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Service: Versicherungen für den Urlaub

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

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Service: Versicherungen für den Urlaub | Video verfügbar bis 01.03.2026 | Bild: WDR

Die Planungen für den Oster-, Pfingst- oder Sommerurlaub laufen. Neben dem Studium der Katalog- und Internetausschreibungen über die Reiseziele sollten sich Urlauber jetzt auch vor der Reise über die notwendigen Versicherungen Gedanken machen. MOMA-Anwalt Kay Rodegra gibt Tipps für wichtigsten Versicherungen für den Urlaub.

Auslandskrankenversicherung

Gerade gesetzlich Versicherte sollten für eine Reise ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Zwar genießen gesetzlich versicherte Urlauber im europäischen Ausland Versicherungsschutz über ihre Krankenkasse, aber es werden nicht immer die vollen Kosten bei einem Arztbesuch oder bei einem Krankenhausaufenthalt übernommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung greift in allen EU-Statten sowie in einigen anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in Norwegen, der Schweiz und Island, ebenso (aufgrund eines Sozialversicherungs-abkommens) auch in der Türkei und Tunesien. Für Urlauber wichtig zu wissen: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt niemals die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland. Auch außerhalb Europas gilt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz nicht.
Um das Kostenrisiko bei einer Erkrankung oder einem Unfall zu minimieren, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung absolut sinnvoll. Privatversicherte sollten in ihren Versicherungsunterlagen prüfen bzw. bei ihrer Versicherung nachfragen, inwieweit alle möglichen Risiken bei einer Erkrankung oder bei einem Unfall im Ausland abgesichert sind und ob auch die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland abgedeckt sind. Bestehende Lücken kann man durch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abdecken.

Reiserücktrittskostenversicherung

Urlauber, die eine besonders teure Reise buchen oder auch einen Reisevertrag lange im Voraus abschließen, sollten über eine Reiserücktrittskostenversicherung nachdenken. Muss der Reisekunde die Reise aus persönlichen Gründen stornieren, übernimmt die Versicherung die Stornokosten beim Reiseveranstalter, Ferienhausanbieter oder der Fluggesellschaft.

Versicherte Rücktrittsgründe sind zum Beispiel:

  • plötzlicher Tod eines nahen Angehörigen
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Komplikation bei einer Schwangerschaft
  • erhebliche Schäden am Eigentum (z.B. Feuer oder Einbruch)
  • Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete Kündigung
  • Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach Arbeitslosigkeit
  • Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung

Je nach Versicherungsvertrag können weitere Rücktrittsgrunde sowie eine Selbstbeteiligung des Reisekunden vereinbart sein.

Reiseabbruchversicherung

Muss eine Reise aus persönlichen Gründen, wie bei der Reiserücktrittskostenversicherung, abgebrochen werden, übernimmt die Reiseabbruchversicherung entstehende Kosten, zum Beispiel für

  • Erstattung der Umbuchungskosten für die geänderte Rückreise bzw. zusätzliche Rückreisekosten (nicht Krankentransport)
  • Kostenerstattung für nicht genutzte Reiseleistungen aufgrund vorzeitiger Rückreise/Abbruch
  • Erstattung zusätzlicher Kosten bei verspäteter Rückreise

Die Reiseabbruchversicherung wir zumeist in Kombination mit einer Reiserücktrittskostenversicherung angeboten.

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht nur zu Hause eine der wichtigsten Versicherungen, sondern schützt auch auf Reisen. Wer einem anderen aus Versehen einen Schaden zufügt, wird schnell mit sehr hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Hier schützt eine private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte.

Mietwagen

Wer Ärger bei einem Schadensfall mit einem Mietwagen vermeiden bzw. minimieren möchte, sollte für den Wagen eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen. Das kann zwar teuer sein, schützt aber im Schadensfall. Bei der Haftpflichtversicherung eines Mietwagens muss man unbedingt prüfen, wie hoch die Mindestdeckungssumme im jeweiligen Reiseland ist. In manchen Ländern ist die Deckungssumme teils recht niedrig (z. B. Türkei), so dass die Deckungssumme bei einem Unfall oftmals nicht für den eingetretenen Schaden ausreicht. Um Deckungslücken zu schließen, kann man eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietwagen abschließen. Für Europa handelt es sich dabei um die sogenannte Mallorca-Police, außerhalb Europas schützt eine Traveller-Police.

Reisegepäckversicherung

Über den Sinn und Zweck einer Reisegepäckversicherung wird oft diskutiert. Bei Verlust oder Diebstahl des Gepäcks werfen die Versicherungen dem Urlauber oft vor, dass man nicht genügend auf das Reisegepäck aufgepasst hat und die Versicherungen verweigern Leistungen. Wird das Reisegepäck bei einem Einbruchsdiebstahl im Hotel oder Ferienhaus entwendet, hilft eine Hausratversicherung mit einer entsprechenden Außenversicherung weiter.

Weitere Informationen

• WDR: Informationen zur Auslandskrankenversicherung
https://www1.wdr.de/nachrichten/krank-ausland-urlaub-auslandskrankenversicherung-100.html

• WDR Meditahek: Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/hier-und-heute/video-versicherungsschutz-bei-auslandsreisen-100.html

• NDR, Ratgeber Verbraucher: Reiserücktrittsversicherung & Co.
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Reiseruecktrittsversicherung-und-Co-Was-ist-im-Urlaub-sinnvoll,reiseruecktritt107.html

• Verbraucherzentrale Bundesverband: Notwendiger Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-10713

Stand: 01.03.2024 08:08 Uhr

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