Chronik: Der lange Weg der Emanzipation

Die deutsche Frauenbewegung von der Weimarer Republik bis heute

Frieda Nadig (Lena Stolze) und Elisabeth Selbert (Iris Berben) treffen auf Helene Wessel (Eleonore Weisgerber) und Helene Weber (Petra Weltenroth).
Frieda Nadig (Lena Stolze) und Elisabeth Selbert (Iris Berben) treffen auf Helene Wessel (Eleonore Weisgerber) und Helene Weber (Petra Weltenroth). | Bild: WDR/ARD DEGETO / Martin Rottenkolber

1918: Frauen erhalten Wahlrecht

Die Weimarer Republik brachte das langersehnte Wahlrecht für Frauen. Im November 1918 verabschiedete der Rat der Volksbeauftragten das Gesetz über die Wahlen. Mit dem Reichswahlgesetz erhielten alle Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren das aktive und passive Wahlrecht. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden.

Zwischen 1920 und 1932 wurden mehr als 100 weibliche Reichstagsabgeordnete gewählt. Sie setzten sich auch stark für die Belange der Frauen ein, die Themen wurden aber von ihren männlichen Kollegen oft als "Weiberkram" abgetan. Bei wirklich wichtigen politischen Fragen, behielten die Männer nach wie vor die Oberhand. 

Frauen im 2. Weltkrieg

Im Nationalsozialismus begeisterte sich keiner mehr für eine emanzipierte und arbeitende Frau. Mit der Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler (1933) war das vorherrschende Ziel, einen totalitären Staat zu errichten. Politische oder gesellschaftliche Organisationen (z. B. die Frauenbewegung) wurden verboten. Frauen sollten möglichst viele Kinder gebären und sich dem Mann unterordnen.  Der Mann hatte die Rolle des Ernährers und des Beschützers. Frauen wurden nach dem Machtantritt der NSDAP aus ihren Berufen gedrängt und bekamen das passive Wahlrecht abgesprochen. Nach §1343 des Bürgerlichen Gesetzbuches konnte der Ehemann seine Frau u. a. dazu zwingen, ihren Beruf aufzugeben.

Allerdings wurde auch bald deutlich, dass die Männer, die als Soldaten in den Krieg eingezogen wurden, zuhause fehlten. Dann begannen die Nationalsozialisten Frauen wieder für die Arbeit anzuwerben, später zu verpflichten.

Kampf um Gleichberechtigung im Grundgesetz

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg mussten Frauen wegen Männermangels hart anpacken. Es waren hauptsächlich die Trümmerfrauen, die die Kriegsverwüstungen beseitigten.

Sie erhoben den Anspruch, am Aufbauprozess beteiligt zu werden. Noch vor der Wiedergründung der Parteien, entstanden die sogenannten Frauenausschüsse, die die Gleichberechtigung als selbstverständliches Menschenrecht ansahen. Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes versuchte die Juristin Elisabeth Selbert als eine der nur vier weiblichen Abgeordneten des Parlamentarischen Rates, die Gleichberechtigung der Frauen durchzusetzen. Die Aufnahme des Satzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" 1949 im Grundgesetz stellte den größten frauenrechtlichen Meilenstein der Nachkriegszeit dar.

Das Heimchen am Herd zu Wirtschaftswunderzeiten

Mit dem Wirtschaftswunder trat wieder ein Rollenwechsel ein. Die Ehefrau konnte es sich "leisten", zu Hause zu bleiben, um sich um Kinder, Küche und Ehegatten zu kümmern. Die Frau erhielt bis 1962 kein Bankkonto ohne Zustimmung ihres Ehemannes. Noch bis 1977 waren Frauen gesetzlich "zur Führung des Haushaltes" verpflichtet, der Ehemann konnte darüber bestimmen, ob seine Angetraute arbeiten gehen durfte. Die rechtliche Verankerung der Gleichberechtigung und die praktische Umsetzung klafften in dieser Zeit weit auseinander.

Blick in die DDR

Der Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau in der DDR-Verfassung von 1949 schuf die Grundlage für die fast uneingeschränkte Einbeziehung der Frauen in den Arbeitsprozess. Bereits 1947 wurde die einzig offiziell anerkannte Frauenorganisation im Osten gegründet: der DFD (Demokratische Frauenbund Deutschland).Die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschland) hatte großen Einfluss auf den DFD und wollte die Frauen für die Berufstätigkeit mobilisieren. Die Anzahl der berufstätigen Frauen lag in der DDR an der Weltspitze, der Maßstab ihrer Gleichberechtigung wurde in der Praxis aber von Männern bestimmt. Die "Nur-Hausfrau" gab es in der DDR kaum. Auch in der Politik und im Staatswesen waren die Frauen unterrepräsentiert. In die oberen Reihen der SED schaffte es keine Frau.    

Der Tomatenwurf

Die Geschichte der neuen Frauenbewegung ist um 1968 eng mit der Geschichte der Studentenbewegung verknüpft. Studentinnen, die im SDS (Sozialistischen Deutschen Studentenbund) aktiv waren, ärgerten sich, dass die marxistische Theorie alle Völker der Erde befreien wollte, nicht aber die eigenen Gefährtinnen. Die politische Unzufriedenheit spitzte sich dann im September 1968 zu, als auf dem SDS-Delegiertenkongress die Männer nicht auf die Frauenbelange eingingen und Sigrid Rüger, eine Berliner Delegierte, medienwirksam Tomaten aufs Podium warf und auch einen "Obergenossen" im Gesicht traf.

Kampagne gegen § 218

Die jungen Frauen kämpften für die Gleichheit und mehr Freiheit, auch im sexuellen Bereich. Sie wollten sich nicht dem § 218 des Strafgesetzbuches unterordnen. 1971 erschien das Magazin Stern mit der Schlagzeile "Wir haben abgetrieben". 374 Frauen gestanden, dass sie abgetrieben und damit gegen geltendes Recht verstoßen hatten. Die Aktion war ein Skandal, die von der Feministin Alice Schwarzer, spätere Emma-Herausgeberin, initiiert wurde. Es gab keine Verurteilung, das Gesetz wurde 1974 geändert.  

Auch im beruflichen Bereich fühlte sich das weibliche Geschlecht nicht gerecht behandelt. Denn der 1955 geschaffene Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" brachte keine nennenswerte Verbesserung für die Frauen. Sie verdienten noch immer deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen.

Frauenbewegung seit 1989 (Zusammenwachsen von BRD und DDR)

Mit dem Zusammenbruch der DDR 1989 und der Wiedervereinigung musste auch die Frauenbewegungen in West und Ost zusammenwachsen. Nach dem 2. Weltkrieg hatte sich die westdeutsche Frauenbewegung Richtung USA orientiert, der Osten stand eher in der sozialistischen Tradition. In den "neuen" Bundesländern gab es weitaus mehr erwerbstätige Frauen als in den "alten". Die Frauen im Osten verdienten allerdings im Schnitt weniger.

Gegenwart

Heute haben wir in Deutschland eine Bundeskanzlerin und viele Ministerämter sind mit Frauen besetzt. Der Staat versucht die Gleichberechtigung weiter zu fördern, zum Beispiel mit dem 2007 eingeführten Elterngeld. Dennoch ist in Sachen Gleichberechtigung noch viel Reformbedarf. Nach wie vor schränken sich die Mütter in ihren beruflichen Ambitionen zugunsten der Kinder ein, Frauen verdienen in vergleichbaren Berufen weniger als Männer. Und die Führungspositionen in großen Konzernen sind noch immer fast ausschließlich mit Männern besetzt. Zunehmend melden sich aber Männer zu Wort: Ihnen reicht es jetzt mit der Gleichberechtigung.