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Schadensersatz auch ohne Helm
BGH entscheidet für Fahrradfahrer

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pa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz haben, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren.
Der Fall einer Fahrradfahrerin sorgte für Diskussion: Die Dame aus Norddeutschland geriet ohne eigenes Verschulden in einen Unfall mit einem Auto und erlitt dabei eine schwere Schädelverletzung. Weil sie keinen Helm trug, sollte sie eine Teilschuld von 20 Prozent tragen, also weniger Schadensersatz bekommen. So hatte das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.
Der BGH hat das Urteil nicht bestätigt und so auch keine Helmpflicht durch die Hintertür eingeführt.
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Stand: 06.08.2015 09:23 Uhr
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