ARD-Dokumentarfilm-Wettbewerb: Statuten 2023
Präambel
Die ARD bekennt sich zum Dokumentarfilm. Dieses filmische Genre greift in großer Vielfalt nationale und internationale Themen von hoher Relevanz auf, die die drängenden Fragen unserer Zeit behandeln und die von besonderem Interesse für eine größere deutsche Öffentlichkeit sind. Die Förderung des Dokumentarfilms entspricht in hohem Maße dem öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag.
Mit der Auslobung des Dokumentarfilm-Wettbewerbs will die ARD Produktionsfirmen und deren Filmemacherinnen und -macher bestärken, Ideen einzubringen und zu realisieren.
Auslobung und Vorschlagsrecht
- Der „ARD TopDocs – Wettbewerb“ wird von BR, MDR, NDR, RBB, SWR und WDR ausgerichtet. Die Federführung und Organisation liegt beim MDR.
- Der Wettbewerb ist mit 300.000 € brutto dotiert. Das Erste garantiert einen Sendeplatz als Erstausstrahlung im Abendprogramm des Ersten Deutschen Fernsehens. Eine prominente Kuratierung in der ARD Mediathek wird zugesagt.
- Prämiert werden noch nicht realisierte Projekte. Die genannte Summe fließt in die Produktion und soll maßgeblich zur Realisierung des Projektes beitragen.
- Der Wettbewerb wird jährlich ausgeschrieben. Der Zeitplan und der Einsendeschluss werden auf der Website daserste.de/topdocs veröffentlicht.
- Die Vorschläge müssen von Produktionsfirmen mit Sitz in Deutschland eingereicht werden.
Anforderungen
1. Gesucht wird ein kreatives dokumentarisches Highlight.
Das Projekt soll die Kraft und Relevanz, die dokumentarisches Erzählen hat, modern und zeitgemäß zum Ausdruck bringen. Der Dokumentarfilm hat einen klaren Bezug zu politischen und gesellschaftlichen Themen, die Deutschland 2024 bewegen.
2. Der Gewinnerfilm sollte in Erzählweise und Thematik auch jüngere Zielgruppen in den Blick nehmen.
3. Ein umsetzbares und gut entwickeltes Distributions- und Social-Media-Konzept sollte mit eingebracht werden.
4. Internationale Koproduktionen sind möglich, sofern eine deutsche Produktionsfirma das Projekt maßgeblich mitgestaltet und einreicht.
5. Das Filmvorhaben soll herausragen durch tiefgründige Recherche, exklusive Zugänge und eine außergewöhnliche und kreative Handschrift.
5. Das Format für die filmische Realisierung ist Dokumentarfilm.
6. Der Film sollte eine abendfüllende Länge von ca. 70 bis 90 Minuten haben.
7. Das Projekt soll exklusiv für den ARD TopDocs – Wettbewerb entwickelt werden, kann aber ARD-Rundfunkanstalten bereits zur Prüfung vorgelegen haben. Ausgeschlossen sind Angebote, die Sendern vorgelegen haben, die nicht zur ARD gehören.
Einreichung
1. Das Einreichungsformular ist zu nutzen.
2. Einzureichen sind im Format pdf in einfacher Ausfertigung:
- eine Logline/Synopsis (eine Seite)
- ein mindestens fünf Seiten umfassendes Exposé, das den hochwertigen Look und die dramaturgischen Strukturen erkennen lässt.
- eine Filmographie
- Eine Distributionsstrategie (online), die den Eventcharakter des Themas und des Filmes verdeutlicht (max. vier Seiten)
- eine vorläufige Kalkulation
- ggf. ein Finanzierungsplan (bei Projekten über 300.000 Euro)
3. Einreichungen, die die Einreichbedingungen nicht erfüllen oder nicht fristgerecht eingehen, werden nicht für den ARD TopDocs – Wettbewerb zugelassen. Über die Nicht-Zulassung entscheidet der Jury-Vorsitzende.
4. Die Einreichfrist publiziert die ARD mit der Ausschreibung.
5. Die Produktionsfirma versichert mit der Einreichung ihrer journalistischen Beiträge, dass die Wettbewerbsbeiträge nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sind. Gleichzeitig erklärt sie schriftlich, dass der Vorschlag bislang keiner Sendeanstalt außerhalb der ARD zur Prüfung vorgelegen hat.
Jury
1. Die Jury besteht aus sechs von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt benannten Mitgliedern/innen und dem/der ARD Chefredakteur/in.
2. Den Vorsitz der Jury hat der/die ARD Chefredakteur/in.
Nominierungen
1. Die Jury bewertet die eingegangenen Projekte und nominiert daraus fünf für das Finale.
2. Eine öffentliche Dokumentation der Beurteilungen zu eingereichten Beiträgen findet nicht statt.
3. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich.
4. Die Jury entscheidet unabhängig.
Projektpräsentationen
1. Die fünf nominierten Projekte werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bei DOK Leipzig der Jury und dem Publikum präsentiert. Die Teilnahme an der Präsentation ist Grundlage der Juryentscheidung, bei einer Absage rückt ein anderes Projekt auf die Nominierungsliste nach.
2. Die Einreichenden haben ihr Projekt in geeigneter Form zu präsentieren, ein aussagekräftiger Trailer ist Grundbedingung.
3. Die Kosten für die Präsentation werden auf der Grundlage des Eckpunktepapiers EPP 2.0 erstattet, ebenso die Hotel- und Reisekosten.
4. Die Jury entscheidet nach dem Mehrheitsprinzip.
5. Der Sieger/die Siegerin des ARD TopDocs – Wettbewerbs wird nach der Jury-Sitzung bekannt gegeben.
Rechtsweg
Der Rechtsweg gegen Entscheidungen, Beurteilungen und Bewertungen der Jury ist ausgeschlossen.