Mi., 26.04.23 | 05:30 Uhr
Vorsitzende des Rechtsausschusses lehnt Vorstoß zur Unfallflucht klar ab
Beim Strafrecht bleiben, Meldemöglichkeiten ggf. erleichtern
Es müsse klar geregelt sein, dass der Verursacher eines Schadens an einem anderen Auto warten müsse, um die Einzelheiten zu klären, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU, Vorsitzende des Rechtsausschusses. “Sonst bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen." Die Zahl der Unfallflüchtigen steige. 500.000 seien es im vergangenen Jahr gewesen. vor diesem Hintergrund nannte Winkelmeier-Becker den Vorstoß von Bundesjustizminister Buschmann, die Unfallflucht von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit zu machen, “merkwürdig“.
Klares Nein – beim Strafecht bleiben
Man müsse zwischen der Erwartung an den Unfallversursacher und der Sanktion unterscheiden. Aus ihrer Sicht sei klar, dass man beim Strafrecht bleiben müsse, betonte die Vorsitzende des Rechtsausschusses. Sie räumt ein, dass es sinnvoll sein könnte, die Meldemöglichkeiten eines Unfalls, z. B. online, zu vereinfachen, sofern zuvor alle rechtlichen Prämissen erfüllt seien.
Stand: 26.04.2023 12:15 Uhr
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