Lebensversicherungen weniger rentabel: Was Sie tun können

Beratung Lebensversicherung
Unabhängig beraten lassen | Bild: Colourbox

Geködert mit angeblich satten Gewinnbeteiligungen erleben viele Lebensversicherte, dass genau dort zunehmend der Rotstift angesetzt wird. Als Argument müssen die niedrigen Zinsen herhalten. Doch die Branche steht besser da, als sie vorgibt. Dennoch bleibt für die Kunden deutlich weniger Rendite übrig.

Mit was können die Kunden bei der Auszahlung rechnen?

Wer die Lebensversicherung beispielsweise als Altersvorsorge eingeplant hat, möchte wissen, mit welcher Summe er auf jeden Fall rechnen kann. Ein Überblick:

  • Garantierte Leistung: Verlassen kann sich der Kunde nur auf die garantierte Leistung. Sie wird mit den Beiträgen aufgebaut. Allerdings nicht mit der Gesamtsumme, sondern nur nach Abzug von Kosten der Versicherung wie Prämien. Der Rest wird mit den Garantiezinsen verzinst und bildet die sichere Leistung.

  • Überschussanteile: Daneben erwirtschaften die Versicherer mit den Kundengeldern meist zusätzliche Überschüsse. Daraus zahlen sie den Kunden einen Teil als laufende Überschussanteile aus. Diese werden dem Versicherungskonto gutgeschrieben und sind dann ebenfalls sicher. Alle anderen Überschüsse können später noch zurückgenommen werden. Ein Teil der Überschüsse, die sogenannten Schlussüberschüsse, werden überhaupt erst gutgeschrieben, wenn der Vertrag fällig wird. Diese können bis zum Vertragsende zusammenschrumpfen.

  • Bewertungsreserven: Der Versicherer erwirbt mit den Beiträgen Kapitalanlagen, deren Wert steigen kann. Diese Profite sind sogenannte Bewertungsreserven. Daran muss der Kunde bislang mit 50 Prozent beteiligt werden. Auch diese Beträge werden erst bei der Schlussrechnung berücksichtigt. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Versicherer die Anteile an den Bewertungsreserven, die sie zahlen müssen, einfach bei anderen Gewinnbausteinen abziehen. Außerdem könnten die Anteile an den Bewertungsreserven künftig zumindest teilweise wegfallen.

Kann man sich auf den Garantiezins verlassen?

Beim Garantiezins muss man beachten, dass nicht alle eingezahlten Beiträge damit entsprechend hoch verzinst werden. Zuerst werden Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen. Das können, abhängig von Tarif und Versicherer, bis zu 20 Prozent sein. Außerdem gehen Risikokosten ab und eventuell zusätzlich abgesicherte Leistungen (z.B. Kosten einer Risikolebensversicherung). Insgesamt können so bis zu 30 Prozent abgezogen und damit nicht verzinst werden. Geht man vom gesamten eingezahlten Kapital aus, liegt die Verzinsung deutlich unter dem Garantiezins. Bei aktuellen Tarifen, die einen Rechnungszins von 1,75 Prozent haben, bleiben im Schnitt zum Beispiel nur 0,84 Prozent als Beitragsrendite übrig.

Keine Garantie für Überschüsse

Finanzexperten halten die Streichung von Überschüssen am Ende der Versicherungslaufzeit für rechtlich zulässig. Bis auf die jährlich gutgeschriebene laufende Überschussbeteiligung sind alle anderen auf den jährlichen Mitteilungen aufgeführten Gewinne, auch die Schlussüberschüsse, nur unverbindliche Prognosen, die jederzeit gekürzt werden können. Auf diese Zahlen in der jährlichen Standmitteilung kann man sich daher nicht verlassen.

Wird jedoch beispielsweise noch ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages eine hohe Überschussbeteiligung ausgewiesen, sollten sich Kunden Kürzungen nicht widerspruchslos gefallen lassen. Bei den Verbraucherzentralen kann man die Abrechnungen überprüfen lassen. Denn es kommt dabei auf die Details im individuellen Vertrag und auf das Kleingedruckte an. Außerdem können sich Lebensversicherungskunden an den Versicherungs-Ombudsmann wenden, wenn sie mit ihrer Auszahlung nicht einverstanden sind.

Wann ist eine vorzeitige Kündigung ratsam?

Bislang galt die Faustregel: Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen! Verträge, die bis zum Jahr 2003 abgeschlossen wurden, sind mit Garantiezinsen von 3,5 bis 4 Prozent immer noch relativ gut verzinst im Vergleich zu aktuellen Angeboten, so dass man trotz aller Abzüge eine ordentliche Rendite erhält. Auch bei jüngeren Verträgen führt eine Kündigung im Regelfall zu hohen Verlusten.

Wer nicht weiter in einen wenig rentablen Vertrag einzahlen will, sollte nachrechnen, ob es sich lohnt, ihn ohne Beitragszahlung bis zum Ablauf weiter zu führen. Damit verringert man meist die Verluste. Sollten jedoch tatsächlich die ausgeschütteten Bewertungsreserven stark gekürzt oder ganz gestrichen werden, müsste man neu rechnen.

Lohnt sich die Kündigung, wenn Bewertungsreserven wegfallen?

Dann gilt: Prüfen Sie, ob sich die Kündigung Ihres Vertrages lohnt! Dazu sollten Sie bei Ihrem Versicherer Informationen zu Ihrem Vertrag einholen.

Der Bund der Versicherten rät, folgende Fragen zu stellen:

  • Wie hoch ist der Rückkaufswert inklusive Bewertungsreserven zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt?

  • Wie hoch ist die voraussichtliche Ablaufleistung zum Vertragsablauf ohne Bewertungsreserven?

Ziehen Sie die noch bis zum Vertragsablauf zu zahlenden Beiträge von der genannten Ablaufleistung (ohne Bewertungsreserven) ab. Wenn der dann verbleibende Betrag höher ist als der vom Versicherer genannte Rückkaufwert (inklusive Bewertungsreserven), hält der BdV eine vorzeitige Kündigung zurzeit für nicht sinnvoll. Diese Eckdaten bieten allerdings nur einen groben Anhaltpunkt.

Wann kommt ein Verkauf der Lebensversicherung in Betracht?

Wer dringend das Geld aus seiner Lebensversicherung braucht, hat neben der Kündigung noch die Möglichkeit, die Police zu verkaufen. Der Aufkäufer führt die Lebensversicherung bis zu ihrem Ablauf weiter. Bei dieser Variante bleibt meist sogar der Todesfallschutz bestehen. Die ausgezahlte Summe ist üblicherweise etwas höher als der aktuelle Rückkaufwert. Allerdings eignet sich nicht jede Lebensversicherung zum Verkauf. Die Police muss einige Bedingungen erfüllen, zum Beispiel einen Rückkaufwert von mehr als 10.000 Euro haben. Außerdem gibt es unter den Aufkäufern auch Schwarze Schafe. Wer den Verkauf seiner Police plant, sollte sich unabhängig beraten lassen, beispielsweise bei einer Verbraucherzentrale.