Was passiert mit dem Verpackungs-Müll?

Wir kaufen ein, packen zuhause aus und sortieren dann pflichtbewusst. Aber was wird wirklich recycelt? | Bild: WDR

Die Verpackungsverordnung:

Der Umgang mit Verpackungen ist in der Verpackungsverordnung geregelt. Sie verpflichtet Hersteller und Händler Verpackungen wieder anzunehmen und zu recyceln. Weil das zu umständlich wäre, wurde 1991 das duale System eingeführt: Verschiedene Anbieter, wie der grüne Punkt, Interseroh oder Veolia, organisieren, dass die Verpackungen beim Kunden zuhause eingesammelt, anschließend sortiert und verwertet werden.

Dafür zahlen die Unternehmen an diese Anbieter Lizenzgeld. Das ist unterschiedlich hoch. Schlechter recycelbare Verpackungen, wie Kunststoff, kosten pro Tonne mehr als zum Beispiel Glas, das sich sehr gut recyceln lässt. Zwischen 45 und 50 Euro sind es laut einem Informationsblatt des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, die ein Unternehmen pro Tonne Glas zahlen muss und 830 bis 900 Euro pro Tonne Kunststoffverpackung. Diese Gebühren variieren je nach Anbieter. Da jedoch Kunststoff deutlich weniger wiegt als Glas, ist es für das Unternehmen trotzdem oft lohnender, Kunststoff zu verwenden. 

Die Recyclingquote:

Laut Verpackungsverordnung wird die stoffliche Verwertungsquote, umgangssprachlich Recyclingquote, bei Verbundstoffen mit 60 Prozent festgelegt. Ebenso bei Kunststoff. Glas soll zu 75 Prozent, Papier und Karton zu 70 Prozent stofflich verwertet werden. Laut Statistischem Bundesamt werden die Recyclingquoten hierzulande weit übertroffen.

Bernd Nagel vom Wertstoffhof der Stadt Bielefeld sieht hierin aber eine "Schönrechnung". Er kritisiert, dass zur Berechnung dieser Quoten nicht die Menge Verpackungsmaterial herangezogen wird, die tatsächlich recycelt wurde, sondern die Menge, die beim Recyclinghof ankommt. Das heißt: Jede Fehlbefüllung der gelben Säcke oder der gelben Tonne sorgt dafür, dass die Recyclingquote gut aussieht. Denn es wird alles gemessen, was beim Recyclinghof ankommt – auch Produktreste in Verpackungen und alles, was falsch sortiert wurde und gar nicht recycelbar ist.

Ein weiteres Problem: Viele Verpackungen bestehen nicht nur aus einem Material – sogenannte Verbundverpackungen. Beim Recycling müssen die verschiedenen Stoffe aufwändig voneinander getrennt werden, das rentiert sich oft nicht und so landen diese Verpackungen im Endeffekt in der "thermischen Verwertung" – werden also verbrannt.

Was sagt die Politik?

Yvonne Willicks im Interview mit Umweltministerin Barbara Hendricks
Yvonne Willicks im Interview mit Umweltministerin Barbara Hendricks. Sie zeigt ihr die von den Verbrauchern gewählten Verpackungsärgernisse und will wissen, was die Politik tun kann. | Bild: WDR

Yvonne Willicks hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die von den Verbrauchern gewählten "Verpackungsärgernisse" gezeigt und wollte wissen, was die Politik tun kann.

In Plastik verpacktes Obst und Gemüse hält die Ministerin für "nicht so schlimm", man könne auch nicht alles per Gesetz verbieten. Wir hätten außerdem in Deutschland eine "richtig gute Recyclingquote". 40 Prozent des in Deutschland aufkommenden Verpackungs-Plastiks käme im Endeffekt in die Wiederverwertung, 60 Prozent in die Verbrennung. Ziel der Ministerin: "Die Quote wollen wir umkehren. Obwohl wir im Vergleich in Europa schon die allerbesten sind.“

Aus der gelben Tonne soll eine Wertstofftonne werden

Dazu strebt das Bundesumweltministerium mit einem neuen Wertstoffgesetz an, dass sogar 72 Prozent der Kunststoffabfälle, die bei privaten Haushalten anfallen, als Rohstoff weiterverwendet werden. "Das Wertstoffgesetz sieht vor, die bisherige gelbe Tonne in eine Wertstofftonne umzuwandeln und den Einsatz recyclingfähiger Materialien zu fördern. In der Wertstofftonne können nicht nur Verpackungen, sondern auch andere Haushaltsabfälle aus Kunststoff und Metall gesammelt werden, zum Beispiel Kleiderbügel und kaputte Bratpfannen. Damit lassen sich zusätzlich bis zu 5 Kilogramm Wertstoffe pro Einwohner und Jahr hochwertig recyceln", so das Ministerium.

Aktuell existiert zu diesem neuen Wertstoffgesetz seit dem 21.10.2015 ein Arbeitsentwurf, der die Grundlage für die anstehende fachliche Erörterung mit Behörden, Verbänden und beteiligten Wirtschaftskreisen bildet.
Bis zum Jahresende beabsichtigt das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf vorzulegen. Dem Bundeskabinett wird das Bundesumweltministerium den Gesetzentwurf im kommenden Jahr vorlegen. Darauf folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

Blisterverpackungen bezeichnet Umweltministerin Barbara Hendricks als überflüssig und rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sie direkt im Geschäft zu lassen. Wenn die Kunden dies tun, müssten die Händler merken, dass das "nicht vernünftig ist" und die Händler hätten wiederum eine "Nachfragemacht" gegenüber dem Hersteller.

Verpackungen im Geschäft lassen – Wie ist die Rechtslage?

Yvonne Willicks mit Supermarkt-Kunde
Yvonne Willicks hat gemeinsam mit einer Supermarktfiliale die Kunden aufgerufen, ihre Verpackungen, die sie überflüssig finden, im Laden zu lassen, um ein Zeichen zu setzen: Auf all diese Verpackungen können wir verzichten! | Bild: WDR

Verpackungen direkt im Geschäft lassen – das wäre eine gute Methode, Handel und Unternehmen zu zeigen, welche Verpackungen wir für unnötig halten. Offiziell dürfen wir aber nur sogenannte "Umverpackungen" im Laden lassen. Grund dafür: Das Duale System übernimmt ja die Verwertung von Verkaufsverpackungen – somit ist der Supermarkt, der Drogeriemarkt oder der Elektrohandel dafür nicht mehr zuständig. Laut der Verpackungsverordnung sind Geschäfte dennoch verpflichtet, die "Umverpackungen" direkt im Laden zurückzunehmen.

Umverpackungen sind solche Verpackungen, die weder der Hygiene, der Haltbarkeit oder dem Schutz der Ware dienen, sondern nur der Werbung.

Zum Beispiel: der Karton um eine Zahnpastatube. Alle relevanten Informationen stehen schon auf der Tube selbst und auch Schutz und Transport des Produkts sind mit der Tube gewährleistet – der zusätzliche Werbekarton ist also überflüssig und eindeutig eine Umverpackung.

Doch Achtung: Der Karton um eine Pizza oder um Müsli gilt nicht als Umverpackung. Der Grund: Die Produktdetails finden sich nur auf der Außenhülle. Und damit gilt sie als Verkaufsverpackung. Der Kunde darf sie deshalb offiziell nur zu Hause entsorgen.