. Ob und wieviel Erhöhung verlangt wird, legt jede Kasse selbst fest. Mindestens 18 Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag. Wenn sie das tun, müssen sie das schriftlich ihren Versicherten mitteilen.

Wechsel ist bei Preiserhöhung möglich

Erhöhen sich die Zusatzbeiträge können die Versicherten wechseln und sparen. Die Zeitschrift Finanztest hat bei einer aktuellen Untersuchung von 78 Krankenkassen herausgefunden: Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient und von einer teuren zu den bundesweit günstigsten Krankenkassen wechselt, spart rund 160 Euro im Jahr, sehr gut verdienende Arbeitnehmer sogar rund 380 Euro. Da die Leistungen der Krankenkassen zu rund 95 Prozent identisch sind, ist ein Wechsel möglich. Alle begonnenen Therapien müssen von der neuen Kasse übernommen werden. Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen machen die Beiträge und die Extraleistungen aus, außerdem ein guter Service sowie eine umfassende Erreichbarkeit

Extraangebote machen den Unterschied

Neben den gesetzlich festgelegten Regelleistungen, zu denen die Krankenkassen verpflichtet sind, gibt es Zusatzangebote, die Krankenkassen anbieten können, aber nicht müssen. Daher unterscheiden sich die Extraangebote von Kasse zu Kasse. Je nach Alter, Vorlieben oder der Lebenssituation können unterschiedliche Leistungen wichtig sein, die die gesetzlichen Krankenkassen als Extras anbieten. Das sind etwa Zuschüsse für Behandlungen wie Zahnreinigung, Osteopathie, zu Reiseimpfungen oder Bonusprogramme, bei denen das gesundheitsbewusste Verhalten der Versicherten belohnt wird.

Krankenkassenwechsel

All diese Extras können Grund für einen Krankenkassenwechsel sein. Wer mindestens 12 Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse war, kann jederzeit kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht greift, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.

Das Angebot seiner gesetzlichen Krankenkasse kennen

Wer das Angebot seiner Krankenkasse nicht kennt, verschenkt regelmäßig Geld oder hat unter Umständen die falsche Kasse gewählt, weil vielleicht andere Extraleistungen wie Patientenbegleitung zu Arztterminen oder Online-Hebammenberatung sinnvoller wären. Zudem haben viele Krankenkassen mittlerweile zahlreiche Online-Services wie eine Online-Geschäftsstelle. Dort können Versicherte ihre Anliegen mit der Kasse bequem auf digitalem Weg klären.

Weitere Informationen

• Stiftung Warentest: Krankenkassenrechner
https://www.test.de/Krankenkassenvergleich-1801418-5475333/

• ARD Mediathek, Hier und heute: Tipps zum Krankenkassenwechsel
https://www.ardmediathek.de/video/hier-und-heute/tipps-zum-krankenkassen-wechsel/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTk4ZDhiYWNkLTUxYzYtNGQwNC04NzU2LTNiYjEwNDM4MzUwZg

• NDR, Ratgeber Gesundheit: Krankenversicherung
https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/krankenversicherung123.html

• SWR, Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung
https://www.swr.de/swraktuell/radio/swr-aktuell-service-wechsel-von-privater-zu-gesetzlicher-krankenversicherung-wie-geht-das-100.html

• Tagesschau: Testsiegel Krankenkassen
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/testsiegel-krankenkassen-100.html

• MDR: Raus aus der privaten Krankenkasse
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-736390.html

• RBB Online: Gesetzliche Krankenkasse wechseln
https://www.rbb-online.de/supermarkt/themen/gesundheit/gesetzliche-krankenkasse-wechseln-einfacher-durch-neues-gesetz-tipps-sparen.html

Stand: 05.01.2024 08:27 Uhr

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