SENDETERMIN Fr., 26.05.23 | 05:30 Uhr

Service: Elternrecht

mit Sandra Runge, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Service: Elternrecht | Video verfügbar bis 26.05.2025 | Bild: WDR

Mutterschutz, Elterngeld oder Elternzeit – das sind Rechte, von denen die meisten Familien schon gehört haben. Aber es gibt noch mehr, worauf werdende Eltern Anspruch haben. Zum Beispiel Kündigungsschutz während einer Schwangerschaft und Elternzeit oder das Recht auf den alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurückkehren zu können.

Elternzeit

Wer Anspruch auf Elternzeit hat, kann pro Kind bis zu drei Jahre nehmen. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, für Mütter frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit kann auf mehrere Abschnitte aufgeteilt werden und muss bis spätestens zum achten Geburtstag des Kindes verbraucht werden.

Eltern müssen Elternzeit bis spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden. Für Elterzeiten zwischen dem dritten und achten Lebensjahr gilt eine Frist von 13 Wochen.

Wer während einer laufenden Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, kann auch für das weitere Kind Elternzeit nehmen. Die erste Elternzeit läuft zunächst wie vereinbart weiter. Denn die Geburt eines weiteren Kindes beendet diese nicht automatisch. Die Elternzeit kann aber durch schriftliche Erklärung unterbrochen werden, um Mutterschutz für das jüngste Kind in Anspruch zu nehmen.

Während der Elternzeit ist es möglich, bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten.

Kündigungsschutz und Elternzeit

Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen. Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald die Elternzeit angemeldet ist.
Bei Geburten ab dem 1. Juni 2015 besteht Kündigungsschutz
• frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit, die vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen wird
• frühestens 14 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit, die zwischen dem dritten und achten Geburtstag bis zum Tag vor dem achten Geburtstag

Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Das Elterngeld hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern und beträgt mindestens 300 EUR und höchstens1800 EUR pro Monat. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Das Elterngeld gibt es seit 16 Jahren (2007) und wurde seitdem nicht erhöht. Derzeit gibt es Forderungen, das Elterngeld anzuheben.

Mutterschutz

Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach. Zum Mutterschutz gehören unter anderem

  • der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • ein besonderer Schutz vor Kündigung
  • ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt, sowie im Falle von Gefahren am Arbeitsplatz und nach ärztlichem Attest
  • die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots
  • Stillpausen

Muss ich im Bewerbungsgespräch sagen, dass ich schwanger bin?

Wer in einem Bewerbungsgespräch nach Schwangerschaft gefragt wird, darf sogar lügen. Auch in Bewerbungsunterlagen muss eine Schwangerschaft nicht angekündigt werden.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend)

Weitere Informationen

• Familienportal: Mutterschutz
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

• Familienportal: Elterngeld
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

• Familienportal: Elternzeit
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

• Planet Wissen, Vater sein heute
https://www1.wdr.de/mediathek/video-vatersein-heute--zwischen-anspruch-und-wirklichkeit-100.html

• WDR, Sendung mit der Maus: Elternzeit
https://kinder.wdr.de/tv/die-sendung-mit-der-maus/av/video-swipe-swipe-elternzeit-100.html

• WDR Nachrichten, Digitalisierung in der Verwaltung
https://www1.wdr.de/nachrichten/bundid-nrw-digitalisierung-der-verwaltung-schieb-100.html

• Youtube, WDR Servicezeit: Ämter vor dem Kollaps
https://www.youtube.com/watch?v=DwZN34uDlTY

• WDR 5, Lebenszeichen, Wie weit darf Schwangerenvorsorge gehen?
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/lebenszeichen/wie-weit-darf-schwangerenvorsorge-gehen-100.html

• WDR 5 , Neugier genügt: Elterndiskriminierung
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-neugier-genuegt-redezeit/audio-elterndiskriminierung--sandra-runge-und-karline-wenzel-100.html

• NDR Nachrichten, Antrag auf Elterngeld online ausfüllen
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Antrag-fuer-Elterngeld-kann-jetzt-online-ausgefuellt-werden,elterngeld132.html

• NDR, Nachrichten: Väterstudie
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Vaeterstudie-Das-Ideal-des-aktiven-Papas,vaeterstudie100.html

• SWR Podcast: Sebastian Lehmann zur Elternzeit
https://www.swr3.de/podcasts/sebastian-lehmann-elternzeit-102.html

Stand: 26.05.2023 09:08 Uhr

Sendetermin

Fr., 26.05.23 | 05:30 Uhr