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Video: Europäischer Gerichtshof zur Aberkennung des Flüchtlingsstatus

06.07.23 | 01:37 Min. | Verfügbar bis 06.07.2025

Wenn Flüchtlinge in der Europäischen Union schwere Straftaten begehen, können die EU-Staaten ihnen den Flüchtlingseigenschaft aberkennen. Dann nämlich, wenn der Flüchtling eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Mitgliedsstaates darstellt, weil er wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde Was genau darunter zu verstehen ist, soll nun der Europäische Gerichtshof klären. Die obersten EU-Richter entscheiden heute drei Fälle aus Österreich, Belgien und den Niederlanden. Dabei geht es auch um die Frage, ob neben einer Verurteilung noch eine zusätzliche Abwägung nötig ist, bevor der Status entzogen werden kann.

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