SENDETERMIN Do., 22.12.22 | 05:30 Uhr

Service: Reisen an den Feiertagen

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

PlayReisen zu Weihnachten
Service: Reisen an den Feiertagen | Video verfügbar bis 22.12.2024 | Bild: Andreas Arnold/dpa

Über die Feiertage reisen wieder Millionen Menschen zu ihren Familien. Andere packen die Koffer und fahren oder fliegen in den Urlaub. Egal ob per Bahn, Bus, Flugzeug oder mit dem Auto, unterwegs kann es immer mal zu Problemen kommen. Eine gute Planung und Hintergrundinformationen helfen beim Reisestress über die Feiertage.

Bahnreise

Die gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Maske gilt auch weiterhin bundesweit in allen Fernverkehrszügen. Im Nahverkehr gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen, es wird aber zunehmend gelockert. Lockerungen gibt es bereits in Bayern und Sachsen-Anhalt, hier wurde aus der Maskenpflicht eine Maskenempfehlung. Grundsätzlich gilt: Hat der Zug Verspätung, bekommt man eine Entschädigung. Ab 60 Minuten kann der Fahrpreis um 25 Prozent gemindert werden, ab 120 Minuten bekommt 50 Prozent zurück. Dabei ist der Grund für die Verspätung übrigens vollkommen egal.

Ein Bahnunternehmen kann sich nicht auf höhere Gewalt (Wetter, Unfall etc.) berufen. Der Bahnkunde sollte sich die Verspätung des Zuges auf seinem Ticket bestätigen lassen, entweder im Zug oder am Serviceschalter im Bahnhof. Kommt es zu einer erwarteten Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten oder fällt der Zug gänzlich aus, kann man sein Bahnticket zurückgeben und bekommt den vollen Fahrpreis einschließlich Sitzplatzreservierung erstattet. Fällt abends ein Zug aus und es gibt keinen anderen Zug mehr zum Zielbahnhof (Ankunft bis 0.00 Uhr) kann der Bahnkunde ein Taxi zum Zielbahnhof nehmen. Das gilt auch, wenn ein nächtlicher Zug (planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr) mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort ankommen würde. Die Taxikosten werden bis max. 80 Euro erstattet. Kommt man nachts gar nicht mehr an das vereinbarte Ziel, kann man vom Bahnunternehmen die Unterbringung in einem Hotel verlangen.

Flugreise

Für alle Flüge ab der EU sowie Flüge mit einer EU-Airline von einem Drittstaat in die EU (beispielsweise Türkei – Deutschland mit Lufthansa) gelten die EU-Fluggastrechte. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um eine Geschäfts- oder Urlaubsreise handelt und in welcher Klasse man fliegt.

Kommt es zu größeren Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen, muss die Fluggesellschaft je nach Länge der Wartezeit kostenfreie Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel etc.) und gegebenenfalls einen Ersatzflug anbieten. Bei Problemen mit dem Flug muss die Fluggesellschaft den Passagier über die EU-Fluggastrechte schriftlich am Flughafen zu informieren. Ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Annullierungen und Überbuchungen, steht dem Passagier zudem eine sogenannte Ausgleichszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

Die Zahlung muss nicht geleistet werden, wenn sich die Airline auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann (z.B. schlechtes Wetter). Geht ein Koffer verloren oder wird beschädigt, muss der Passagier dies sofort am Flughafen der Fluggesellschaft mitteilen. Beschädigtes und verlorenes Gepäck muss die Fluggesellschaft (bzw. der Reiseveranstalter) ersetzen, ebenso Ersatz leisten, wenn das Gepäck verspätet zum Urlaubsort nachgeliefert wird und sich der Passagier für die Wartezeit notwendige Ersatzkleidung oder Hygieneartikel kaufen muss. Beim Kauf sollte unbedingt zurückhaltend und nur das Notwendigste eingekauft werden, denn die Fluggesellschaft kann sich auf eine Haftungshöchstgrenze berufen. Unbedingt alle Belege aufbewahren.

Autoreise

Wer mit dem Auto über die Feiertage unterwegs ist, sollte sein Fahrzeug nur bewegen, wenn es wintertauglich ist. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland zwar nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt aber eine witterungsangepasste Ausrüstung vor. Bei Glatteis, Reifglätte, Schnee und Schneematsch muss daher mit Winterreifen gefahren werden.

Falls man trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu Behinderung anderer, kostet es schon 80 Euro.

Im Ausland sind die Winterreifenpflichten teilweise strenger und Verstöße teurer. Beispielsweise in Österreich kostet ein Verstoß bis zu 5.000 Euro. Vor der Fahrt ins Ausland unbedingt über die Winterpflichten von Autofahrern in den jeweiligen Ländern informieren.

Links

Weitere Informationen

• Deutschen Bahn AG: Fahrgastrechte
https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte

• Luftfahrt-Bundesamt: Fluggastrechte
https://www.lba.de/DE/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html

• Winterreifenpflicht im Ausland / ADAC
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/

Stand: 22.12.2022 08:02 Uhr

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