Vor der Organspende: So funktioniert die Hirntod-Diagnose

PlayExtra: Hirntod-Diagnose
Extra: Wie Ärzte den Hirntod eines Patienten feststellen | Bild: ARD

Eine Organspende rettet Leben. Doch immer wieder sterben in Deutschland kranke Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten. Es gibt einfach zu wenig Organspenderinnen und -spender hierzulande. Die meisten Menschen befürworten Organspenden zwar grundsätzlich, aber viele sind verunsichert, wenn es um Organspende und Hirntod geht. Nur 39 Prozent der Deutschen haben einen Organspendeausweis. Viele andere haben die Sorge, dass sie möglicherweise vorzeitig für tot erklärt werden oder sie haben das Gefühl, nach ihrem Tod zu einer Art "Ersatzteillager" zu werden.

Herztote können keine Organspender sein

Zudem zeigt sich immer wieder Verunsicherung in der Bevölkerung, wann jemand unter welchen Voraussetzungen überhaupt zum Organspender werden kann. Tatsächlich kommen in Deutschland lediglich die Menschen als Organspender in Frage, die ursächlich an schweren Hirnschädigungen zum Beispiel nach Schlaganfall, geplatzten Hirnarterien oder einem Unfall sterben. Die meisten Menschen erliegen allerdings einem Herz-Kreislauf-Versagen.

Wenn zuerst das Herz aufhört zu schlagen und dann die Atmung stoppt, tritt ein paar Minuten später als letztes der Hirntod ein. Das Herz-Kreislauf-Versagen ist dann die Todesursache und nicht die erloschene Hirnfunktion. Menschen, die so gestorben sind, können in Deutschland nicht Organspender werden. Das gilt auch für Koma-Patienten, bei denen laut Patientenverfügung die Behandlung eingestellt werden muss. Auch sie sterben nicht ursächlich an einem Hirntod und können damit nicht Organspender werden. 

Feststellung des Hirntods erst nach zweifacher Prüfung

Patientinnen oder Patienten, bei denen der medizinisch begründete Verdacht vorliegt, dass sämtliche Hirnfunktion ausgefallen sind, werden nicht einfach für hirntot erklärt. Bis ein Hirntod eintritt, also sämtliche Hirnfunktionen erlöschen, vergehen oft Wochen. Häufig liegen diese Patienten im Koma. In dieser Zeit untersuchen die Ärzte regelmäßig die Durchblutung des Gehirns, machen täglich Pupillentests, prüfen Reflexe und begutachten die MRT-Bilder des Patienten.

Zahlen zur Organspende: Deutschland ist das einzige Land in Europa, das mehr Organe importiert als exportiert. Besonders nach den Transplantationsskandalen von 2012 ist Organspende in Verruf geraten. Die Zahl der Organspender ist von mehr als 1.300 im Jahr 2010 drastisch zurückgegangen. Nach dem absoluten Tiefpunkt 2017 (797 Spender) hat sie sich nur leicht erholt: 2018 waren es 955 postmortale Organspender. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warten etwa 9.500 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan.

Besteht der Verdacht, dass sämtliche Hirnfunktion unwiederbringlich erloschen ist, kann eine Hirntoddiagnostik durchgeführt werden, um den Tod des Patienten festzustellen. Das geschieht nach einem von der Bundesärztekammer vorgeschriebenen, umfangreichen medizinischen Prozess. Die Hirntoddiagnostik muss von Fachärztinnen - oder -ärzten durchgeführt werden. Eine Person muss eine Neurochirurgin/ein Neurochirurg oder ein Neurologe sein. Beide Mediziner müssen mindestens drei Jahre auf einer Neurochirurgischen Intensivstation gearbeitet haben.

Zur Untersuchung gehören unter anderem ein Reflex-Test unter dem Fuß ("Babinski-Reflex"), ein Reaktionstest der Pupillen auf Licht, die Messung der Hirnströme und die Kontrolle des Würgereflexes. Mit jeder Untersuchung überprüfen die Ärzte immer tiefere Hirnregionen. Die Untersuchung erfolgt im Abstand von zwölf bis 72 Stunden je nach Hirnschädigung zwei Mal. Erst wenn beide Mediziner zur übereinstimmenden Diagnose gekommen sind, wird ein Patient für hirntot erklärt. Nach der Bestimmung des Todeszeitpunktes kommt der Patient medizinisch als Organspender in Frage.

Der verstorbene Patient wird auch dann weiter beatmet und das Herz schlägt weiter. Denn die Organe müssen weiter mit Sauerstoff versorgt werden, damit sie später bei einem Empfänger implantiert werden können.

Entscheidend ist der Wille des Verstorbenen

Voraussetzung für eine Organentnahme ist, dass ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen, mit denen ein Verstorbener seinen Willen belegt, nach seinem Tod Organe spenden zu wollen. Ärzte werden jedoch stets die Angehörigen in den Entscheidungsprozess miteinbeziehen. Gleichzeitig sind die Angehörigen gehalten, im Sinne des Verstorbenen zu handeln. Liegt kein Organspendeausweis vor, wie in den meisten Fällen, müssen die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.

Entscheidend ist ein einfühlsames Gespräch mit den Angehörigen, das möglichst von einem qualifizierten Arzt geführt wird. Seit April 2019 muss jede Klinik in Deutschland laut Gesetz einen Transplantationsbeauftragten bestimmen, der für die Aufgabe 20 Prozent seiner Arbeitszeit aufwenden kann. Bisher haben viele kleine Krankenhäuser Organspender nicht gemeldet, weil ihnen der Aufwand zu groß ist. Das soll sich nun ändern. Die Transplantationsbeauftragten kümmern sich um mögliche Organspenderinnen und -spender sowie deren Angehörige.

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