SENDETERMIN Di., 07.11.23 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Wildunfälle

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

PlayWildunfälle passieren meist früh morgens und am Abend.
Service: Wildunfälle | Video verfügbar bis 26.10.2025 | Bild: WDR

Die dunkle Jahreszeit hat begonnen. Der Wildwechsel auf unseren Straßen ist gerade im Herbst besonders stark und so bleiben erhöhte Unfallzahlen mit Wildtieren nicht aus. Insbesondere in der Morgen- und Abenddämmerung und in Waldgebieten sollte man besonders vorsichtig fahren.

Wildwechsel

Gerade in den frühen Morgenstunden und abends kommt es in der dunklen Jahreszeit wieder vermehrt zu Wildunfällen. Nach Informationen des ADAC ereignet sich statistisch alle zwei Minuten ein Zusammenstoß mit einem Wildtier.

Wer jetzt mit Auto oder Motorrad unterwegs ist, sollte entsprechend aufmerksam und vorausschauend fahren. Insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Feldern und Wald kommt es immer wieder zu Wildwechsel. Wird am Straßenrand durch das entsprechende Gefahrenzeichen auf gefährdete Streckenabschnitte hingewiesen, dann gilt: runter mit der Geschwindigkeit, Erhöhung des Sicherheitsabstands und bremsbereit sein.

Sobald Wild am Straßenrand auftaucht, sollte man die Scheinwerfer abblenden, sofort abbremsen, hupen und das Lenkrad möglichst gerade halten. In jedem Fall sollten zur eigenen Sicherheit hektische Ausweichmanöver vermieden werden. Auf diese Weise werden auch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.

Wildunfall

Und wenn es dann trotzdem gekracht hat, sollten Sie nach einem Wildunfall sofort anhalten, das Warnblinklicht einschalten, die Unfallstelle absichern und einen Notruf absetzen. Die Polizei, die in jedem Fall informiert werden sollte, wendet sich dann an den zuständigen Förster.

Ein verletztes oder scheinbar totes Wild keinesfalls anfassen! Das Tier könnte nur bewusstlos sein und ausschlagen. Ein getötetes Tier darf auf keinen Fall ins Auto geladen und mitgenommen werden – das gilt rein rechtlich als Wilderei und ist damit strafbar.

Gemeinsam mit Förster und Polizei sollte eine Wildunfallbescheinigung für die eigene Versicherung ausgefüllt werden. Zudem sollte unbedingt auch die Unfallstelle sowie das tote Tier fotografiert werden. Ist das Tier verletzt davon gelaufen, dann sollten mögliche Spuren des Tieres am Fahrzeug gesichert werden.

Schadensregulierung

Bei einem nachweislichen Wildunfall deckt die Teilkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug ab. Die Bedingungen der einzelnen Versicherungen sind durchaus unterschiedlich. Einige Versicherungen greifen nur ein, wenn es sich um einen Unfall mit Haarwild handelt (Rehe, Wildscheine, Hirsche, Füchse u. a.) andere Versicherungen springen bei Unfällen mit "Tieren aller Art“ ein.

Wenn man den Wildunfall nicht nachweisen kann, weil zum Beispiel der Unfall bei einem Ausweichmanöver passiert ist und es zu keiner Kollision mit dem Tier kam, dann springt die Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Kfz ein.

Weitere Informationen

• ADAC: Wildunfall: Was tun und wann zahlt die Versicherung?
https://www.adac.de/fahrzeugwelt/magazin/versicherung/autoversicherung-wildunfall/

• Gewerkschaft der Polizei: Umfangreiche Informationen zum Thema Wildunfall
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf

• WDR, Wildunfälle: Wie reagiere ich richtig?
https://www1.wdr.de/nachrichten/wildunfall-vermeiden-wildwechsel-tipps-100.html

Stand: 01.11.2023 14:57 Uhr