So., 25.09.11 | 13:15 Uhr
Das Erste
ARD-exclusiv – Das Bundesverfassungsgericht wird 60
Frank Bräutigam im Gespräch mit Prof. Andreas Voßkuhle
Das Bundesverfassungsgericht feiert Geburtstag. Vor genau 60 Jahren wurde das höchste Gericht im Staat als Reaktion auf die Erfahrungen im Dritten Reich ins Leben gerufen. Niemals wieder sollte die politische Macht in Deutschland missbraucht werden.
Seither stehen die Karlsruher Entscheidungen als Garant für eine funktionierende Gewaltenteilung. Jeder, der sich durch den Staat oder Gesetze in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Andreas Voßkuhle hat sich mit Frank Bräutigam ausführlich über die Rolle des Gerichts in diesen 60 Jahren unterhalten.
Zum aktuellen Urteil über den Europäischen Rettungsschirm macht Voßkuhle noch einmal deutlich: "Demokratie macht keinen Sinn, wenn die, die ich wähle, nichts mehr zu entscheiden haben. Deshalb muss das Parlament an Rettungsmaßnahmen auch weiterhin effektiv beteiligt werden." Dabei gehe es darum, dass zentrale Schritte abgesegnet würden. "Wir sind immer in der Lage, auch sehr schnell parlamentarisch zu handeln." Zur Diskussion über eine Art "Vereinigte Staaten von Europa" kommentiert Voßkuhle: "Wenn wir einen europäischen Bundesstaat etablieren wollen, dann ist das nicht möglich, ohne dass wir uns eine neue Verfassung geben."
Andreas Voßkuhle, 1963 in Detmold geboren, ist der jüngste Präsident, den das Gericht je hatte. Promoviert wird er in München. 2008 wird er Rektor der Universität Freiburg. Er bleibt es genau 37 Tage lang.
Dann wechselt er an das Bundesverfassungsgericht, übernimmt den Vorsitz des 2. Senats. Zwei Jahre später wird er Präsident.
Frank Bräutigam hat Andreas Voßkuhle in Karlsruhe getroffen. Sie sprechen über die Rolle des Gerichts als Hüter des Grundgesetzes, das Verhältnis von Gericht und Politik sowie das Zusammenspiel mit den europäischen Gerichten, das immer größere Bedeutung erlangt.
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