SENDETERMIN Di., 17.06.14 | 13:00 Uhr

Schadensersatz auch ohne Helm

BGH entscheidet für Fahrradfahrer

Fahrradfahrer mit Helm
 | Bild: pa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz haben, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren.

Der Fall einer Fahrradfahrerin sorgte für Diskussion: Die Dame aus Norddeutschland geriet ohne eigenes Verschulden in einen Unfall mit einem Auto und erlitt dabei eine schwere Schädelverletzung. Weil sie keinen Helm trug, sollte sie eine Teilschuld von 20 Prozent tragen, also weniger Schadensersatz bekommen. So hatte das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.

Der BGH hat das Urteil nicht bestätigt und so auch keine Helmpflicht durch die Hintertür eingeführt.

Fahrrad-Apps im Test:

Hier geht's direkt zum Test

Stand: 06.08.2015 09:23 Uhr

0 Bewertungen
Kommentare
Bewerten

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden innerhalb von 24 Stunden durch die Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten der Sendung, zur Mediathek oder Wiederholungsterminen richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an die ARD-Zuschauerredaktion: https://hilfe.ard.de/kontakt/. Vielen Dank!

*
*

* Pflichtfeld (bitte geben Sie aus Datenschutzgründen hier nicht Ihre Mailadresse oder Ähnliches ein)

Kommentar abschicken

Ihr Kommentar konnte aus technischen Gründen leider nicht entgegengenommen werden

Kommentar erfolgreich abgegeben. Dieser wird so bald wie möglich geprüft und danach veröffentlicht. Es gelten die Nutzungsbedingungen von DasErste.de.

Sendetermin

Di., 17.06.14 | 13:00 Uhr