Rote Rosen: AGBs des Fan-Fiction-Gewinnspiels

Sie räumen der Studio Hamburg Serienwerft GmbH an der von Ihnen verfassten Szene die ausschließlichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Verfilmungsrechte und an den so hergestellten Werken die weltweiten Auswertungsrechte in allen Medien ein, unabhängig davon, ob diese derzeit bekannt oder unbekannt sind.

Der Vertragspartner (nachfolgend „VP“) überträgt dem Produzenten mit ihrer Entstehung, bei bestehenden Rechten bei Vertragsschluss, bei zu erwerbenden Rechten mit Erwerb, die ausschließlichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Rechte bzw. die Nutzungsrechte an seiner Leistung (z.B. Roman, Drehbuch einschließlich seiner Vorstufen, Darbietung einschließlich des Rechtes am eigenen Bild und der eigenen Stimme sowie sonstige Mitwirkung) – nachfolgend einheitlich „Leistung“ – zur umfassenden weltweiten Auswertung der Leistung sowie der hergestellten hierauf basierenden Produktion(en) (z.B. Film- und Fernsehproduktion, Dokumentation, Bühnenwerk, Hörbuch- und spiel, Clips, etc.) – nachfolgend einheitlich „Produktion“ – in sämtlichen bekannten, aber auch derzeit nicht bekannten, Nutzungsarten zur beliebig häufigen Nutzung. Insbesondere werden dem Produzenten durch den VP folgende Rechte übertragen:

1. Das Verfilmungs- und Vertonungsrecht, d.h. das Recht, die Leistung und die Produktion(en) selbst bearbeitet oder unbearbeitet, ganz oder in Teilen als Vorlage beliebig oft für die Herstellung von Verfilmungen in allen bekannten oder zukünftig bekanntwerdenden technischen Verfahren in allen Sprachfassungen (auch in untertitelter oder kommentierter Fassung, auch ohne Originalsprache), zu verwenden und gemäß den nachfolgenden Ziffern auszuwerten. Dies schließt das Recht ein, auf der Grundlage der Leistung oder der jeweiligen Produktion(en) eine Bühnen- oder Hörspielfassung sowie einen Roman zu erstellen und diese in gleicher Weise wie die Leistung des VP zu nutzen.

2. Das Werkbearbeitungs- und Übersetzungsrecht, d.h. das Recht, die Leistung, sowie die so hergestellten Produktion(en) unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechtes zu bearbeiten, umzugestalten, zu verfremden, zu kürzen, zu teilen, neue oder geänderte Teile hinzuzufügen, Teile herauszunehmen oder die Handlungsabfolgen umzustellen, mit anderen Produktionen oder Produktionsteilen und sonstigen Leistungen zu verbinden oder innerhalb anderer Bild-/Ton-Datenträger zu verwenden, zu schneiden, zu unterbrechen, die Musik auszutauschen bzw. zu ändern, interaktive Elemente einzuführen oder die Produktion(en) in sonstiger Weise zu bearbeiten und nach Maßgabe der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte auszuwerten. Eingeschlossen ist das Recht, die Leistung bzw. Produktion(en) des VP auch in abgeleiteter oder veränderter Form für die Umsetzung und Auswertung im Rahmen von Medien, Daten- und Kommunikationsdiensten (z.B. Internet) in allen visuellen und akustischen Darstellungsmöglichkeiten, auch unter Einfügung beliebiger Bild- und Tonelemente einschließlich Werbung zu nutzen. Mit umfasst ist die Nutzung in Kommunikationsangeboten wie Chats, Foren etc., im Rahmen von Spielen sowie die werbemäßige Auswertung auch für andere Produkte und Dienstleistungen. Eingeschlossen ist ferner das Recht zur Nutzung und Umgestaltung ganz oder in Teilen im Rahmen interaktiver Nutzungen, bei denen durch Eingriff eines oder mehrerer Nutzer Inhalt, Ablauf, Darstellung, Form, Perspektive etc. beeinflusst werden können. Die Auswertungen können eigenständig oder sendebegleitend erfolgen, mit oder ohne Bezugnahme auf die Produktion(en). Eingeschlossen ist auch das Recht, im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze, insbesondere des Rundfunkstaatsvertrages, die Produktion(en) zu unterbrechen bzw. zu unterteilen, um in der Unterbrechung bzw. zeitgleich im Rahmen einer Bildschirmteilung, Werbespots und/oder Programmpromotion und/oder andere Sendungen auszustrahlen sowie das Recht, vor der Werbeeinschaltung einen Werbetrenner, vor, während und nach der Produktion Sponsorhinweise sowie in das laufende Programm eine Corner-Grafik einzublenden. Weiter eingeschlossen ist das Recht, Verweise zu anderen

Dateien oder Servern einzublenden (Links, Hyperlinks), Hinweise auf Mehrwertdienstnummern (z.B. 0190er-Nummern) oder Internetadressen einzufügen oder die Produktion(en) selbst oder Teile der Produktion(en) innerhalb von eigenen oder fremden Web-Sites zu verwenden.

3. Das Fortführungs- und Weiterentwicklungsrecht, d.h. das Recht, die Leistung des VP, insbesondere Spezifika wie Personen, Figuren und deren Charakteristika sowie Handlungszusammenhänge und -elemente, uneingeschränkt – auch ohne weitere Mitwirkung des VP – auch in abgeleiteter oder veränderter Form, für Folgeproduktionen (z.B. Mehrteiler, Reihe oder Serie) und Weiterentwicklungen der Produktion(en) (z.B. Prequels, Sequels, Cheapquels, Spin-Offs, Mobisodes), im Zusammenhang mit anderen, abgeleiteten und/oder eigenständigen Produktion(en) (z.B. Internetauswertungen) zu verwenden und die so geschaffene Produktion(en) uneingeschränkt im Rahmen der mit dieser Anlage aufgeführten Rechte zu bearbeiten und auszuwerten.

4. Das Titelrecht, d.h. das Recht, den Titel der Leistung oder Teile davon zur Bezeichnung der Produktion(en) zu nutzen und in gleichem Umfang wie die Leistung auszuwerten, den Titel – auch nach Veröffentlichung des Werks – auszutauschen und zu verändern sowie für andere Produktionen sowie zur Gestaltung des Internetauftrittes und des Domainnamens und sonstige Produkte und im Rahmen der Produktion(en) entwickelten Waren und Dienstleistungen zu verwenden und entsprechende Kennzeichenrechte, insbesondere Marken zu schützen und/oder schützen zu lassen.

5. Das Synchronisationsrecht, d.h. das Recht, die Leistung und die Produktion(en) oder Teile davon beliebig oft – auch in andere Sprachen – zu synchronisieren und nachzusynchronisieren sowie untertitelte, kommentierte oder sog. Voice-Over-Fassungen herzustellen und so bearbeitete Fassungen im gleichen Umfang wie die Leistung bzw. Produktion(en) selbst auszuwerten. Eingeschlossen ist die Befugnis, die Filmmusik und den Filmton in demselben Umfang wie die Produktion(en) getrennt auszuwerten.

6. Das Sende-, Verbreitungs- und Onlinerecht, d.h. das Recht, die Produktion(en) durch digitale oder analoge Funksendungen wie z.B. Ton- und Fernsehrundfunk (z.B. DVB-T, -C, -S, -M, -H, -IP, DMB, DAB, etc.), Drahtfunk (z.B. Hertz'sche Wellen, Laser, Mikrowellen, etc.) oder ähnliche technische Einrichtungen in allen Fernsehnormen und -systemen und Auflösungen (z.B. niedrig, Standard- oder High Definition, z.B. HD-TV, Interactive TV, etc.) der Öffentlichkeit beliebig häufig zugänglich zu machen. Dies gilt für alle jetzigen oder zukünftigen schmal- oder breitbandigen, leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Sendeverfahren und -wege (z.B. terrestrische Funkanlagen, Kabel (z.B. Koaxial-, Glasfaserkabel) einschließlich Kabelweitersendung und der hieraus resultierenden Erlöse, Satelliten unter Einschluss von Direktsatelliten, Telefonleitungen, Lichtleiter, Stromkabel, Multiplexing, DSL, VDSL, UMTS, GPRS, WAP, HSDPA, HSCSD, HSMD, Internet Protocol, IPTV, IP-Audio, Web-TV, etc.) sowie deren Kombination und unabhängig von der Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiertes Fernsehen) oder der Finanzierungsweise des Senders (kommerzielles oder nicht-kommerzielles Fernsehen) oder der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger (Free-TV, Pay- TV, Pay-per-view TV, Pay per Channel, Near Video on Demand, etc.) sowie unabhängig vom Empfangsendgerät (z.B. Fernseh-, PC- oder sonstige Geräte, Mobilfunkgeräte, Personal Digital Assistant (PDA), Multimedia Home Platform (MHP), Spielekonsolen, etc.). Mit umfasst ist das Recht, der Öffentlichkeit die Produktion(en) zu einem vorgegebenen Zeitpunkt in linearer Form im Internet zeitgleich mit der Fernsehausstrahlung (Streaming) oder zeitversetzt, ggfs. auch wiederholt ausschließlich zur audio-visuellen Wahrnehmung, ohne Möglichkeit der dauerhaften Speicherung zu übermitteln (e.g. Multicast, IPTV, Web-TV, etc.). Eingeschlossen sind auch das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen und das Recht, die Produktion(en) ganz und/oder in Teilen einem begrenzten Empfängerkreis, z.B. an vorübergehenden und/oder dauerhaften Aufenthaltsorten (z.B. Krankenhäuser, Hotels, Gaststätten, (Alten-)Heime, Schulen, Kirchen, öffentliche Einrichtungen, maritime Installationen etc.) und/oder in Transportmitteln (z.B. Flugzeuge, Schiffe, Busse, Züge etc.) entgeltlich oder unentgeltlich öffentlich wiederzugeben und/oder zu verbreiten (Closed-Cirquit-Rechte). Die Sendung kann auch mittels bzw. in Verbindung mit Videotextsignalen zur Videotextuntertitelung erfolgen.

7. Das Theaterrecht (Kino- und Vorführungsrechte), d.h. das Recht, die Produktion(en) ganz und/oder in Teilen durch technische Einrichtungen in Filmtheatern und /oder an sonstigen auch öffentlich zugänglichen Orten (z.B. Autokinos, Open-Air-Kinos, Straßen, Plätzen, Flughäfen, Bahnhöfen etc.) entgeltlich oder unentgeltlich öffentlich wahrnehmbar zu machen. Die Vorführung kann unter Verwendung aller dafür geeigneten analogen und/oder digitalen Verfahren und/oder Techniken unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems erfolgen und schließt insbesondere die Vorführung mittels aller Film- und Schmalfilmformate (z. B. 70, 35, 16, 8, Super 8 mm etc.), aller elektronischen und/oder elektromagnetischen Systemen (z. B. D-Cinema, E-Cinema, HDTVSysteme, Bildtonträger wie etwa CD, DVD, Blue-Ray, HD-DVD etc.) und alle Arten der Zulieferung (z.B. Terrestrik, Kabel, Satellit etc.) ein und umfasst die gewerbliche und nicht-gewerbliche Filmvorführung.

8. Das Recht der Zugänglichmachung/Video on Demand (VOD-Recht), d.h. das Recht, der Öffentlichkeit und/oder nicht-öffentlichen Nutzerkreisen die Produktion(en) beliebig oft, in geschlossenen oder offenen Netzwerken, mit oder ohne Zwischenspeicherung derart zugänglich zu machen, dass die Nutzer die Produktion(en) auf jeweils individuellen und/oder gesammelten Abruf von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mit oder ohne Möglichkeit des vorübergehenden oder permanenten Download empfangen und wahrnehmen und/oder abrufen können. Dies gilt für alle möglichen Auflösungen (z.B. niedrig, Standard- oder High Definition, z.B. HD-TV, Interactive TV, etc.) und alle jetzigen oder zukünftigen analogen und/oder digitalen schmal- oder breitbandigen, leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken (z.B. terrestrische Funkanlagen; Satellitenverbindung (inkl. Direktsatellit), Kabelübertragungen (z.B. Koaxial-, Glasfaserkabel, etc.) einschließlich Kabelweitersendung und der hieraus resultierenden Erlöse, Satelliten unter Einschluss von Direktsatelliten Telefonleitungen, Lichtleiter; Stromkabel, Multiplexing, Unicast, Multicast, Routing, Forwarding, Simplex, Halbduplex, Vollduplex, ISDN, DSL, VDSL, UMTS, GPRS, WAP, HSDPA, HSCSD, HSMD, Internet Protocol, IP-Audio, IPTV, Web-TV, Powerline Communication bzw. Trägerfrequenzanlagen, etc.) sowie deren Kombination, unabhängig von der Reichweite und technischen Konfiguration der Netzwerke und Verbindungen (z.B. WAN/LAN, peer-to-peer/serverclient, point-to-point/point-to-multipoint, TCP, internet protocol und sonstige Netzwerkprotokolle, etc.), unabhängig von deren Rechtsform und medienrechtlichen Einordnung (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Dienst, Telemedien oder sonstige Informations- und Kommunikationsdienste) oder der Finanzierungsweise des Dienste-Anbieters (kommerzielle oder nicht-kommerzielle Dienste, Gebühren- und/oder werbefinanzierte Dienste) oder der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienste-Anbieter und dem Nutzer bzw. unter den Nutzern (z.B. Video Portal, RSS-Feeds, Podcasting, Video/Audio on demand, Near-Video/Audio-On-Demand, Push-VOD, Transactional VOD, Subscription VOD, download to rent (DTR), Electronic-Sell-Through (EST), etc.) zum vorübergehenden und/oder permanenten Download (e.g. DTR, EST, download to own (DTO), download to burn (DTB), etc.) und zur interaktiven Nutzung. Mit umfasst sind sämtliche Mediendienste im Internet (e.g. World Wide Web IRC, E-Mail, etc.), in Intranets, Extranets, Abo-Dienste, SMS-, EMS-, MMS-Dienste, Telefonmehrwert-, Teletext, Faxabrufdiensten etc. und sämtliche Empfangsendgeräte (z.B. Fernseh-, PC- oder sonstige Geräte, Mobilfunkgeräte, PDA, MHP, Spielekonsolen, etc.). Eingeschlossen ist ferner das Recht, auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhende Wiedergaben der Produktion(en) durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Produzent ist darüber hinaus berechtigt, die Leistung/Produktion(en) zu archivieren und zum Zwecke der Aufbereitung für eine Suchfunktion mit einer retrieval software zu versehen und in dieser Form abzuspeichern und zum Abruf bereit zu halten.

9. Das Videogrammrecht, d.h. das Recht zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe, etc.) der Produktion(en) auf Bild-/Tonträgern aller Art (Videogramme) zum Zwecke der nicht-öffentlichen Wiedergabe. Dieses Recht umfasst sämtliche audiovisuellen Systeme und alle analogen und digitalen Speichermedien, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des einzelnen Systems, mit linearer oder interaktiver Nutzung wie z.B. Schmalfilme, Schmalfilm- kassetten, Videokassetten, Videobänder, Videoplatten, Disketten, Chips, DVD, Blu Ray, HD-DVD, Video-CD, CD-ROM, CD-ROM-XA, CD-I, CD-I-Music, Foto-CD, CD-DA, EBG (Electronic Book Graphic), EBXA, CD-Recordable, MO-CD, MOD, CD-SD, HD-CD (High Density-CD), etc. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion(en) zu kommerziellen und/oder nicht-kommerziellen Zwecken einem begrenzten Empfängerkreis (z.B. Krankenhäuser, Hotels, Flugzeuge, Schiffe, Schulen) zugänglich zu machen. Hiervon umfasst ist die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild/Tonträgern, auf denen die Produktion(en) derart gespeichert ist, dass eine Wiedergabe nur durch Übermittlung zusätzlicher Dateninformation (Schlüssel) ermöglicht wird. Eingeschlossen ist auch das Recht an den sich u.a. für die Vermietung und das Verleihen bespielter Videogramme und der Möglichkeit privater Vervielfältigungen ergebenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen (wie z.B. gemäß §§ 27, 54 des deutschen UrhG und der entsprechenden Regelungen in anderen Ländern des Vertriebsgebiets).

10. Das Vervielfältigungs-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, die Produktion(en) im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte beliebig häufig auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild- und Tonträgern zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen und zu verbreiten.

11. Das Bühnen- und (Radio-)Hörspielrecht, d.h. das Recht, die Produktion(en) oder Teile davon bearbeitet oder unbearbeitet zu gewerblichen und nicht gewerblichen Zwecken öffentlich in allen Formen (z.B. Vortrag, szenische Aufführung, Show, Performance etc.) darzustellen und auszuwerten. Umfasst ist das Recht, die Leistung/Produktion(en) ganz und/oder in Teilen und/oder Nacherzählungen, Neugestaltungen oder sonstigen Bearbeitungen des Inhaltes der Leistung/Produktion(en) für die Herstellung von Bühnen- und/oder (Radio-)Hörspielfassungen zu nutzen und diese nach Maßgabe der in dieser Anlage übertragenen Rechte auszuwerten.

12. Das Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung, d.h. das Recht, die Leistung und/oder die Produktion(en) oder Teile davon bearbeitet oder unbearbeitet mit oder ohne Filmmusik oder Ton beliebig oft in Ausschnitten innerhalb anderer Bild-, Ton- und Bildtonträger zu nutzen und im gleichen Umfang wie die Produktion(en) auszuwerten sowie die Produktion(en), Bild und Namen des VP im Zusammenhang mit der jeweiligen Produktion für Werbezwecke des Produzenten und weiterer Nutzungsberechtigter, wie z.B. des ausstrahlenden Fernsehsenders, zu nutzen. Eingeschlossen ist das Recht, in branchenüblicher Weise (z.B. Programmvorschauen im Fernsehen, im Kino, auf Videogrammen, in Druckschriften, Postern, Enhanced Broadcasting, Electronic Program Guide (EPG), Online und mobilen Diensten, etc.) für die Produktion(en) und deren umfassende Auswertung zu werben. Mitumfasst sind auch Sonderwerbeformen für die Produktion(en) und/oder Teilen der Produktion(en) (z.B. Tie-in) sowie begleitende Nutzungen im Rahmen der in Ziffer 2.8. bezeichneten Medien/Nutzungsarten (z.B. Banner-Werbung, Pop-up Windows, Framing, Setzen von Hyperlinks, Nutzung im Rahmen und für e-commerce Anwendungen sowie das Recht, eine programmbegleitende

Web-Site zur Produktion zu realisieren, etc.). Eingeschlossen ist auch das Recht, die Produktion(en) im Rahmen der Werbung bzw. Firmenpräsentation des Produzenten sowie sonstiger an der Herstellung und/oder Auswertung der Produktion(en) beteiligter Dritter (z.B. Kataloge, Broschüren, Promo-Reels, Show-Cases, Station Promotion, etc.) zu verwenden.

13. Das Merchandising-Recht, d.h. das Recht, die Leistung und/oder die Produktion(en) entgeltlich und/oder unentgeltlich, gewerblich und/oder nichtgewerblich auszuwerten durch Erstellung und Vertrieb (z.B. durch Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung etc.) von Waren jeder Art (körperlich oder nicht körperlich) und/oder durch das Angebot von Dienstleistungen (inkl. Veranstaltungen und Themenparks), jeweils unter Verwendung von Bildern, Titeln, Kennzeichen, Ausschnitten, Namen, Figuren, Vorkommnissen und/oder sonstigen im Zusammenhang mit der Leistung/Produktion(en) stehenden Elementen in jeweils bearbeiteter oder unbearbeiteter Form.

14. Das Druckrecht, d.h. das Recht zur Herstellung, Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung von bebilderten und nicht bebilderten Druckerzeugnissen wie z.B. Büchern, Zeitschriften, (Comic-)Heften, Broschüren, Postern usw. sowie digitalen und analogen Datenträgern einschließlich Audio- und Videotext, die durch Wiedergabe oder Nacherzählung der Leistung bzw. von Inhalten der Produktion(en) oder Teilen davon einschließlich von Zusammenfassungen, auch in abgewandelter oder neugestalteter Form oder durch fotografische, gemalte Abbildungen o.ä., abgeleitet sind.

15. Das Tonträgerrecht, d.h. das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung (z.B. Verkauf, Vermietung, Leihe, etc.) von Schallplatten, Bandkassetten oder sonstigen analogen und digitalen Tonträgern (z. B. Vinyl-Schallplatte, CD, CD-Extra, CD Plus, jegliche Arten von MPEG-Speichermedien, DVD Audio, SACD, Blu Ray Disc, DCC, Mini-Disk, HVD, Disketten, Chips, etc.) unter Einschluss aller Konfigurationen (z. B. Album, EP, Single, Maxi-Single, etc.) oder von sonstigen analogen oder digitalen Ton-/Text- oder Ton-/Bildträgern, die z.B. in Form eines Soundtrack-Albums und/oder einer Hörspielfassung der Produktion(en) unter vollständiger oder teilweiser Verwendung der Leistung, der Originalfilmmusik und/oder des Originaltons der Produktion(en) oder unter Nacherzählung, Neugestaltung oder sonstiger Bearbeitung des Inhalts der Produktion(en) gestaltet werden, sowie das Recht, derartige Tonträger im gleichen Umfang wie die Produktion(en) selbst zu verwerten.

16. Das Archivierungs- und Datenbankrecht, d.h. das Recht die Produktion(en) in analoger oder digitaler Form online oder offline zum Zweck der archivarischen Nutzung durch den Produzenten sowie zum Zweck der elektronischen Lieferung an Sublizenznehmer abzuspeichern und auf die so gespeicherte(n) Produktion(en) jederzeit zuzugreifen und Dritten in vorstehendem Rahmen den Zugriff hierauf zu ermöglichen.

17. Das Festival- und Messerecht, d.h. das Recht, die Produktion(en) ganz oder ausschnittsweise zur Teilnahme an Festivals, Ausstellungen und/oder Wettbewerben anzumelden sowie dort und auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich vorzuführen. Mit eingeschlossen in die Rechtsübertragung nach den vorstehenden Ziffern ist das Recht, die jeweils erforderlichen Vervielfältigungsstücke selbst herzustellen und zu verbreiten und/oder durch Dritte herstellen und verbreiten zu lassen sowie die Leistungsschutzrechte des Produzenten gemäß §§94, 95 UrhG. Mit eingeschlossen ist das Recht zur Nutzung der Leistung/Produktion(en) für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke.

18. Das Weiterübertragungsrecht, d.h. das Recht, die übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

19. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Auswertung beliebiger Bestandteile (aus) der Produktion bzw. im Rahmen ihrer Herstellung entstandenen Werke bzw. Werkteile (z.B. Einzelbilder, Stills etc) für jede Art der filmischen und nichtfilmischen Auswertung. Ferner sind jegliche bei bzw. im Zusammenhang mit der Herstellung der Produktion entstandenen bzw. entstehenden Bild- und Ton- (sowie ggf. Foto-) Aufnahmen (unabhängig davon, ob sie in der Originalfassung oder in anderen Fassungen der Produktion enthalten sind und ob bzw. inwieweit sie technisch bearbeitet bzw. verändert wurden) einschließlich „Online-Drehs“, "Making Off" und sog. "B-Roll" Materialien, Aufnahmen von Proben, Premieren, Interviews, PR-Auftritten und sonstiges, insbesondere für eine etwaige DVD oder begleitende Online-Veröffentlichung (einschließlich Social Media Aktivitäten) geeignetes Material, erfasst.

20. Mit Wirkung für alle Rechtsordnungen, die eine Abtretung des Urheberrechts oder Leistungsschutzrechts zulassen, tritt der VP sein eventuelles Urheberrecht bzw. Leistungsschutzrecht an der jeweiligen Produktion an den Produzenten ab (work made for hire bzw. assignment). Zu diesem Zweck wird insoweit die jeweilige Rechtsordnung vereinbart. Produzent ist berechtigt, diese Abtretung in den hierfür maßgeblichen Registern (z.B. United States Copyright Office) eintragen zu lassen. Soweit dies nach den jeweiligen Rechtsordnungen zulässig ist, erklärt der VP darüber hinaus einen Verzicht auf die Geltendmachung der Urheberpersönlichkeitsrechte (waiver of moral rights).

21. Die urheberrechtlichen Vergütungsansprüche, wie z.B. die Verleihtantieme, Geräte- und Videokassettenabgabe (§§ 27, 54, 47, 49 UrhG) und, soweit rechtlich zulässig, die Erlöse aus der Gestattung einer Kabelweitersendung im Inland und/oder einer zeitgleich oder zeitversetzten oder unveränderten Kabelweitersendung der Produktion(en) im Ausland. Ausgenommen von der Rechteübertragung sind die kollektiven Vergütungsansprüche, die von Verwertungsgesellschaften (VG Wort, VG Bild-Kunst) für den VP als deren Mitglied wahrgenommen werden.

22. Die Rechteübertragung bezieht sich auf alle Arten und Formen der Verwertung der vorstehend aufgeführten Rechte, auch soweit einzelne der von diesen Rechtseinräumungen umfassten Nutzungsarten in ihrer künftigen wirtschaftlichen Bedeutung möglicherweise noch nicht vollständig eingeschätzt werden können. Die Vertragsparteien haben sich jedoch ausdrücklich darauf geeinigt, dass der Produzent Nutzungsrechte an solchen heute technisch bekannten, aber wirtschaftlich schwer einschätzbaren Nutzungsrechten erhält. In den vorstehend aufgeführten Rechten nicht erfasste Nutzungsarten oder vom vorstehenden sog. "Risikogeschäft" nicht erfasste unbekannte Nutzungsarten räumt der VP dem Produzenten gemäß § 31a UrhG bereits jetzt ein.

23. VP garantiert dem Produzenten als selbständiges Garantieversprechen den Bestand der vorstehend übertragenen Rechte und versichert, dass er diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet bzw. Dritte mit ihrer Wahrnehmung beauftragt hat. VP stellt den Produzenten und alle Berechtigten, die ihre Befugnisse vom Produzenten herleiten, von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und haftet für sämtliche Schäden in diesem Zusammenhang, insbesondere für notwendige und angemessene Rechtsverfolgungskosten.

24. Produzent ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte zu nutzen, eine Produktion herzustellen oder die Bild- und/oder Tonträger zu verwerten. Sofern dem VP im Hinblick auf die Leistung ein gesetzliches Recht zum Rückruf wegen Nichtausübung zusteht, verzichtet er hiermit auf die Ausübung dieses Rückrufrechts für die Dauer von fünf Jahren ab Abschluss der Leistungserbringung. Die vorstehenden Vertragsbedingungen des Produzenten werden von mir ausdrücklich als Bestandteil meines Vertrages mit dem Produzenten anerkannt.

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