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20.03.2010

Plusminus
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Rückschau: Kohlestrom

Ein Gesetz für e.on 

Von Michael Houben 

Bau des Kohlekraftwerks Datteln (NRW); Bild: Imago Bild vergrößern Bildunterschrift: Von Gerichten für rechtswidrig erklärt: Bau des Kohlekraftwerks in Datteln ]
(© WDR) An der nördlichen Stadtgrenze von Bochum steht ein 80 Meter hoher Turm. Er sollte eigentlich ein Windrad tragen. Die Stadt hatte den Bauplatz für die Windkraftanlage ausgewiesen und einen Investor gesucht. Fünf Privatleute, Landwirte aus Niedersachsen, beschlossen, hier in Ökostrom zu investieren. Doch als der Turm stand, klagten Anwohner – mit Erfolg. Weil das Windrad 30 Meter zu nah an ihren Häusern stehe und eine optisch bedrängende Wirkung habe, widerrief das Oberverwaltungsgericht die Baugenehmigung. Das bedeutet Baustopp und drohenden Abriss. Rund 1,5 Millionen Euro sind bereits investiert, erklärt Landwirt Heiner Bünger: „Wir haften voll für die Kredite. Das ist schon sehr beunruhigend, weil das uns allen wirtschaftlich den Boden unter den Füßen wegreißen kann, wenn das so weitergeht.“ Die verhinderten Windkraftbetreiber hoffen nun, dass im Berufungsverfahren die Bauplanung doch bestätigt wird. Falls die Berufung keinen Erfolg hat, bleibt nur die Hoffnung, dass die Stadt den Schaden erstatten muss. Doch ohne gültige Baugenehmigung wollen die Banken nicht einmal mehr weiteres Geld für die Anwälte vorstrecken. Den privaten Investoren droht der Ruin.

Ein Großkraftwerk als „Schwarzbau“

Kohlekraftwerk Datteln im Bau; Bild: WDR (TV-Bild) Bild vergrößern Bildunterschrift: Der Bebauungsplan wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster für ungültig erklärt. ]
Rund zwanzig Kilometer weiter nördlich, in Datteln, ist der Bauherr eines Steinkohlekraftwerks in einer ähnlichen Lage. Der Kühlturm steht schon, das Kesselhaus befindet sich im Rohbau. Doch der von der Stadt Datteln für den Energiekonzern e.on erstellte Bebauungsplan wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster für ungültig erklärt, Revision in diesem Fall sogar gerichtlich ausgeschlossen. e.on klagt dagegen. Mehr als eine Milliarde Euro hat der Konzern schon investiert. Falls die Klage erfolglos bleibt, muss der gesamte Bau abgerissen werden. Doch auf der Baustelle herrscht trotzdem reger Betrieb. Die erfolgreichen Kläger, das Ehepaar Greiwing, Landwirte aus der Nachbarschaft sowie Vertreter des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) sehen das Treiben mit Argwohn. Sie fürchten, dass e.on nicht nur „Wintersicherung“ betreibt, sondern „etwas gebremst“ weiterbaut. Denn e.on hofft gleichzeitig, dass die Rechtsprobleme nachträglich „geheilt“ werden.

Der Rechtsstreit begann schon vor Baubeginn. Der Konzern baute trotzdem. Als das Gericht den Klägern im vergangenen September recht gab, geschah dies nicht wegen Kleinigkeiten: Das Urteil nennt Dutzende Ungesetzlichkeiten. Das Kraftwerk steht an einem anderen Bauplatz als laut Landesentwicklungsplan vorgesehen, es erhöht den CO2-Ausstoß im Land anstatt ihn zu senken, der geforderte Vorrang für klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht umgesetzt. Die Schadstoffemissionen und ihre Auswirkungen wurden nicht beziehungsweise fehlerhaft berücksichtigt, ebenso der vorgeschriebene Abstand zur Wohnbebauung. Unberücksichtigt blieb auch die mögliche Schädigung eines in der Nähe gelegenen Naturschutzgebietes.

Nur ein Teil dieser Fehler könnte durch Konstruktionsänderungen und einen neuen Bebauungsplan korrigiert werden. Doch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der zusammen mit e.on Vorstandschef Wulf Bernotat den Grundstein legte, kommt dem Konzern zu Hilfe. Seine Landesregierung verändert derzeit die gesetzlichen Grundlagen so, dass ein neuer Bebauungsplan bessere Chancen hat, vor Gericht zu bestehen.

Klimaschutz oder Klimaschaden?

Grundsteinlegung für das Kohlekraftwerk Datteln; Bild: WDR (TV-Bild) Bild vergrößern Bildunterschrift: NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers legte zusammen mit e.on Vorstandschef Wulf Bernotat den Grundstein. ]
Im Landesentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen forderte der Klimaschutzparagraf 26 bis kurz vor Weihnachten noch Vorrang für heimische und vor allem regenerative Energien. Dann wurde er mit der Landtagsmehrheit von CDU und FDP ersatzlos gestrichen. Hintergrund: Der Neubau in Datteln soll - wie alle neuen Steinkohlekraftwerke - Importkohle nutzen.

Außerdem steigert der Neubau die Menge an Kohlestrom samt C02-Ausstoß. Zum Ausgleich soll nur ein viel kleineres Altkraftwerk abgeschaltet werden. Es drohen Überkapazitäten an Kohlestrom und wachsender Klimaschaden - nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Denn in Deutschland sind viel mehr neue Kohlekraftwerke in Bau und Planung als Altanlagen abgeschaltet werden sollen. Alle laufenden Neubauprojekte zusammen erzeugen so viel Strom, wie zwanzig Atomkraftwerke. Das führt zu mehr Kohlestrom als das Land braucht und einem wachsenden CO2-Ausstoß. Die meisten Neubaukraftwerke sind in NRW geplant.

Zwar betonen die Stromerzeuger immer wieder, dass als Ausgleich für die Neubauten ja alte, weniger effiziente Kraftwerke abgeschaltet werden sollen. Und in der Theorie könnte die Klimabelastung dadurch tatsächlich sinken. Doch das Versprechen, als Ausgleich für Neubauten alte Kraftwerke abzuschalten, wurde bislang immer wieder gebrochen. Und selbst wenn es künftig gehalten wird: Die Kraftwerke, deren Abschaltung nun angekündigt ist, sind deutlich kleiner als die Neubauten. Diese erzeugen nicht nur mehr Kohlestrom, sondern insgesamt auch mehr Kohlendioxid als die eventuell abgeschalteten Kraftwerke. Wie das mit den Klimaschutzzielen in Einklang zu bringen ist, erklärt das zuständige Wirtschaftsministerium gegenüber plusminus so: „Europaweit kann nur so viel Strom produziert werden, wie gerade verbraucht wird. Neubaukraftwerke erzeugen pro Kilowattstunde Strom weniger Kohlendioxid als Altanlagen. Durch künftigen Emissionshandel wird Strom aus Altkraftwerken mit höherem CO2-Ausstoß teurer, deshalb sorgt der Markt automatisch für die Abschaltung von Altanlagen.“

Dirk Jansen vom BUND Nordrhein-Westfalen hält das für ein Scheinargument. Zwar sieht der EU-weite Emissionshandel tatsächlich vor, dass ab 2013 jeder Betreiber von Kohlekraftwerken für CO2-Emissionsrechte zahlen muss. Außerdem darf im Jahr 2020 europaweit nur noch 21 Prozent weniger Kohlendioxid freigesetzt werden als 2005. Und wenn die nordrhein-westfälischen Kohlekraftwerke einen größeren Teil der CO2-Zertifikate kaufen, dürften Kraftwerke in anderen Ländern tatsächlich entsprechend weniger ausstoßen. Doch die neuen Kraftwerke sind dafür gebaut, mindestens 30 Jahre lang Strom zu erzeugen. Und für die Zeit nach 2020 gibt es europaweit noch keine Emissionsgrenzen. Damit schaffen die Neubauten bis in die Mitte des Jahrhunderts vollende Tatsachen. Die von der Landesregierung erst vor knapp zwei Jahren beschlossene Reduktion der landesweiten Klimagasemissionen um 33 Prozent bis zum Jahr 2020 wird ohnehin unerreichbar.

Doch die nordrhein-westfälische Landesregierung will inzwischen den Zuwachs an Klimaschaden im eigenen Land durch Verdrängung von Altanlagen irgendwo in Europa ausgleichen. Nordrhein-Westfalen wird zum Strom- und CO2-Exporteur.

Noch mehr Gesetzesänderungen

Kühlturm des Kohlekraftwerks Datteln; Bild: WDR (TV-Bild) Bild vergrößern Bildunterschrift: Mit 189 Metern ist der Kühlturm des Kohlekraftwerks einer der höchsten der Welt. ]
Auch dafür musste das NRW-Kabinett noch Gesetze ändern. Es beschloss, einen neuen Landesentwicklungsplan aufzustellen. Noch vor wenigen Monaten forderte der Entwurf dafür „Regionale Energiekonzepte“. Die Landesregierung strich sie im aktuellen Text. Und wo bisher „bedarfsgerechte, sichere, umweltverträgliche und preisgünstige Energieversorgung“ gefordert war, strich sie einfach das Wort „bedarfsgerecht“. Damit sind aber immer noch nicht alle Gesetze und Verordnungen geändert, mit denen die Kläger vor Gericht Erfolg hatten. Die Vorgaben zur klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung, bei der die Abwärme aus der Stromerzeugung als Heizenergie verwendet wird, wurden im Landesentwicklungsplan ebenfalls entschärft. Sollten die „Potentiale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung“ im Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan noch „ausgeschöpft“ werden, so sollen sie nun nur noch „berücksichtigt“ werden - laut Landesregierung ein rein technischer Unterschied. Fakt ist: Im Neubaukraftwerk Datteln wird diese Technik so gut wie nicht zur Anwendung kommen.

Kühlturm erträglicher als Windrad?

Turm eines Windrades; Bild: WDR (TV-Bild) Bild vergrößern Bildunterschrift: Wegen optischer Beeinträchtigung wurde die Baugenehmigung für dieses Windrad vom Oberverwaltungsgericht für ungültig erklärt. ]
All diese Änderungen entziehen dem ablehnenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts in vielen Punkten nachträglich den Boden. Ein neuer Bebauungsplan für das Kraftwerk hätte größere Aussichten, vor Gericht zu bestehen. Die bislang erfolgreichen Kläger hoffen dennoch, dass die Hilfe der Landesregierung für e.on nicht ausreichen wird. Kritisch bleibt zum Beispiel der Kühlturm, mit 189 Metern einer der höchsten der Welt. Er wird eine bis zu vier Kilometer lange dichte Dampfwolke ausstoßen – und steht keine 500 Meter von der Wohnbebauung entfernt. Ob das wirklich hinnehmbar ist, müssten erneut die Gerichte entscheiden.

Nur 15 Kilometer entfernt wurde die Baugenehmigung für ein vergleichsweise zierliches Windrad vom Oberverwaltungsgericht für ungültig erklärt - allein wegen optischer Beeinträchtigung. Die fünf Privatpersonen, die es bauen wollen, stehen kurz vor dem Konkurs. Hoffnung auf Hilfe durch die Landesregierung hat Heiner Bünger, der Sprecher der Investoren, nicht. Was sind schon fünf Landwirte und ein Windrad im Vergleich zum Energiekonzern e.on und einem Großkraftwerk.

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 19.01.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sendung vom
Di, 19.01.10 | 21:50 Uhr

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