Verpackungen im Geschäft lassen – Wie ist die Rechtslage?

Yvonne Willicks mit Supermarkt-Kunde
Yvonne Willicks hat gemeinsam mit einer Supermarktfiliale die Kunden aufgerufen, ihre Verpackungen, die sie überflüssig finden, im Laden zu lassen, um ein Zeichen zu setzen: Auf all diese Verpackungen können wir verzichten! | Bild: WDR

Verpackungen direkt im Geschäft lassen – das wäre eine gute Methode, Handel und Unternehmen zu zeigen, welche Verpackungen wir für unnötig halten. Offiziell dürfen wir aber nur sogenannte "Umverpackungen" im Laden lassen. Grund dafür: Das Duale System übernimmt ja die Verwertung von Verkaufsverpackungen – somit ist der Supermarkt, der Drogeriemarkt oder der Elektrohandel dafür nicht mehr zuständig. Laut der Verpackungsverordnung sind Geschäfte dennoch verpflichtet, die "Umverpackungen" direkt im Laden zurückzunehmen.

Umverpackungen sind solche Verpackungen, die weder der Hygiene, der Haltbarkeit oder dem Schutz der Ware dienen, sondern nur der Werbung.

Pizzakarton ist keine Umverpackung

Zum Beispiel: der Karton um eine Zahnpastatube. Alle relevanten Informationen stehen schon auf der Tube selbst und auch Schutz und Transport des Produkts sind mit der Tube gewährleistet – der zusätzliche Werbekarton ist also überflüssig und eindeutig eine Umverpackung.

Doch Achtung: Der Karton um eine Pizza oder um Müsli gilt nicht als Umverpackung. Der Grund: Die Produktdetails finden sich nur auf der Außenhülle. Und damit gilt sie als Verkaufsverpackung. Der Kunde darf sie deshalb offiziell nur zu Hause entsorgen.