Rechtliche Hinweise für die Veranstalter von Public Viewing Events

Viele "Tatort"-Fans ermitteln sonntags in ihrer Stammkneipe – machen Sie daraus ein Public-Viewing-Event! Veranstalter können hier Plakate, Aufsteller und Co. herunterladen.

Es gibt allerdings ein paar Richtlinien, die beachtet werden müssen:

1.    Bitte stellen Sie sicher, dass für die Public Viewing Events keine Eintrittsgelder genommen werden

2.    Bitte beachten Sie ferner, dass die Klärung der Urheberrechte für das Public Viewing Event dem Veranstalter obliegt. Daher hat eine vorherige Abklärung mit der örtlich zuständigen GEMA-Stelle zu erfolgen

3.    Gerne können Sie die online abrufbaren Plakate und Aufsteller mit dem Tatort-Logo für Ihr Public Viewing Event nutzen. Eine anderweitige Nutzung des Tatort-Logos ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf im Einzelfall der Abstimmung mit der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen.

(Rückfragen richten Sie bitte mit dem Stichwort "Tatort Public Viewing" an die Zuschauerredaktion unter info@daserste.de)

Aufsteller zum Public Viewing
Der Aufsteller (Vorderseite) | Bild: Das Erste
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