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Video: Corona auf der Intensivstation (Beitrag)

14.04.20 | 04:03 Min.

Auf Intensivstationen müssen – unabhängig von Krisensituationen wie der Corona-Krise – immer wieder Entscheidungen getroffen werden, ob lebensverlängernde Maßnahmen fortgesetzt werden oder nicht. Dies kann, in Abstimmung mit den Angehörigen, aufgrund einer entsprechenden Patientenverfügungen erfolgen. Oder aber, weil alle Therapiemöglichkeiten ausgereizt sind und sich der Zustand des Patienten trotzdem weiter verschlechtert. Wenn die Ärzte erkennen, dass dem Patienten definitiv nicht mehr geholfen werden kann, kann beispielsweise eine pharmakologische Wiederbelebung beendet werden. +++ In der ca. 50-sekündigen Kernszene kann durch die filmische Raffung von differenzierten medizinischen Vorgängen der Eindruck eines schnellen oder sogar medizinisch oberflächlichen Ablaufs entstehen. Im konkreten Fall wurde - wie es gesetzlich vorgeschrieben ist - vor Abschalten der Geräte wie etwa der Beatmungsmaschine, der Tod des Patienten festgestellt. Die Ärzte diagnostizierten bei dem Patienten Herzstillstand (Asystolie) anhand der so genannten Null-Linie im EKG.