70 Jahre Grundgesetz – Themenabend im Ersten am 22. Mai 2019

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland | Bild: dpa

Das deutsche Grundgesetz ist die geltende Verfassung der Deutschen und damit die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik. Beschlossen wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949, einen Tag später trat es in Kraft.

Der Themenabend

Das Erste widmet diesem historischen Ereignis einen Themenabend:

20:15 Uhr Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz
21:30 Uhr Sternstunde ihres Lebens
23:00 Uhr Als Mutti arbeiten ging – 70 Jahre Gleichberechtigung

Jetzt Frage stellen!

Bürgerfragen an Gerichtspräsident Voßkuhle

Im Mittelpunkt des Formats "Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz" (SWR/WDR) stehen rund 150 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland. Sie stellen in Karlsruhe ihre Fragen zur deutschen Verfassung direkt an Professor Andreas Voßkuhle, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Es moderieren Sandra Maischberger und ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam.

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts | Bild: SWR/Bundesverfassungsgericht

Das Grundgesetz spielt mitten im Leben der Menschen. Wie steht es heute um die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung oder das Asylrecht? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht als "Bürgergericht"? Welchen Herausforderungen müssen sich Demokratie und Rechtsstaat stellen? Kleine Erklärfilme und Rückblicke rund um das Thema "70 Jahre Grundgesetz" ergänzen die Fragen, Antworten und Diskussionen. Ab Ende April wird über Fernsehen, Hörfunk und Internet dazu aufgerufen, im Publikum vor Ort mitzumachen und eine Frage an Prof. Voßkuhle zu stellen. Die Sendung produzieren SWR und WDR gemeinsam in der "Staatlichen Hochschule für Gestaltung" in Karlsruhe.

Film "Sternstunde ihres Lebens"

Im Anschluss um 21:30 Uhr folgt der Film "Sternstunde ihres Lebens" (WDR) mit Iris Berben in der Hauptrolle.

Sternstunde ihres Lebens – Themenabend zum Thema Gleichberechtigung
Sternstunde ihres Lebens | Bild: Das Erste

Bonn 1948. Die Abgeordnete und Juristin Elisabeth Selbert (Iris Berben) kämpft unermüdlich für die Aufnahme des Satzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in das Grundgesetz der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland. Trotz der vielen Widerstände, die sie während der Sitzungen im Parlamentarischen Rat immer wieder zu spüren bekommt, gibt sie nicht auf und hält hartnäckig an ihrem Vorhaben fest.

Als sie schließlich eine landesweite Kampagne für den Gleichberechtigungssatz realisiert erlebt Selbert einen grandiosen Triumph: Ihr Antrag wird im neuen Grundgesetz unter Artikel 3, Absatz 2 aufgenommen. Sie legt damit den Grundstein für eine nunmehr 70-jährige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung zum Thema Gleichberechtigung.

Neben Iris Berben spielen Anna Maria Mühe, Rudolf Kowalski, Maja Schöne, Steffen Will, Max von Thun, Lena Stolze u. v. a. Das Drehbuch schrieb Ulla Ziemann, Regie führte Erica von Moeller. Redaktion: Corinna Liedke und Caren Toennissen (WDR)

Dokumentation "Als Mutti arbeiten ging – 70 Jahre Gleichberechtigung"

Nach den "Tagesthemen" um 23:00 Uhr zeigt Das Erste um 23:30 Uhr die Dokumentation "Als Mutti arbeiten ging – 70 Jahre Gleichberechtigung" (Radio Bremen) von Susanne Brahms und Rainer Krause. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann verkündeten BRD und DDR vor 70 Jahren, in der Lebenswirklichkeit setzte sie sich allerdings bestenfalls mühsam durch und kam in Ost und West ganz unterschiedlich zur Geltung. In der Dokumentation erzählen drei Generationen Ost und West – Großmutter, Tochter, Enkelin – von ihren Erfahrungen und erläutern ebenso anschaulich wie eindringlich, in welchen Lebensbereichen sich in sieben Jahrzehnten Entwicklungen zeigten, aber auch, wo es immer wieder und immer noch keine Gleichberechtigung gibt.

Dabei war die Ausgangslage nach 1945 so verheißungsvoll: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Um diese fünf schlichten Worte hat die Juristin Elisabeth Selbert nach dem Zweiten Weltkrieg hartnäckig gerungen. Damit war sie aber noch lange nicht umgesetzt. Frauen blieben nicht geschäftsfähig. Wollten sie einen Beruf ausüben, musste ihr Gatte zustimmen. Die Rechtslage hinkte dem Grundgesetz noch lange hinterher.

So war es in Westdeutschland, in der DDR galt das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frau galt mit der Abschaffung des Kapitalismus als gesellschaftlich überwunden. Der sozialistische Staat garantierte die Gleichberechtigung der Frauen.

Bekamen die Frauen in der DDR wirklich den gleichen Lohn wie die Männer? Haben westdeutsche Männer ihren Frauen tatsächlich verboten, arbeiten zu gehen? Haben die ostdeutschen Männer im Haushalt mit angepackt? Wie sehen die Enkelinnen die Rolle der Hausfrau heute? Welche Rolle spielte die Sexualität bei der Gleichberechtigung in Ost und West? Was waren die Meilensteine auf dem Weg zur Gleichberechtigung? Der Film zeigt den steinigen Weg zur Gleichberechtigung, die bis heute noch zu wünschen übrig lässt.

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