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Drohnenführerschein: Was ist erlaubt, was verboten?

Drohne am Himmel
Geliebtes Hobby, gehasstes Flugobjekt – Drohnen polarisieren  | Bild: BR

Da sitzt man gemütlich beim Picknick am Strand und fast unbewusst richten sich plötzlich die Blicke aller gen Himmel. Denn von dort aus ist dieses nervige, sirrende Geräusch zu hören. Wenige Augenblicke später ist der Verursacher ausgemacht: eine Drohne fliegt über den Menschen am Strand hin und her. Da tauchen natülich Fragen auf. Filmt die uns gerade? Darf die hier überhaupt fliegen? Wer steuert das Gerät eigentlich? Berechtigte Fragen, auf die die Antwort nicht immer einfach ist.

Etwa 400.000 Multi- oder Quadrokopter, sogenannte Drohnen, wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren verkauft. Die allermeisten davon an Privatpersonen, die einfach Spaß mit dem Flug-Gerät haben wollen. Ein bisschen herumfliegen, ein paar schöne Luftaufnahmen machen – einfach mal die Welt von oben betrachten. Ein schönes Hobby, zumindest für denjenigen oder diejenige, der die Drohne steuert. Für die Menschen am Boden sind die fliegenden Augen allerdings meist ein Störfaktor.

Kinderleicht zu bedienen – aber kein Spielzeug!

Eine Drohne startbereit zu machen und sie zu steuern ist kinderleicht. Wahrscheinlich ist das der Grund dafür, dass vielen Hobby-Piloten und Hobby-Pilotinnen nicht klar ist, dass ihre Drohnen kein Spielzeug sind. Nur Fluggeräte, die weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamera tragen fallen in diese Kategorie. Alle anderen sind Teilnehmer am Flugverkehr und am Himmel gelten genauso strenge Regeln, wie auf der Straße. Die EU hat diese Regeln gerade verschärft – mit der neusten Drohnenverordnung, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Ein komplexes Regelwerk, das die unbemannten Fluggeräte in verschiedene Klassen einteilt, abhängig von Gewicht, Reichweite und Leistungsspektrum. Wer sich eine Drohne kaufen will, sollte also vorher recherchieren, in welche dieser Kategorien seine Wunschdrohne gehört und vor allem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sie starten zu dürfen.

Verkehrsordnung am Himmel

Die Grundregeln sind ganz einfach:

  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter und der Pilot muss seine Drohne stets im Auge behalten
  • Jeder Drohnenpilot braucht vor dem Start eine spezielle Haftpflichtversicherung und es gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Wer jünger ist, darf eine Drohne nur fliegen, wenn eine mindestens 16 Jahre alte Begleitperson dabei ist, die einen so genannten Drohnenführerschein besitzt.

Offiziell heißt dieses Dokument "EU-Kompetenznachweis". Den "kleinen" Kompetenznachweis oder Drohnenführerschein, der für Hobbypiloten ausreichend ist, wird nach einem Online-Tutorial und einer Online-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt ausgestellt.

Wer fliegt da eigentlich?

Mit ihrem Drohnenführerschein müssen sich werdende Piloten und Pilotinnen nach der neuen Verordnung beim Luftfahrtbundesamt anmelden. Sie bekommen dann eine Identifikationsnummer, die sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. So können Behörden im Falle eines Unfalls mit einer Drohne herausfinden, wer sie geflogen hat. Doch wenn Verstöße gegen die Flug-Regeln nur am Himmel stattfinden, sind sie immer noch schwer zu ahnden. Die ID-Nummer ist vom Boden aus natürlich nicht ablesbar. Schon in naher Zukunft soll auch dieses Problem gelöst werden – mithilfe von ID-Signalen, die permanent von der Drohne abgesendet und von extern ausgelesen werden können.

Fliegen verboten

Gelände von oben auf einem Bildschirm.
In Ballungsräumen ist kaum noch Platz für Hobbypiloten und Hobbypilotinnen. | Bild: NDR

Auf die Frage, wo man seine Drohne starten und fliegen lassen darf, gibt es keine einfache Antwort. Klar ist die Sache in den absoluten No-Fly Zonen im Umfeld von Flughäfen und Hubschrauber-Landeplätzen, die in vielen neuen Geräten bereits intern gespeichert sind. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von weiteren Gebieten, über denen Drohnenflüge auch verboten sind. Dazu gehören Wohngebiete, Freizeiteinrichtungen, Naturschutzgebiete, sensible Bereiche wie Anlagen der Energiegewinnung, militärische Einrichtungen, Liegenschaften von Polizei, Sicherheitsbehörden und Ministerien.

Hinzu kommt der seitliche Abstand von 100 Metern, der zum Beispiel zu Menschenansammlungen, Bahngleisen, Wasserstraßen und Bundesfernstraßen eingehalten werden muss. Einzige Ausnahme dabei ist die sogenannte 1:1 Regel. Sie erlaubt unter bestimmten Auflagen den Flug in einem Höhenkorridor dichter an den genannten Objekten, solange die maximale Flughöhe kleiner ist als die Entfernung zum Objekt. Wer also im Abstand von 30 Metern zu einer Bundesstraße fliegt, darf in dieser Entfernung nicht höher als 30 Meter über Grund fliegen. Als Mindestabstand gelten hierbei 10 Meter.

Wo welche Regeln gelten, das können Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen im Internet und mit verschiedenen Apps herausfinden. Das Luftfahrtbundesamt bietet zum Beispiel eine kostenlose App an, die ständig aktualisiert wird.

Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild

Auf Grund der Unfallgefahr unterliegen Flüge über Menschen besonders strengen Regeln. Sie unterscheiden sich allerdings je nach Drohnen-Kategorie. Alle Drohnenpiloten, egal in welcher Kategorie müssen allerdings den Schutz der Privatsphäre respektieren. Überall dort, wo sich Menschen auf privatem Grund befinden dürfen sie nicht von anderen gefilmt oder fotografiert werden. Mit einer Drohne ist es aber, auf Grund der Flughöhe, ziemlich einfach über Mauern und Zäune oder gar durch Fenster in den privaten Bereich hinein zu spicken. Doch immer dann, wenn sich der Blick der heimlich Drohnenkamera in die Privatsphäre anderer richtet, ist dies strafbar.

Auch mit dem Recht am eigenen Bild müssen sich Drohnenpiloten auseinandersetzen. Die Panoramafreiheit erlaubt zwar Aufnahmen im öffentlichen Raum, es ist aber nicht erlaubt einzelne Personen oder gar Kinder herauszupicken und deren Bilder ohne Einverständnis zu veröffentlichen oder Personen mit der Drohne gezielt zu stalken.

Darf ich Sie mal kurz nerven?

Drohen am Himmel.
Menschen mit einer Drohne auszuspionieren ist möglich, aber nicht erlaubt!  | Bild: NDR

Immer mehr Menschen fühlen sich von den fliegenden Augen belästigt. Drohnen-Profis raten zum Gespräch. Als erstes sollte sich natülich der Pilot mit den Menschen auseinandersetzen, die sein Flug betrifft. Personen, die sich belästigt fühlen, können den Drohnenpiloten oder die Drohnenpilotin ansprechen und einfach mal nach seiner Flugerlaubnis fragen. Im Fall der Fälle können natürlich auch an die Ordnungsbehörden eingeschaltet werden.

Keine Regel ohne Ausnahme

Für fast alle Beschränkungen des Luftraums können sich Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen Ausnahmegenehmigungen erteilen lassen. Für professionelle Kopter-Piloten und-Pilotinnen ist das wesentlich einfacher als für Hobby-Flieger oder Hobby-Fliegerinnen, denn in der Regel verlangen die Behörden dafür einen triftigen Grund. Der liegt zum Beispiel vor, wenn Bahntrassen aus der Luft vermessen werden sollen oder wenn professionelle Filmaufnahmen gemacht werden sollen. Die Ausnahmegenehmigungen sind kostenpflichtig und unterliegen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen.

Autorin: Julia Schwenn (NDR)

Stand: 27.08.2021 16:09 Uhr

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