SENDETERMIN Do., 28.09.23 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Schlüssel weg – was jetzt?

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

PlaySchlüssel verloren
Service: Schlüssel weg | Video verfügbar bis 28.09.2025 | Bild: dpa

Es ist fast jedem schon einmal passiert. Der Schlüssel oder der ganze Schlüsselbund ist verschwunden. Die Folgen können nicht nur ärgerlich sein, sondern es kann unter Umständen auch sehr teuer werden. Vom Autoschlüssel über den Sicherheitsschlüssel der Schließanlage bis hin zum Schlüssel oder der Karte des Hotels: Wir erklären, was im Falle des Verlustes zu tun ist.

Meldepflicht

Wer als Mieter einer Wohnung den Schlüssel einer Schließanlage verliert, muss den Verlust dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung melden. Dann muss überprüft werden, ob die Gefahr besteht, dass unbefugte Dritte mit dem Schlüssel Missbrauch betreiben könnten. Bei Schließanlagen bekommt man einen Schlüsselersatz ohnehin nur mit Zustimmung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung. Meist ist dafür eine so genannte Schlüsselkarte erforderlich, um den Schlüssel neu anzufertigen. Arbeitnehmer, die einen Büro oder Generalschlüssel verlieren, müssen den Verlust unverzüglich beim Arbeitgeber anzeigen. Wird ein Autoschlüssel verloren oder gestohlen, dann muss unverzüglich die Kfz-Versicherung informiert werden. Bei einem Diebstahl auch die Polizei.

Austausch einer Schließanlage

Besteht eine Missbrauchsgefahr, d.h. kann sich ein unbefugter Dritter mit dem verlorenen Schlüssel Zugang zum Wohngebäude oder dem Firmengelände verschaffen, ist der Austausch einer Schließanlage gerechtfertigt. Das bedeutet: Verliert man z.B. seinen Schlüssel aus der Jackentasche beim Segeln auf der Nordsee ist eine Missbrauchsgefahr eher nicht gegeben. Verliert man seinen Schlüssel beim Joggen vor der Haustür ist die Missbrauchsgefahr sehr groß.

Kosten für Ersatz

Hat der Mieter den Wohnungsschlüssel verloren, muss er den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Verliert man als Arbeitnehmer den Firmenschlüssel, kommt es bei der Haftung auf den Grad des Verschuldens an. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer voll, ansonsten kommt es je nach Einzelfall zu einer Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder einem gänzlichen Haftungsausschluss des Arbeitnehmers.

Versicherung

Versicherung

Wer als Mieter einen Wohnungsschlüssel oder als Arbeitnehmer einen Firmenschlüssel verliert, verliert in der Regel eine fremde Sache. Denn der Schlüssel gehört ja dem Vermieter bzw. dem Arbeitgeber. Der Verlust kann also sehr teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung bietet hier Schutz. Aber nicht in jeder Haftpflichtversicherung ist das Risiko „Schlüsselverlust“ abgesichert. Hier muss man genau auf die Versicherungsleistungen achten.

Schlüsseldienst

Wer einen Schlüsseldienst beauftragt, sollte sich für die Auswahl Zeit nehmen und vor der Beauftragung detailliert über die anfallenden Kosten sprechen und sich anschließend auch eine genaue Rechnung geben lassen. Bei Schlüsseldiensten gibt es leider viele schwarze Schafe.

Weitere Informationen

• SWR, ARD-Buffet: Was tun, wenn der Schlüssel weg ist?
https://www.swrfernsehen.de/ard-buffet/ratgeber/schluessel-verloren-das-muessen-sie-beachten-100.html

• BR: Wer zahlt bei Schlüsselverlust?
https://www.br.de/radio/bayern1/schluesseldienst-kosten100.html

• Stiftung Warentest: Schlüsselverlust
https://www.test.de/Schluessel-verloren-Was-tun-wenn-der-Schluessel-weg-ist-5563163-0/

Stand: 28.09.2023 07:26 Uhr